Darf der Vermieter Kabel(anschluss)verlegung in diesem Fall verbieten?
Ich bin in eine Wohnung gezogen, die weder Internet noch Telefon oder Fernsehen hat. Also es sind keine Anschlüsse gelegt (NUR) in dieser Wohnung. Darf der Vermieter es verbieten, dass diese Kabel verlegt werden und ggf. kleine Löcher in die Wand müssen, die einen Nutzen haben und nicht auffallen (Mietrecht, Modernisierung, Recht auf Informationsbeschaffung)
7 Antworten
Einen Kabelanschluss im Haus braucht der Vermieter nicht zu dulden.
Du wirst auch keinen Dienstleister finden der einen Kabelanschluss in einem Haus ohne die Erlaubnis des Gebäudeeigentümers legt.
Du solltest dir zuerst mal Gedanken machen, wie dieses Kabel ins Haus kommt.
Es gibt kein "Recht auf Informationsbeschaffung" aber was Du tatsächlich fragen wolltest kann ich Dir beantworten.
Es gibt sogenannte normale Lebensumstände zu denen gehört heutzutage auch Telefon, Fernsehanschluß und Internetanschluß. Wenn Du dazu nicht die gesamte Wohnung umbauen mußt, darfst Du die dazu nötigen kleinen Baumaßnahmen (wie ein Loch durch eine Wand bohren, oder 1-2-3 Kabel verlegen) in einer Mietwohnung vornehmen. Du darfst dafür aber die Wohnung nicht grundlegend baulich verändern ohne Zustimmung des Eigentümers.
Klar ist das zulässig. Mach das einfach - wer viel fragt bekommt viel Antwort ...
Bei solchen Löchern würde ich den Vermieter gar nicht fragen. Bei einem späteren Auszug kannst Du die problemlos wieder verschließen.
Nein, das darf er nicht verbieten. Er muss die Verlegung eines Telefonanschlusses noch nicht mal genehmigen.
ja, darf er. du kannst auch radio hören und TV via DVBT2 gucken zur "informationsbeschaffung"
Und am besten eh von Steintafeln lesen
Ich habe hier keinerlei Anschluss in der Wohnung. Nichtmal Satelitenschüssel darf ich anbringen xD
Ich will mich jetzt nicht wiederholen.
Einmal Falsch reicht ja.
Das mit der Satelitenschüssel ist ein strittiges Thema. Weil es die Gesamtansicht des Hauses verschandeln könnte (mal knapp formuliert) kann es verboten werden. Wie solche Streite ausgehen kannst Du ergoogeln.
Wenn es z.B. kein DVBT-Empfang gibt und kein Kabelanschluß im Haus vorhanden ist, dann kann der vermieter es aber auch nicht verhindern.
Er muß eine Anschlußmöglichkeit schaffen, die technisch zumutbar ist.
Muss man nicht. Maximal zwei Löcher (eines in jedem "Wohnraumzimmer") und da passt genau ein kabel durch