Darf mein Vermieter Dinge verbieten, die er Anderen erlaubt hat?
Hallo und guten Morgen, ich benötige bitte mal eine Info.
Seit Jahren verbietet die Hausverwaltung mir Dinge, die sie Anderen Mietern im Haus erlaubt.
Aktuell geht es um folgendes:
In einer weiteren Wohnung, wurde das entfernen des Fliesenspiegels etc. in der Küche erlaubt, kann er mir das verbieten?
...natürlich würde ich die Arbeiten fachmännisch ausführen lassen.
...Liebe Grüsse M
12 Antworten
Nachdem ich nun alles gelesen habe, erschließt sich mir schon sehr gut, warum man Dir nicht erlaubt, was man anderen erlaubt hat.
Mietern, die den Vermieter aufgrund vermeintlicher Rechtsansprüche dauernd mit Anwaltsschreiben konfrontieren oder gar mit Gerichtsprozessen, wird man normalerweise keinen Gefallen tun, wenn sie mal kein "Recht" haben, sondern eine Zustimmung wünschen, zu etwas, auf das sie eben kein Recht haben.
Das ist ganz normales Verhalten. Ein gutes Verhältnis besteht immer aus einem Geben und Nehmen und wenn die eine Seite das Gefühl hat, dass die andere immer nur nimmt und wenn es sein muss, mit gerichtlichem Zwang, wird die Bereitschaft, irgendwann mal entgegen zu kommen gegen 0 sinken.
In einem solchen Mietverhältnis, das uns jahrelang auch häufig mit unrechtmäßigen Forderungen, Widersprüchen etc. geplagt hat, haben wir genauso gehandelt. Zwischenzeitlich sind die Mieter ausgezogen und es kam "besseres" nach.
Jedes Mietverhältnis unterliegt eigenen Regeln, die individuell im Mietvertrag von beiden Parteien , Mieter und Vermieter, gegenseitig anerkannt sind.
Ich dachte es gäbe eben schon ein Recht auf Gleichbehandlung, außer es gibt Gründe?
Nein, die gibt es nicht.
Als Vermieter kann ich z.B. bei baugleichen Wohnungen unterschiedliche Miete nehmen.
Ich kann einem Mieter etwas erlauben und einem anderen Mieter es verbieten.
Vielleicht ist der Fliesenspiegel bei den Anderen irgendwie defekt und haben daher die Erlaubnis, oder Dein Fliesenspiegel ist vielleicht noch relativ neu und die anderen sind deutlich älter.
Du kannst halt nur vernünftig mit der Verwaltung reden und versuchen sie zu überzeugen.
LG.
Ja darf er. Es ist sein Eigentum. Es gibt kein Gleichbehandlungsgesetz diesbezüglich.
Ich sehe keine Diskriminierung auch auch keine Willkür, nur eine fehlende Erlaubnis auf die du einfach keinen Rechtsanspruch hast.
In einem Haus mit 4 im praktisch gleichen Wohnungen haben wir im Lauf der Zeit 2 Bäder saniert und die anderen beiden sind noch alt. Das eine aus 1965 noch und das andere wurde vor ca. 20 Jahren mal saniert. Dennoch hat keiner der "unsanierten" Mieter ein Recht darauf, dass sie nun auch endlich ein neues Bad bekommen. Übrigens, auch die Mieten sind unterschiedlich in dem Haus. Unabhängig vom Zustand des Badezimmers.
Da jede Badsanierung ein kleines Vermögen verschlingt, ist es nun mal nicht möglich, einfach mal 4 Badezimmer in den gleichen Zustand zu versetzen. Zudem gibt es noch andere Gründe, weshalb es derzeit einfach nicht möglich ist, aber in ein paar Jahren der ideale Zeitpunkt sein wird. Ein Recht auf Gleichbehandlung wäre hier fatal.
Mir bewusst, nur die Fragestellerin wohl nicht ;)
Schon klar. Man sieht am Anfang immer nie, wer von GF als Adressat (@) eingesetzt wird.
...darauf wollte ich hinaus, wirklich kein Gleichberechtigungsanspruch? Er darf mich also weiter diskriminieren und Willkür walten lassen? ...das fass ich nicht!