Notunterkunft, Umzug, Alg2 - Was kann man tun?
Hallo,
folgendes: Ich habe aufgrund von Mietschulden meine Wohnung verloren und bin in eine Notunterkunft gezogen. Nun habe ich erfahren, dass diese Unterkunft zum Jahresende geschlossen wird und ein Umzug in eine noch im Bau befindliche Unterkunft anstehen würde. Die aktuelle Unterkunft hat ~110 m², die neue ca. 20 m² Selbstverständlich möchte ich bis dahin wieder eine "richtige" Wohnung haben, allerdings weiß ich nicht, wie ich einen Umzug finanzieren soll.
Ich bekomme Alg2 und das Jobcenter möchte keine Kosten übernehmen. Aus eigener Kraft kann ich nicht umziehen, da es sowohl am Führerschein als auch an Helfern mangelt. Was kann man in diesem Fall tun? Gibt es eine Stelle, an die ich mich wenden kann?
Und bitte, erspart euch herablassende Kommentare. Ich bin psychisch schwer krank, seid einfach froh, dass ihr halbwegs gesund seid.
3 Antworten
Wenn das Jobcenter dir diesen Umzug "verordnet", dann werden die auch eine Idee haben, wie das zu bewerkstelligen ist! Wer hat dir denn geholfen, als du in die Notunterkunft gezogen bist?
Dann würde ich an deiner Stelle ganz ruhig (wenn möglich!) abwarten. Du schreibst, deine derzeitige Wohnung hat 110 qm - wohnst du da denn alleine? Wer ist denn noch in dem Haus und wie wird es für den/die anderen geregelt?
Ich bekomme Alg2 und das Jobcenter möchte keine Kosten übernehmen.
Das ist klar, denn für deine neue Notunterkunft ist ja gesorgt - und auch für den Umzug dorthin.
Willst du woanders hinziehen, dann beantrage schriftlich Umzugskosten dorthin nach SGB II § 22 Absatz 6. Dort steht: "Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist ..." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Das Jobcenter muss dann ermessen, ob dein Umzug notwendig ist oder nicht. Bist du mit dem Ermessen des Jobcenters nicht zufrieden, kannst du den üblichen Rechtsweg nehmen: Widerspruch beim Jobcenter, danach evtl. Klage beim Sozialgericht.
Wichtig ist in jedem Fall deine Begründung für die Notwendigkeit deines Umzugs. In Berlin gelten "zu beengte Wohnverhältnisse" als Grund. Aber dazu musst du schon wissen, wie "eng" es in der neuen Bude sein wird!
Zudem für dich interessant vor der Anmietung einer eigenen Wohnug aus § 22: "Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt." Absatz 1 Satz 2.
Dagegen hilft meist nur ein Antrag nach Absatz 4: "(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen."
Gruß aus Berlin, Gerd
UND deswegen kannst du keine miete zahlen die du sogar hinter her geschmiessen bekommst??
ZU SCHWER SIE ZU ÜBERWEISEN
das ist natürlich schlimm
und das amt will nicht zahlen ne ir´gewntwann ist ja auch mal gut
weil es sind ein paar mehr leute die geld bekommen nicht nur dui
undc was willst du jetzt hören ??
ARMES KIND
oder soll jemand mit nem goldkoffer kommen
also ich versteh es nicht
zahl erstmal deine mietschulden
Mein Vermieter hat den Umzug finanziert, damit es insgesamt günstiger kommt. Und den Umzug in die neue Unterkunft hat nicht das Jobcenter, sondern das Ordnungsamt, was "Fälle wie mich" verwaltet, verordnet.