Geburtsname wurde geändert?

4 Antworten

Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstehe:

Sie wurde mir Nachnamen "A" geboren, hat dann bei Deiner Heirat den Nachnamen "B" bekommen (ohne Adoption) und jetzt steht in der Heiratsurkunde "B" als Geburtsname drin?

Ich glaube, die Heiratsurkunde meint den Namen, der zuletzt gegolten hat (zumindest bei Erstheiratenden; keine Ahnung ob das bei Geschiedenen auch so ist). In ihrem Fall also "B". Ihr habt ja sicher die Urkunde (oder sonstiges Schriftstück) über die Namensänderung ("A" zu "B").

Weil Du Dir im Kommentar zu johannapichlers Antwort sorgen wegen dem Erbe machst: Geburtsurkunde, Namensänderungsurkunde und Heiratsurkunde zusammengenommen weisen sie als Deine Tochter aus. Sollte also kein Problem sein.

Bei deiner Hochzeit war die Annahme des gemeinsamen Ehenamens durch deine Tochter nur durch eine Einbenennung möglich. Dabei wird der Geburtsname durch den neuen Namen ersetzt. Deine Tochter wurde mit dem Namen "A" geboren, mit deiner Hochzeit mit "B" und der damit durchgeführten Einbenennung ist ihr Geburtsname nun "B". Eine Einbenennung ist nicht rückgängig zu machen.

Du kannst im Falle einer Scheidung wieder "A" heißen, deine Tochter nicht.

Daher sollte diese stets GUT überlegt sein.

Wo liegt jetzt das Problem ?

Ihr Mädchen Name also der ledige Name wird immer dieser sein den sie bis zur Hochzeit geführt hat.

Ddiesen hast du ja ändern lassen also in den Namen deines Ehemannes.

Diesen namen hat sie jetzt ja Jahre lang geführt oder ?

Also wieso sollte in der hochzeitsurkunde der bereits umgeänderte geburtsnamen als mädchennamen aufgelistet sein wenn sie doch einen anderen Namen hatte vor der Ehe.

gundi179 
Beitragsersteller
 28.07.2018, 17:10

es war aber keine namensadoption dadurch ist die Geburtsurkunde ja ungültigt erklärt worden so mit wurde sie ja laut Standesamt nun mit einen anderen Geburtsnamen geführt mein bedenken ist jetzt ob sie Schwierigkeiten bekommt wenn es ums erben geht

Biberchen  28.07.2018, 18:35
@gundi179

du kannst doch ein Testament mit dem jetzigen Namen deiner Tochter machen!

Menuett  28.07.2018, 22:58
@gundi179

Nein, das hat mit dem Erben nichts zu tun.

Der Name wurde schon lange geändert.

Was soll man denn da helfen?