Kann Vermieter fordern Fenster zu putzen bei Auszug?
Meine Freundin zieht um und drei Tage nach Auszug kommen die Handwerker Wohnung wegen Umbau und Renovierung und sie soll Fenster putzen und sowas ist Schikane
15 Antworten
"Schönheitsreparaturen", "Endrenovierung", "besenrein".
Das sind alles Begriffe, die im Zusammenhang mit dem Auszug aus einer Wohnung fallen. Alle drei Begriffe haben aber nichts mit Fenster putzen oder z. B. Bad putzen zu tun.
Das bedeutet, ein/e Mieter/in kann mehrere Jahre in einer Wohnung wohnen und braucht in dieser Zeit eigentlich nie die Fenster oder das Bad putzen. Man darf davon ausgehen, dass der Vermieter den Dreck, der sich über die Jahre abgelagert hat, mit entsprechenden Putzmitteln und Arbeitseinsatz auch wieder weg bekommt.
Der Vermieter wird große Probleme haben, seine Forderung, die Fenster zu putzen, auch wirklich durch zu setzen. Wenn die Mieter sich weigern, kann er z. B. eine Putzkraft oder -firma beauftragen, das durchzuführen und er wird dann versuchen, die Reinigungskosten von den Ex-Mietern einzuklagen.
So lange man aber noch raus gesehen hat, bzw. solange durch die Fenster noch Licht rein kommt, kann ein/e Vermieter/in das Fensterputzen nicht wirklich durchsetzen, es sei denn so etwas steht ausdrücklich im Mietvertrag.
Am Ende geht es so aus, dass die Mieter behaupten werden, sie hätten die Fenster regelmäßig geputzt und der Vermieter behauptet das Gegenteil.
Soviel zur rechtlichen Seite, aber ist man nicht ein Schwein, wenn man eine Wohnung mit dreckigen Fenstern und/oder dreckigem Bad zurück gibt? Schämt man sich da nicht dabei? Offensichtlich gilt nicht mehr, was früher selbstverständlich war, nämlich dass man eine gemietete Sache auch wieder ordentlich zurück gibt.
Es spielt im Übrigen keine Rolle, ob gleich danach Renovierungsarbeiten beginnen. Niemand macht gern den Dreck weg, den andere vielleicht über Jahre nicht weg gemacht haben und diesen jetzt hinter lassen.
Wenn die Fenster regelmäßig geputzt worden wären, würde der Vermieter vermutlich nicht mehr danach fragen.
Wenn im Mietvertrag steht, dass sie die Wohnung so hinterlassen soll wie beim Einzug, dann sollte sie schon die Fenster putzen.
Wenn die Fenster z.B. voller Dreck sind oder sehr verschmutzt sind, dann kann der Vermieter auch einen Putzdienst die Fenster putzen lassen und die Mieterin müsste dann zahlen. Sie hätte dann die Wohnung ja nicht hinterlassen, wie beim Einzug.
Wenn sie schon ausgezogen ist, muss sie das nicht mehr tun, insofern der Mietvertrag schon gekündigt ist und die Frist abgelaufen ist.
Selbst wenn die Fenster ersetzt werden, sollten die geputzt werden junge.
Die Maler würden sich denken was für eine Dreckbude das ist, noch netmal mit Arbeit angefangen
Es kommt darauf an on es eine wirksame Endrenovierungklausel.
Falls es eine Klausel gibt, setze sie als Kommentar wortgenau hier rein.
Wenn sie unwirksam ist oder es keine Klausel gibt oder einen Klausel mit besenrein, dann gilt folgendes:
Keine Renovierungsarbeiten
(dmb) Ist der Mieter nach der Vereinbarung im Mietvertrag nur zur „besenreinen“ Rückgabe der Wohnung verpflichtet, muss er nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten durchführen. Der Mieter mussdie Wohnung leer räumen und grobe Verschmutzungen beseitigen.
Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 124/05) hat – so der Mieterbund –
entschieden, dass beim Auszug des Mieters keine besonderen
Reinigungsverpflichtungen hinsichtlich Wohnung, Keller oder Fenster bestehen.
Besenrein bedeute, „mit dem Besen grob gereinigt“. Diese Verpflichtung erfüllt der Mieter schon dann, wenn er grobe
Verschmutzungen beseitigt. Dazu gehört – so die Bundesrichter – auch das
Entfernen von Spinnweben im Kellerraum. Weitergehende Reinigungsarbeiten können über die Vertragsvereinbarung „besenrein“ nicht verlangt werden.
wenn sie auszieht gibt sie ja auch die schlüsssel bei wohnungsübergabe ab - also kann sie die nicht putzen - sie ist nicht mehr mieterin.
bitte ein übergabeprotokoll machen, sehr wichtig !
bitte ein übergabeprotokoll machen, sehr wichtig !
Nur mal als Hinweis:
Das Problem ist dabei, das weder Mieter noch Vermieter verpflichtet sind es zu unterschreiben.
Nur ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll ist rechtlich bindend.
Unterschreibt eine Partei nicht, sollte man das von unabhängigen Zeugen unterschreiben lassen