Darf der Vermieter Kabel(anschluss)verlegung in diesem Fall verbieten?

7 Antworten

Einen Kabelanschluss im Haus braucht der Vermieter nicht zu dulden.

Du wirst auch keinen Dienstleister finden der einen Kabelanschluss in einem Haus ohne die Erlaubnis des Gebäudeeigentümers legt.

Du solltest dir zuerst mal Gedanken machen, wie dieses Kabel ins Haus kommt.

Es gibt kein "Recht auf Informationsbeschaffung" aber was Du tatsächlich fragen wolltest kann ich Dir beantworten.

Es gibt sogenannte normale Lebensumstände zu denen gehört heutzutage auch Telefon, Fernsehanschluß und Internetanschluß. Wenn Du dazu nicht die gesamte Wohnung umbauen mußt, darfst Du die dazu nötigen kleinen Baumaßnahmen (wie ein Loch durch eine Wand bohren, oder 1-2-3 Kabel verlegen) in einer Mietwohnung vornehmen. Du darfst dafür aber die Wohnung nicht grundlegend baulich verändern ohne Zustimmung des Eigentümers.

collin12345 
Beitragsersteller
 10.07.2018, 12:29

Muss man nicht. Maximal zwei Löcher (eines in jedem "Wohnraumzimmer") und da passt genau ein kabel durch

bergquelle72  10.07.2018, 12:37
@collin12345

Klar ist das zulässig. Mach das einfach - wer viel fragt bekommt viel Antwort ...

Bei solchen Löchern würde ich den Vermieter gar nicht fragen. Bei einem späteren Auszug kannst Du die problemlos wieder verschließen.

Nein, das darf er nicht verbieten. Er muss die Verlegung eines Telefonanschlusses noch nicht mal genehmigen.

ja, darf er. du kannst auch radio hören und TV via DVBT2 gucken zur "informationsbeschaffung"

KrasserDude92  10.07.2018, 12:29

Und am besten eh von Steintafeln lesen

collin12345 
Beitragsersteller
 10.07.2018, 12:23

Ich habe hier keinerlei Anschluss in der Wohnung. Nichtmal Satelitenschüssel darf ich anbringen xD

Catalpanien  10.07.2018, 12:26
@collin12345

Ich will mich jetzt nicht wiederholen.

bergquelle72  10.07.2018, 12:34
@collin12345

Das mit der Satelitenschüssel ist ein strittiges Thema. Weil es die Gesamtansicht des Hauses verschandeln könnte (mal knapp formuliert) kann es verboten werden. Wie solche Streite ausgehen kannst Du ergoogeln.

Wenn es z.B. kein DVBT-Empfang gibt und kein Kabelanschluß im Haus vorhanden ist, dann kann der vermieter es aber auch nicht verhindern.

Er muß eine Anschlußmöglichkeit schaffen, die technisch zumutbar ist.