Kann mich meine kindergartenchefin zwingen die stellvertretende Leitung zu übernehmen?
Ich arbeite seit fast 10 Jahren in einer Kita. Hab die stellvertretung ein paar Jahre gemacht und war froh das ich sie los war. Die jetzige stellvertretung is schwanger und meine Leitung geht wie selbstverständlich davon aus, das ich dann wieder die stellvertretung mache, wenn die andere weg ist...
Habe mehrmals deutlich gesagt, dass ich das nicht machen werde... ihr Argument ist, ich muss, weil ich "am längsten da bin"....??
Sie kann mich doch nicht zwingen?!!
Mich belastet die Situation sehr!!
4 Antworten
Wenn Du die Leitung übernimmst, hast Du nach meinem Empfinden Anspruch auf eine höhere Vergütung, da Du ja in diesem Fall auch dauerhaft mit administrativen Aufgaben betraut bist.
Deshalb solltest Du nachfragen und Dich erst danach entscheiden. Ohne Mehrvergütung kannst Du die Position ablehnen.
Giwalato
Es gibt sogar Gerichtsurteile, nach denen eine höher bewertete Position für die Dauer der Vertretung auch höher honoriert werden muss.
Übernahme stellv. Kindergartenleiterin = Umsetzung
Eine Umsetzung ist nur zulässig, wenn als Voraussetzung für die Umsetzung dienstliche oder betriebliche Gründe vorliegen.
Es gibt ein Direktionsrecht des ArbG, Dich auch mit einer zumutbaren Tätigkeit als Vertretung zu beschäftigen; das entspricht einer Umsetzung. Es kommt auch auf die arbeitsvertraglichen Regelungen an, ob dort eine entsprechende Klausel vorhanden ist.
Dienstliche Gründe sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch gegeben, wenn Arbeitsaufgaben verlagert werden. Das Interesse des Arbeitgebers besteht dann darin, dass die Arbeitsaufgaben von den bisherigen Beschäftigten erledigt werden, da diese qualifiziert und eingearbeitet sind. Im Vordergrund steht dann also die Sicherstellung der kontinuierlichen und sachgerechten Aufgabenerledigung.
Die Abwägung, ob dienstliche oder betriebliche Gründe eine Versetzung rechtfertigen können, erfolgt nach billigem Ermessen durch den ArbG.
"am längsten da" ist kein Argument und wenn nicht irgendetwas in dieser Richtung in deinem Anstellungsvertrag vermerkt ist, kann man dich auch nicht "Zwangsverpflichten".
Nein. Du bist für die Aufgaben zuständig und verantwortlich, welche in deinem Arbeitsvertrag stehen.