Kann mir mein Vermieter verbieten, meine Holzheizung zu nutzen, wenn neben der Holzheizung nur kleine stromfressende Elektroheizgeräte zur Verfügung stehen?

8 Antworten

Wenn Du irgendwann eine Wohnung gemietet hast, unter der Voraussetzung, dass sie mit dem Holzofen als einzige Heizung zu beheizen ist, hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass die Holzheizung weiterhin problemlos zu nutzen ist.

Der Kamin muss also in Ordnung sein und der Rauch muss nach Möglichkeit so abziehen, dass niemand anders belästigt wird.

Sollte der Kamin nicht in Ordnung sein und deshalb der Vermieter ein Verbot zur Nutzung aussprechen, sodass Du nur noch die Chance mit den Elektroheizgeräten hast, solltest Du den zusätzlichen Stromverbrauch möglichst zuverlässig erfassen und die daraus resultierenden Mehrkosten dem Vermieter in Rechnung stellen, bzw. diese Beträge von der Miete abziehen.

Eine Möglichkeit, den Stromverbrauch zu erfassen besteht darin, Verbrauchsmessgeräte zwischen Steckdose und Gerät einzustecken. Eine weitere besteht darin, den Normalverbrauch eines Monats zu ermitteln (Jahresverbrauch dividiert durch 12) und diesen Wert dem Gesamtverbrauch eines Heizmonats gegenüber zu stellen. Am besten auch hier über mehrere Monate messen.

Um Deine Ansprüche einigermaßen sicher durchsetzen zu können, solltest Du den Vermieter schriftlich auf die Konsequenzen aufmerksam machen, die es für ihn hat, wenn Du künftig den Holzofen nicht mehr nutzen kannst.

Möglicherweise ist es sinnvoll, einen Anwalt zu beauftragen, dieses Schreiben zu verfassen und zu zu stellen.

Teile dem Vermieter mit, dass die Heizung zur Wohnung gehört, vom Schornsteinfeger abgenommen ist und den Emissionsrichtlinien entspricht. Entsprechende ist auch der Betrieb erlaubt. Das kann er nicht einfach einseitig ändern/kündigen.

Du musst bitte dazu schreiben, aus welchem Grund er es dir verbieten soll. Das ist wichtig. Auch wichtig wäre, ob die Holzheizung fest zur Wohnung gehört oder du irgend wie selber hin gestellt hast. Bitte mehr Infos.

mieterholzofen 
Beitragsersteller
 18.10.2017, 08:22

Als ich in vor ca 10 Jahren in die Wohnung zog, war ein Anschluss für eine Holzheizung drin, die Holzheizung habe ich jedoch selber organisiert (in Absprache mit Vermieter, dieser hat ihn auch bezahlt und für den Transport gesorgt). Der kleine (mobile) Elektroofen konsumiert soviel Strom, dass ich mehr Stromkosten als Miete bezahlen würde:-(. Dieses Jahr gabs einen Besitzerwechsel und vor ein paar Wochen auch einen Mieterwechsel in der Wohnung oberhalb von mir. Der neue Mieter hat sich nun über Geruchsemissionen beklagt. Ich denke aber, dass es sich vor allem um Paranoia handelt, da vor ein paar Wochen in der direkten Nachbarschaft ein Haus abgebrannt ist.

Renick  18.10.2017, 08:37
@mieterholzofen

Okay. Dann würde ich an deiner Stelle den Schornsteinfeger kommen lassen und ihn bitten, den Ofen zu überprüfen, ob alles in Ordnung ist. Das soll er dir schriftlich geben, und das kannst du dann dem Nachbarn zeigen zu seiner Beruhigung und auch dem Vermieter.

Dann haben beide keinen Grund mehr für eine Beanstrandung. Dass ein Holzofen etwas Geruch verbreitet, ist normal, lässt sich nicht vermeiden.

Nein kann er nicht. Zumal der Holzofen mit seiner Genehmigung installiert wurde wenn ich dich richtig verstanden habe.

mieterholzofen 
Beitragsersteller
 18.10.2017, 09:41

Mit der Genehmigung des Vorbesitzers. Dieser hat auch den Ofen sogar bezahlt.

Da fragt man sich doch, warum so eine Heizung instaliert wurde. Bestimmt nicht zur Dekoration.