Kann und darf ich einen Richterwechsel beantragen?
Hallo ! Habe im Sept.ein Gerichtstermin beim Familiengericht. Es ist ein Klageverfahren für die Neuregelung des Unterhaltes von meinen vier Kindern. Prozesskostenhilfe wurde beantragt.Die Richterin lehnte ab.Es wurde Wieder - spruch eingelegt,weil ich geringverdiener ( Teilzeit ) bin. Da ich in der Beweispflicht bin legte ich alles vor. Meine Anwältin und ich schüttelten den Kopf über die reaktion dieser Richterin. Versicherungen/Rechnung plus Kontobelege seien nicht glaubhaft. Glaubhafter kann ich nichts weiteres belegen,als das übliche... Ich möchte diese Richterin wechseln,geht das. Mit ihr hatte ich schon sehr viele schlimme Erfahrungen in der Vergangenheit ge- macht. Mein Ex bekam einen höheren Selbstbedarf,was für unsr zu Folge hatte: Leben mit Hartz IV,Tafel etc. Diese Richterin ist jung,keine Kinder und ich habe das Gefühl,das sie auch nicht weiß,was Kinder bedürfen. Die Juritische Besetzung macht mich auch befangen. Neben der Richterin gibt es zwei weitere Anwältinnen,Klägerin und ein Mann als Gegner. Die Sympahtie hatte mein Ex in der Vergangenheit. Ist eine andere Besetzung;Richterwechsel möglich ? Für hilfreiche Tipps bedanke ich mich im vorraus.
6 Antworten
Das solltest du mit Deinem Anwalt besprechen. Man muß davon ausgehen, daß weder Rechtsanwälte, noch Richter befangen sind. Wenn doch, dann muß es bewiesenen werden - und das ist schwer. Neue Bescheinigungen über Dein Einkommen, Wohngeld etc. sollten Beweis genug sein. Daß jemand von einer Tafel unterstützt wird ist kein Beweis, obwohl einige Tafeln die Bezugsberechtigung an der "Armutgrenze" (es heißt leider so, in unserer Tafel sind das Kunden) bemessen.
Man kann einen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Der Antrag ist jedoch objektiv und nicht subjektiv zu begründen. Dann entscheidet der Direktor des Gerichtes über eine solchen Antrag.
So ganz ohne weiteres kannst du keine Richterwechsel beantragen ... du musst dafür zumindest einen rechtlich relevanten Grund angeben.
Und ... nachdem du anwaltlich vertreten wirst ... ist es Sache deiner Frau Rechtsanwältin alles was deinem Fall dienlich sein könnte für dich zu veranlassen.
Eigentlich müsste sie selbst schon daran gedacht haben, und mit dir darüber gesprochen haben, wenn sie eine gesetzliche Handhabe sähe, die Richterin abzulehnen ... Aber ... vielleicht könnte es dir Klarheit bringen, wenn du deine Anwältin davon in Kenntnis setzt, dass du wünscht, dass dein Fall von einem anderen Richter (einer anderen Richterin) behandelt wird.
Beantragen kannst Du vieles, ob Du es bekommst steht auf einem anderen Blatt. Warte doch erst mal ab was Dein Wiederspruch bringt.
Nein. Für einen derartigen Antrag mangelt es schlicht an den notwendigen Voraussetzungen.
Und ob eine Kolleg(in) dankbar über die zusätzliche Arbeitsbelastung nun wohlwollender urteilt, wage ich mal zu bezweifeln.
G imager761