Dürfen Vermieter zaun Höhe bestimmen?
Laut gesetz sind 1,80m Sicht Schutz kein problem. Die Vermieter wollen aber nur 1m 🙄 dürfen die das verbieten?
6 Antworten
Der Vermieter bestimmt über sein Eigentum und Veränderungen daran.
Das Eigentum begründet nach § 903 das Recht, mit einer Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen. Es zählt nach Art. 14 GG zu den Grundrechten und wird zivilrechtlich umfassend gegen unbefugte Eingriffe geschützt.
Es ist deren Grundstück, ihr habt es nur gemietet. Der Vermieter entscheidet, was auf seinem Grundstück steht.
Vermieter ist Hausbesitzer - JA er kann -
wenn er die vorgeschriebene Höhe nicht überschreitet.
opi ehrsam
Ja, das darf der Vermieter bestimmen.
Dem Vermieter gehört Haus und Grundstück und er darf bestimmen, ob und was dort gebaut wird.