handwerker will fenster vermessen
Ich muss demnachst aus meiner Wohnung ausziehen. Der vermieter will wohl dann neue Fenster einbauen. Heute hat ein Handwerker geschellt und wollte ausmessen, ohne anmeldung! Muss ich den überhaupt (auch mit termin) reinlassen??
Es geht nur ums Fenster ausmessen, könnte ich auch hinkriegen. er hätte sogar nen vergleichswert, da Küche und dachboden gleich sind.
ich bin caotisch (war kündigungsargument) und durch die vorbereitung siet es noch schlimmer aus.
7 Antworten
Handwerker können zwar klingeln, müssen aber der Bitte um einen Termin nachkommen. Wenn der Handwerker selber vermessen will, muss man ihn aber nach Terminabsprache reinlassen (siehe Mietvertrag). Übrigens: Der Handwerker trifft keine Aussage zu dem Zustand der Wohnung, sondern er will Fenster ausmessen.
Wenn du gerne für dein falsches Aufmaß haften willst, falls die Fenster anschließend nicht passen, ist es eine prima Idee, das selber zu messen!
Was das Aussehen deiner Wohnung angeht. Glaub mir - der hat in seinem Beruf Dinge gesehen, von denen du nicht die entfernteste Vorstellung hast (jedenfalls hoffe ich das^^)
Also - mit Termin ist das ok - 1 x nicht da sein muss man durchaus hinnehmen - ab da wird's dann ungemütlich...
Wenn ein Handwerker vom Vermieter beauftragt ist und noch dazu einen Termin hatte, mußtest du ihn in die Wohnung lassen!
Vor einem Umzug sieht es in keiner Wohnung ordentlich aus! Das wird auch der Handwerker wissen!
genau, ich hatte ja nich mal ne Ahnung, geschweige denn nen termin
Ja, mit einer Anmeldung mußt Du den Handwerker in die Wohnung lassen. Oder möchtest Du wirklich die Haftung für Deine eigene Messung übernehmen?
Er darf nach Ankündigung rein und ausmessen, da der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat. Du kannst nichtv ausmessen, oder willst Du zahlen, wenn es nicht passt. Und ob Küche und Dachboden wirklich gleich sind, weiss man erst nach dem messen. Kann Dir doch egal sein, ob es dem Handwerker bei Dir gefällt.
Der Termin muss aber mit dem Mieter abgesprochen werden, nicht nur mit dem Vermieter.