Nach einer Schenkung Anzeige wegen Betrug und Unterschlagung?
Hallo Leute. Ich bin 16 und hatte 1 Jahr lang kein Kontakt mehr mit meinem Vater und dann meldete er sich zu meinem Geburtstag (Anfang Dezember). Wir haben uns öfters getroffen um uns wieder so zu sagen kennen zu lernen. Ich wollte schon immer mal einen Handy-Vertrag. Und er wollte einen für mich Abschließen(auf seinem Namen). Das hat er auch gemacht mit der Bedingung das er das Taschengeld (50€) von meiner Mutter bekommt. Dann waren wir im Handy-shop wo er den Vertrag abgeschlossen hat. Dann habe ich noch mir das Handy dazu ausgesucht und die Anzahlung von 150€ geleistet und den Vertrag habe ich als Geburtstags und Weihnachtsgeschenk bekommen. PS:sein Personalausweis war nicht gültig aber die haben es trotzdem gemacht!!!! Im Dezember kam keine Rechnung mehr aber im Januar wo er mich drum bat ihm das Geld zu geben. Aber dann habe ich auch einmal kein Geld mehr von meiner Mutter bekommen(Sie meint: ich bezahle nicht für dein Vater). Er war natürlich sehr sauer und hat mich gegen sie aufgehetzt was misslungen ist. Dann habe ich den Kontakt abgebrochen weil er wieder sehr schlimm wurde. Vor 2 Wochen hat er dann einfach die Simkarte löschen lassen und ich habe mir eine Prepaid geholt. Heute schrieb er mir das ich ihn das Handy bis Samstag (morgen ) geben solle sonst zeigt er mich wegen Betrug und Unterschlagung an. Meine frage ist : Kann er mich anzeigen ??? Ich habe doch 150€ bezahlt und damit das Handy und den Rest hat er mir geschenkt. Meine Mutter meint das er nichts machen kann aber da bin ich mir nicht so sicher.
9 Antworten
Habe ich das richtig verstanden? War das der Deal? : Du bezahlst das Handy erst einmal mit 150 € selbst, so ein Vertrag kostet ja im Zweifelsfall keine 20 E im Monat, und dafür sollst du das Taschengeld, das du von deiner Mutter bekommst, an deinen Vater abliefern? Das ist aber mal dreist! Ich hoffe doch, dass du eine Quittung für die 150 € hast. Aber auch sonst könntest du einer solchen Anzeige, die ich für eine leere Drohung halte, gelassen entgegensehen..
Ja, dann hat deine Mutter doch völlig recht: Sie sollte also letztlich die "Geschenke" deines Vaters bezahlen! kopfschüttel
Er kann dich zwar anzeigen, aber er hängt doch voll mit drin! Das rafft er anscheinend nicht. Er haftet für alles. Du bist nicht geschäftsfähig und er hat den Vertrag abgeschlossen. Ich weiß echt nicht, wo das Problem von deinem Erzeuger ist, dein Problem ist mal ganz bestimmt nicht!
Deine Mutter hat absolut Recht.
Er kann dich zwar anzeigen
Welcher Tatbestand soll hier erfüllt sein?
Arglistiger Juckreiz Blödsinn zu treiben beim Vater?
Damit war gemeint, daß er das natürlich kann, aber die Polizei das ganze mit einem müden Lächeln abtun wird. Natürlich ist kein Tatbestand vorhanden.
Man darf nicht jeden einfach so anzeigen, unter Umständen stellt das eine Straftat dar (http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html).
Bei einem derart ausrastendem Vater wird die Polizei ihm schon sagen, was Recht und was Unrecht ist ;-) Die werden sein Mütchen schon kühlen.
Da da unter 18 bist, bist du nicht voll geschäftsfähig. deine mutter muss diesem "geschäft" nur widersprechen und er hat keine Handhabe. wer geschäfte mit mindrejährigen macht ist selbst schuld. er hat den vertrag auf seinen Namen gemacht. Er ist aber volljährig und für seinen mist selbst verantwortlich. es gibt gar keinen grund zur sorge.
keine angst. dein vater ist echt eine pissnelke.
Streng genommen hat die Mutter den Vertrag zwischen Sohn und Vater schon wirksam widersprochen ("Ich zahle doch nicht für deinen Vater").
Anders sieht es natürlich aus, wenn der Vater noch erziehungsberchtigt ist, denn dann hat er dem Vertrag zugestimmt, und die Mutter kann dann nichtmerh widersprechen.
Okay dann bin ich erleichtert. Und um ehrlich zu sein brauche ich ihn nicht in meinem Leben. Wünsche dir einen schönen Abend und ein schönes Wochenende:D
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hoffe das geht denn ich kann nichts dafür was er nicht einsehen will. Ich finde es echt schade so einen Vater zu haben. Wir hatten ja schon seit längeren kein Kontakt mehr da schon sehr viele schlimme Sachen vorgefallen sind. Und ich dachte es wir besser :( pffffffff falsch gedacht . Und ja das ist er ;)
Es gibt absolut keinen Grund zur Sorge.dein vater ist..sorry.. ein dämlicher Hund. Du hast es probiert, siehst er hat sich nicht geändert. Mir tuts leid um dich, dass dein Erzeuger dir als 16jährige auf diese art und weise angst machen will. Rechtlich bist du auf der sicheren seite. Da gibt es absolut gar keinen Grund, dass du dir sorgen machen musst.
Hallo, ich arbeite für einen Anwalt als Assistentin. Deswegen kann ich dir etwas helfen. Wenn es eine reine Schenkung war, also du keine Gegenleistung dafür erbracht hast, kann er dir selbst mit dem Besten Anwalt nichts anhaben. Da es eine nachweisliche Schenkung war haben weder du noch deine Mutter etwas zu befürchten. Wäre es keine nachweisliche Schenkung, also wenn dafür ein Gegenleistung gefordert gewesen wäre egal in welcher Form, wäre eine Klage möglich gewesen, so jedoch kann rechtlich nichts passieren, also keine Angst. Hoffe ich konnte dir etwas helfen.
Lieb Grüße HglGirl
Er hat ihr/ ihm gar nichts geschenkt.
@Blaues Blut: Wenn du den Beitrag lesen würdest, und das wenn möglich richtig, wüsstest du es. Und es heißt nunmal Schenkung.
Ich sollte ihn ja die 50€ von meiner Mutter geben die ich leider nicht bekomme. Aber er hat es mir ja auch gleichzeitig geschenkt und ich habe 150€ gezahlt.
Das schon ja, aber da es eine nachweisliche Schenkung war kann rechtlich gesehen nichts sein. Mit den 50€ auch nicht, da ER den Vertrag abgeschlossen hat und rechtlich der Vertrags-Ersteller, also der der m Vertrag steht zur Zahlung verpflichtet ist. Also passiert euch gar nichts. Lg
Er kann dir nichts, es ist weder Betrug noch Unterschlagung.
Zum Betrug muss eine Betrugsabsicht vorliegen, da du aber im Dezember vorhattest das Geld zu bezahlen ist es schonmal kein Betrug. Und wie soll es eine Unterschlagung sein? Er hat dir das Handy ja freiwillig gegeben ist ja dein Geburtstags und Weihnachtsgeschenk. Das Handy gehört also zu 100% dir.
Um auf deine Frage zurückzukommen deine Mutter hat recht, er kann dir nichts.
Leider habe ich keine Quittung. Und ja das war so etwas wie ein Deal ich sollte das Taschengeld von meiner Mutter an ihm abgeben damit er das bezahlen kann.