Nach einer Schenkung Anzeige wegen Betrug und Unterschlagung?

9 Antworten

Habe ich das richtig verstanden? War das der Deal? : Du bezahlst das Handy erst einmal mit 150 € selbst, so ein Vertrag kostet ja im Zweifelsfall keine 20 E im Monat, und dafür sollst du das Taschengeld, das du von deiner Mutter bekommst, an deinen Vater abliefern? Das ist aber mal dreist! Ich hoffe doch, dass du eine Quittung für die 150 € hast. Aber auch sonst könntest du einer solchen Anzeige, die ich für eine leere Drohung halte, gelassen entgegensehen..

blogvlog 
Beitragsersteller
 14.03.2014, 22:31

Leider habe ich keine Quittung. Und ja das war so etwas wie ein Deal ich sollte das Taschengeld von meiner Mutter an ihm abgeben damit er das bezahlen kann.

altgenug60  14.03.2014, 22:35
@blogvlog

Ja, dann hat deine Mutter doch völlig recht: Sie sollte also letztlich die "Geschenke" deines Vaters bezahlen! kopfschüttel

Er kann dich zwar anzeigen, aber er hängt doch voll mit drin! Das rafft er anscheinend nicht. Er haftet für alles. Du bist nicht geschäftsfähig und er hat den Vertrag abgeschlossen. Ich weiß echt nicht, wo das Problem von deinem Erzeuger ist, dein Problem ist mal ganz bestimmt nicht!

Deine Mutter hat absolut Recht.

Haglaz  14.03.2014, 22:53

Er kann dich zwar anzeigen

Welcher Tatbestand soll hier erfüllt sein?

aptem  15.03.2014, 05:01
@Haglaz

Arglistiger Juckreiz Blödsinn zu treiben beim Vater?

michi57319  15.03.2014, 09:13
@aptem

Damit war gemeint, daß er das natürlich kann, aber die Polizei das ganze mit einem müden Lächeln abtun wird. Natürlich ist kein Tatbestand vorhanden.

michi57319  15.03.2014, 14:39
@Haglaz

Bei einem derart ausrastendem Vater wird die Polizei ihm schon sagen, was Recht und was Unrecht ist ;-) Die werden sein Mütchen schon kühlen.

Da da unter 18 bist, bist du nicht voll geschäftsfähig. deine mutter muss diesem "geschäft" nur widersprechen und er hat keine Handhabe. wer geschäfte mit mindrejährigen macht ist selbst schuld. er hat den vertrag auf seinen Namen gemacht. Er ist aber volljährig und für seinen mist selbst verantwortlich. es gibt gar keinen grund zur sorge.

keine angst. dein vater ist echt eine pissnelke.

asdundab  27.07.2016, 16:11

Streng genommen hat die Mutter den Vertrag zwischen Sohn und Vater schon wirksam widersprochen ("Ich zahle doch nicht für deinen Vater").

Anders sieht es natürlich aus, wenn der Vater noch erziehungsberchtigt ist, denn dann hat er dem Vertrag zugestimmt, und die Mutter kann dann nichtmerh widersprechen.

blogvlog 
Beitragsersteller
 14.03.2014, 22:40

Okay dann bin ich erleichtert. Und um ehrlich zu sein brauche ich ihn nicht in meinem Leben. Wünsche dir einen schönen Abend und ein schönes Wochenende:D

blogvlog 
Beitragsersteller
 14.03.2014, 22:29

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hoffe das geht denn ich kann nichts dafür was er nicht einsehen will. Ich finde es echt schade so einen Vater zu haben. Wir hatten ja schon seit längeren kein Kontakt mehr da schon sehr viele schlimme Sachen vorgefallen sind. Und ich dachte es wir besser :( pffffffff falsch gedacht . Und ja das ist er ;)

wayne456753  14.03.2014, 22:31
@blogvlog

Es gibt absolut keinen Grund zur Sorge.dein vater ist..sorry.. ein dämlicher Hund. Du hast es probiert, siehst er hat sich nicht geändert. Mir tuts leid um dich, dass dein Erzeuger dir als 16jährige auf diese art und weise angst machen will. Rechtlich bist du auf der sicheren seite. Da gibt es absolut gar keinen Grund, dass du dir sorgen machen musst.

Hallo, ich arbeite für einen Anwalt als Assistentin. Deswegen kann ich dir etwas helfen. Wenn es eine reine Schenkung war, also du keine Gegenleistung dafür erbracht hast, kann er dir selbst mit dem Besten Anwalt nichts anhaben. Da es eine nachweisliche Schenkung war haben weder du noch deine Mutter etwas zu befürchten. Wäre es keine nachweisliche Schenkung, also wenn dafür ein Gegenleistung gefordert gewesen wäre egal in welcher Form, wäre eine Klage möglich gewesen, so jedoch kann rechtlich nichts passieren, also keine Angst. Hoffe ich konnte dir etwas helfen.

Lieb Grüße HglGirl

BlauesBlut  14.03.2014, 22:52

Er hat ihr/ ihm gar nichts geschenkt.

HglGirl  15.03.2014, 03:45
@BlauesBlut

@Blaues Blut: Wenn du den Beitrag lesen würdest, und das wenn möglich richtig, wüsstest du es. Und es heißt nunmal Schenkung.

blogvlog 
Beitragsersteller
 14.03.2014, 22:34

Ich sollte ihn ja die 50€ von meiner Mutter geben die ich leider nicht bekomme. Aber er hat es mir ja auch gleichzeitig geschenkt und ich habe 150€ gezahlt.

HglGirl  14.03.2014, 22:44
@blogvlog
Das schon ja, aber da es eine nachweisliche Schenkung war kann rechtlich gesehen nichts sein. Mit den 50€ auch nicht, da ER den Vertrag abgeschlossen hat und rechtlich der Vertrags-Ersteller, also der der m Vertrag steht zur Zahlung verpflichtet ist. Also passiert euch gar nichts. Lg

Er kann dir nichts, es ist weder Betrug noch Unterschlagung.

Zum Betrug muss eine Betrugsabsicht vorliegen, da du aber im Dezember vorhattest das Geld zu bezahlen ist es schonmal kein Betrug. Und wie soll es eine Unterschlagung sein? Er hat dir das Handy ja freiwillig gegeben ist ja dein Geburtstags und Weihnachtsgeschenk. Das Handy gehört also zu 100% dir.

Um auf deine Frage zurückzukommen deine Mutter hat recht, er kann dir nichts.