Gasleitung undicht. Wer zahlt?
Wir hatten aufgrund eines Missverständnisses eine nicht ganz 1-Monatige Erdgas-Sperre an unserem Zähler in unserer alten Wohnung. Dort wohnen wir zwar nicht mehr, sind offiziell jedoch noch bis Ende des Monats Mieter.
Heute ist ein E.on Handwerker gekommen und wollte die Sperre aufheben, da die Zahlung eingegangen ist. Jedoch musste er dabei feststellen, dass die Leitung undicht ist.
Die Sperre darf unter diesen Umständen nicht entfernt werden. Den Entsperrungsauftrag haben selbstverständlich wir bezahlt.
Unser Vermieter möchte nun jedoch, dass wir auch die Kosten für das Dichten der Leitungen (was er in Auftrag gegeben hat) übernehmen, weil er behauptet, dass die Sperre die Leitung undicht gemacht hätte. Kann das Einsetzen eines Schlosses die Leitung überhaupt undicht machen? Falls ja, ist es doch die Schuld des Handwerkers? Wer muss also zahlen?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
5 Antworten
Vermutlich bestand die minimale Undichtheit schon länger. Der E-ON-Service prüfte wohl die Dichtheit der Leitung beim Entsperren gleich mit und stellte fest, dass was nicht stimmt. Natürlich darf er dann nicht entsperren.
Durch die Sperre ist die Undichtheit sicher nicht entstanden und selbst wenn, ist das systembedingt und nicht Dir anzulasten.
Der Handwerker, der nun die Leitung abdichtet, wird schon feststellen, woran es gelegen hat und nur wenn eindeutig Dir eine Schuld zu zu rechnen ist, wird man Dich in Verantwortung nehmen können.
Sollte wirklich eine Forderung auf Dich zukommen, informiere Deine Privathaftpflichtversicherung. Diese ist auch verpflichtet, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass die Sperre dafür gesorgt hat, dass die Leitung undicht ist, aber sollte das tatsächlich möglich sein, bist du dafür nicht verantwortlich. DU hast die Sperre ja nicht angebracht. Und ich gehe davon aus, dass du weder dran rumgefummelt hast, noch die Leitung mit Hammer und Meißel bearbeitet hast. Die Forderung des Vermieters ist an den Haaren herbei geogen. Er versuchts halt......
Ich bedanke mich für die vielen und vor Allem hilfreichen Antworten. Super Community, das ging wahnsinnig schnell.
Sobald es Neuigkeiten gibt werde ich es euch wissen lassen!
Manche Fragen lassen sich nicht so einfach beantworten, weil man die Hintergründe und Zusammenhänge nicht genau kennt.
Gasleitungen gehören keinem Mieter und solange er daran nicht herummanipuliert, kann man ihm auch keine Kosten berechnen.
Die Gasleitung im Erdreich bis zum 1. Gaszähler gehört dem örtlichen Grundversorger, ab dem 1. Gaszähler im Haus gehört alles dem Eigentümer oder den Eigentümern.
Niemals irgendeinem Mieter.
Hallo Billionew,
als Mieter bist du nicht für den Zustand deiner Gasleitung zuständig.
Verantwortlich ist dein Vermieter.
Wer die Kosten zu tragen hat muss dich nicht interessieren. Es sei denn du hast die Gasleitung manipuliert.
Nathan
Bleib locker durch eine Sperrung kann niemals eine Gasleitung undicht werden; es sei: derjenige baut Mist.