Notunterkunft, Umzug, Alg2 - Was kann man tun?

3 Antworten

Wenn das Jobcenter dir diesen Umzug "verordnet", dann werden die auch eine Idee haben, wie das zu bewerkstelligen ist! Wer hat dir denn geholfen, als du in die Notunterkunft gezogen bist?

reela1 
Beitragsersteller
 18.10.2014, 17:45

Mein Vermieter hat den Umzug finanziert, damit es insgesamt günstiger kommt. Und den Umzug in die neue Unterkunft hat nicht das Jobcenter, sondern das Ordnungsamt, was "Fälle wie mich" verwaltet, verordnet.

Zumverzweifeln  18.10.2014, 18:55
@reela1

Dann würde ich an deiner Stelle ganz ruhig (wenn möglich!) abwarten. Du schreibst, deine derzeitige Wohnung hat 110 qm - wohnst du da denn alleine? Wer ist denn noch in dem Haus und wie wird es für den/die anderen geregelt?

Ich bekomme Alg2 und das Jobcenter möchte keine Kosten übernehmen.

Das ist klar, denn für deine neue Notunterkunft ist ja gesorgt - und auch für den Umzug dorthin.

Willst du woanders hinziehen, dann beantrage schriftlich Umzugskosten dorthin nach SGB II § 22 Absatz 6. Dort steht: "Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist ..." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Das Jobcenter muss dann ermessen, ob dein Umzug notwendig ist oder nicht. Bist du mit dem Ermessen des Jobcenters nicht zufrieden, kannst du den üblichen Rechtsweg nehmen: Widerspruch beim Jobcenter, danach evtl. Klage beim Sozialgericht.

Wichtig ist in jedem Fall deine Begründung für die Notwendigkeit deines Umzugs. In Berlin gelten "zu beengte Wohnverhältnisse" als Grund. Aber dazu musst du schon wissen, wie "eng" es in der neuen Bude sein wird!

Zudem für dich interessant vor der Anmietung einer eigenen Wohnug aus § 22: "Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt." Absatz 1 Satz 2.

Dagegen hilft meist nur ein Antrag nach Absatz 4: "(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen."

Gruß aus Berlin, Gerd

UND deswegen kannst du keine miete zahlen die du sogar hinter her geschmiessen bekommst??

ZU SCHWER SIE ZU ÜBERWEISEN

das ist natürlich schlimm

und das amt will nicht zahlen ne ir´gewntwann ist ja auch mal gut

weil es sind ein paar mehr leute die geld bekommen nicht nur dui

undc was willst du jetzt hören ??

ARMES KIND

oder soll jemand mit nem goldkoffer kommen

also ich versteh es nicht

zahl erstmal deine mietschulden