Geburtsname wurde geändert?
Wer kann mir helfen!!!!! Meine Tochter hat geheiratet und da wurde in ihrer Geburtsurkunde ihr Geburtsname gestrichen. Erstmal muss ich erklären wie es da zu kam. Als ich meine Tochter zu Welt brachte war ich ledig und sie bekam mein Familiennamen, als ich dann heiratete habe ich sie umschreiben lassen auf den neuen Familiennamen( keine Adoption nur Namenwechsel ) nun bekam ich die Heiratsurkunde von meiner Tochter da wurde ihr der Geburtsname gestrichen und es wurde der Name genommen den ich damals ändern lies,es ist ja nicht ihr Geburtsname.
4 Antworten
Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstehe:
Sie wurde mir Nachnamen "A" geboren, hat dann bei Deiner Heirat den Nachnamen "B" bekommen (ohne Adoption) und jetzt steht in der Heiratsurkunde "B" als Geburtsname drin?
Ich glaube, die Heiratsurkunde meint den Namen, der zuletzt gegolten hat (zumindest bei Erstheiratenden; keine Ahnung ob das bei Geschiedenen auch so ist). In ihrem Fall also "B". Ihr habt ja sicher die Urkunde (oder sonstiges Schriftstück) über die Namensänderung ("A" zu "B").
Weil Du Dir im Kommentar zu johannapichlers Antwort sorgen wegen dem Erbe machst: Geburtsurkunde, Namensänderungsurkunde und Heiratsurkunde zusammengenommen weisen sie als Deine Tochter aus. Sollte also kein Problem sein.
Bei deiner Hochzeit war die Annahme des gemeinsamen Ehenamens durch deine Tochter nur durch eine Einbenennung möglich. Dabei wird der Geburtsname durch den neuen Namen ersetzt. Deine Tochter wurde mit dem Namen "A" geboren, mit deiner Hochzeit mit "B" und der damit durchgeführten Einbenennung ist ihr Geburtsname nun "B". Eine Einbenennung ist nicht rückgängig zu machen.
Du kannst im Falle einer Scheidung wieder "A" heißen, deine Tochter nicht.
Daher sollte diese stets GUT überlegt sein.
Wo liegt jetzt das Problem ?
Ihr Mädchen Name also der ledige Name wird immer dieser sein den sie bis zur Hochzeit geführt hat.
Ddiesen hast du ja ändern lassen also in den Namen deines Ehemannes.
Diesen namen hat sie jetzt ja Jahre lang geführt oder ?
Also wieso sollte in der hochzeitsurkunde der bereits umgeänderte geburtsnamen als mädchennamen aufgelistet sein wenn sie doch einen anderen Namen hatte vor der Ehe.
Der Name wurde schon lange geändert.
Was soll man denn da helfen?
es war aber keine namensadoption dadurch ist die Geburtsurkunde ja ungültigt erklärt worden so mit wurde sie ja laut Standesamt nun mit einen anderen Geburtsnamen geführt mein bedenken ist jetzt ob sie Schwierigkeiten bekommt wenn es ums erben geht