Dürfen Behinderte einfach der Familie entzogen werden?
Hi zusammen,
Ich hab grad nen ziemlich schönen Film über 2 Brüder gesehen (ca 24 und 22 Jahre alt), von denen der jüngere geistig behindert ist. Der ältere ist mit ihm abgehauen weil er nach dem Tod der Mutter in eine spezielle Einrichtung gesteckt werden sollte. Die Polizei hat ihn einfach abgeholt und wollte ihn mitnehmen. Eine Frage hallte mir daraufhin während des Films nach : Kann man einen Menschen seiner Familie wirklich einfach so gegen ihren Willen entziehen??
4 Antworten
Wenn ein Mensch nicht für sich selber sorgen kann, dann hatte die Mutter die Obhut für ihn. Wenn diese verstorben ist, geht diese erstmal auf das Vormundschaftsgericht über, die einen Vormund bestellt.
Der Bruder kann diese Vormundschaft beantragen. Dazu muss er Bedingungen erfüllen. Kann er dies nicht, so kann der Behinderte Bruder auch nicht bei ihm bleiben weil er dort NICHT richtig betreut wird.
Auf diese Richtige Betreuung hat er Anspruch, egal wie gern sein Bruder ihn bei sich hätte. Das wird irgendwann auch polizeilich durchgesetzt
Im Film kommt viel Mist vor.
Moin,
Filme sind manchmal auch subtil Fiktiv! Alles in einem Film ist für diesen passend gemacht! Nur weil es sich um einen realitätsnahmen Film handelt, heißt das nicht, das alles wirklich so in Deutschland passieren könnte. Ein Filme ist keine Dokumentation! ...
Grüße
Moin,
das ist nicht so einfach.
- Es gibt geistig behinderte Menschen, die sich nicht selbst versorgen können und immer auf die Hilfe von anderen Menschen angewiesen sind. z.B. meine Schwester! (Das ist auch kein Schwarz/Weiß, sondern etwas Stufenloses, wo man jeden Menschen beurteilen muss, ob er dazu in der Lage ist oder nicht!)
- Das Sorgerecht haben erstmal die Eltern! Sie haben es dann auch über den 18. Geburtstag ihres Kindes hinaus! (Dieser Mensch kann ja nie selbstständig werden!)
- Sind beide geschieden, hat natürlich nur einer das Sorgerecht!
- Wenn dieser Stirbt muss sich jemand andere finden, der die Person pflegt! Es gibt da mehrere Begriffe Sorgerecht, Betreuungsrecht und Vormundschaft.
- Das könnte beispielsweise alles der geschiedene Elternteil erledigen.
- Kann er das nicht kommt das Gericht in Spiel. Das Gericht übernimmt die Vormundschaft. Ein Ehrenamtlicher [gerichtlich bestellter] Betreuer kümmert sich dann um die Belange diese Menschen. (Geldverwaltung, Arzttermine etc.) Die Pflege wird von einem Pflegeheim für Behinderte übernommen.
- Der Betreuer ist Ansprechpartner für alle Belange diese Menschen.
- Also, wenn ich meine Schwester mal für einen Familienausflug "ausgehändigt" bekommen möchte, entscheidet das der Betreuer. In meinem Fall hat er nichts dagegen! (Man muss ja auch beim Thema Erbschaft etc. mit Ihm zusammenarbeiten!)
----------------------------------------------------------------------------------------
Menschen werden nicht willkürlich Ihrer Familie entzogen. Allerdings muss der Staat auch sicherstellen, das Menschen versorgt werden, die das nicht selbst leisten können! Das betrifft sowohl geistig behinderte als auch Ältere Menschen mit Demenz! (Die Gerichte sind zwar etwas knausrig mit Informationen, aber der Rechtsweg steht immer offen!)
Grüße
Das ist üblich. Durch Rechtsbeugung und Befolgung des nicht rechtskräftigen Gesetzes des unwerten Lebens werden die Eltern daran gehindert, ihre Kinder wieder zu bekommen. Es wird verhindert, dass die Kinder lernen, damit sie nicht handeln, wenn nicht zumindest unter Druck gesetzt mit Gewalt, nur Vorgegebenes zu sagen. Pro Kind gibt es 5000€+ im Monat. Die Polizei hilft beim Kinderklau. Volljährige werden nur (es versucht, sie in Maßnahmen zu stecken), wenn sie schon unangenehme Zeugen sind.
Wird in Deutschland zur Mode, willkürliches Handeln.
Ja klar, alles willkürlich.....
Ja aber dieser Antrag dauert ja bestimmt eine Weile. Im Film war es wirklich so dass die Mutter gestorben ist und fast direkt danach die Polizei vor der Tür stand