Fenster abdichten zahlt Mieter oder Vermieter?

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Ist leider ein sehr häufiger Montagefehler, daß diese Zwischenräume nicht ausreichend mit Bauschaum ausgeschäumt sind. Behebung ist Sache des Vermieters.

unknown1966  14.02.2012, 11:18

Danke für den Stern.

Sorry, aber irgendwie werde ich das Gefühl nicht los dass aufgrund der sehr niederigen Aussentemperaturen einiges übertrieben wird. Bekannt sollte doch sein dass sich nahezu alle Werkstoffe, sofern man Wasser zu Eis geworden nicht dazuzählt, zusammenziehen. Da z.B. auch sog. Kunststoff-Fenster. Also müssen zwangsläufig da oder dort Spalten entstehen wo sonst keine sind.

Ein persönliches Beispiel: Schlafzimmerfenster und Fensterbrett. Da zieht es jetzt durch wo bei weniger Minus-Temperatur alles dicht war. Angenommen, ich würde das jetzt abdichten, wo soll denn das Dichtungsmaterial hin wenn wieder sog. Normal-Temperaturen gegeben sind.

Der Vermieter, sofern du keine Schuld am Enstehen der Risse hast.

Das müsste ja dann auch hörbar sein, wenn die Wand "Risse" hat.Verkehr, Passanten, die man bis in die Wohnung hört wie bei einem gekippten Fenster.

Das ist voll Sache des Vermieters. Melde ihm schriftlich per Einwurfeinschreiben den Mangel und stelle eine Frist von 14 Tagen (DAtum!) zur Beseitigung. Kündige dabei mit an, dass du bei Verzug selbst die notwendigen Arbeiten in Auftrag geben und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst. Das ist der juristisch zulässige und erfolgreiche Weg.