Darf man das Spielen auf dem Parkplatz verbieten?

5 Antworten

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Du kannst es versuchen. Aber einen Anspruch darauf hast du nicht.

Es wird zu Eurem Mehrfamilienhaus eine Hausordnung geben, in der auch geregelt ist, ob das Spielen der Kinder auf dem Parkplatz verboten ist oder nicht.

Angenommen es wäre verboten oder es würde auf Deine Initiative hin verboten werden, was würde es Dir bringen?

Wenn ein Auto durch ein spielendes Kind beschädigt wird, musst Du erst einmal ermitteln können, welches Kind es war. Im Idealfall konntest Du es genau beobachten und zwar zusammen mit Zeugen.

Dann stellt sich die Frage nach dem Alter des Kindes. Wenn das Kind in einem Alter ist, wo es noch gar nicht die Einsichtsfähigkeit haben kann und es normalerweise beaufsichtigt werden muss, haften die Eltern aufgrund Verletzung der Aufsichtspflicht. Völlig egal, ob es verboten war, an dem Parkplatz zu spielen oder nicht.

Wenn der Platz - ich nehme an, hinter dem Haus - so ist, dass normalerweise Kinder dort nicht in besonderer Gefahr sind, müssen sie ab einem gewissen Alter nicht mehr ständig beaufsichtigt werden. Dann haften auch die Eltern nicht, wenn Kinder, denen man noch nicht die Einsichtsfähigkleit zubilligen kann, dass z. B. ein Ball, der eben erst auf Splitt gelandet war, nun samt Splitt auf dem Autodach landet und dort Lackschäden verursacht, in dem Moment nicht beaufsichtigt waren. Sie haften auch nicht, wenn das Spielen auf dem Parkplatz verboten ist, sie es den Kindern gesagt haben, aber die Kinder halten sich nicht dran. Es wäre zuviel verlangt, Kinder in jeder Alltagssituation zu beaufsichtigen.

Kinder haften erst, wenn ein Richter feststellt, dass sie es hätten wissen müssen, dass sie beispielsweise nicht mit einem spitzen Gegenstand an Autos entlang schrammen dürfen. Die Haftpflichtversicherung der Eltern tritt ab einem gewissen Alter nicht mehr wegen Aufsichtspflichtverletzung ein, aber z. B. dann, wenn einem Kind das Fahrrad umgefallen ist, das dabei dann ein Auto beschädigt hat.

Fazit: Ein Verbot bringt in den meisten Fällen gar nichts. Es bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, als Dir ggf. einen anderen Abstellplatz in der Umgebung zu suchen. Beispielsweise einen Tiefgaragen- oder Normalgaragenplatz in der Nachbarschaft anzumieten. Du hast bestimmt eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von einigen hundert Euro. Damit beschränkt sich Dein Risiko schon auf diesen Betrag. Und denke daran: Alle anderen Autobesitzer, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen, haben das gleiche Problem.

19AnniBunny96 
Beitragsersteller
 30.10.2015, 21:14

"Du hast bestimmt eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von einigen hundert Euro. Damit beschränkt sich Dein Risiko schon auf diesen Betrag."
Da kommt aber auch einiges Zusammen, wenn ich immer wieder Beschädigungen am Auto zahlen muss...

bwhoch2  30.10.2015, 23:53
@19AnniBunny96

Mag sein, aber die Wahl, vielleicht doch einen anderen Abstellplatz zu suchen, um diesem normalen Lebensrisiko einigermaßen sicher aus dem Weg zu gehen, hast Du auch.

Am besten die Kinder einsperren, nie rauslassen und nur unter Beaufsichtigung zur Schule bringen.

Um Gottes Willen bloß nicht auf dem Parkplatz spielen lassen weil Du ein neues Auto hast, besser auf der Hauptstraße mit dem Mittelstreifen spielen lassen.

Wer Ironie findet darf diese behalten.


Das sind Kinder und Kinder kommen gerade in Mehrfamilienhäuser vor, da kann es schon mal passieren das die Kinder auf dem Parkplatz vor den Häusern spielen, das liegt in der Natur der Kinder auch wenn es dort verboten wäre.

Wenn was beschädigt wird greift die Haftpflicht der Eltern.

alicar  30.10.2015, 15:10

Mit den Nachbarn reden soll da helfen...

19AnniBunny96 
Beitragsersteller
 30.10.2015, 20:32
@alicar

Schon getan. Danke trotzdem ;)

19AnniBunny96 
Beitragsersteller
 30.10.2015, 15:06

Nein, wenn ich nicht genau weiss welches Kind das war.

Als neues Verbot geht das nicht, wenn es vorher üblich und in Ordnung war.

Das wäre eine Vertragsänderung, da müssen die Mieter nicht zustimmen.

Gerhart  30.10.2015, 16:30

Der bestimmungsgemäße Gebrauch des Parkplatzes ist das Parken von Fahrzeugen und nicht das Spielen der Kinder. Im Verbot des Spielens kann ich nun gar keine Vertragsänderung erkennen. Und eine Üblichkeit ist abhängig von der Duldung der Mieter der Parkplätze oder des Eigentümers des Grundstückes.