Muss sich ein Arbeitnehmer, der in eine Reha oder Eltern-Kind-Kur fährt, für diese Zeit um eine Vertretung auf der Arbeit kümmern?
15 Antworten
Eine Reha bzw. Kur ist einer Krankschreibung recht ähnlich. Da MUSST du dich nicht um eine Vertretung kümmern. Die Personalplanung ist Aufgabe des Arbeitgebers, inklusive gewisser "Sicherheitsreserven" für Urlaub, Erkrankung und so weiter.
Allerdings ist es im Rahmen einer langfristig positiven Zusammenarbeit schon recht sinnvoll, wenn man versucht, so einen ja schon halbwegs planbaren, längerfristigen Ausfall nicht gerade in die Haupturlaubszeit zu legen, wenn es irgendwie geht. Und natürlich sollte man in so einem Fall auch rechtzeitig überlegen, welche Aufgaben man vorher noch selbst abschließen kann und welche man welchen Kollegen sauber übergibt.
Der Termin, der bereits ein Ersatztermin für die in 2020 abgesagte Kur ist, ist am Beginn der Sommerferien. Ich habe aber auch ein schulpflichtiges Kind, das durch Corona ernormen Schulausfall hatte.
Die Kur ist wie eine Krankschreibung zu sehen. Die Firma muss sich selber um eine Vertretung kümmern. Der Arbeitgeber darf sein unternehmerisches Risiko nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen, Mitarbeiter werden mal krank, für das Problem muss er eine Lösung finden.
Der Arbeitnehmer unterliegt ja den Weisungen des Arbeitgebers, was Zeit und Ort angeht. Dementsprechend hat der Arbeitgeber sein Personal zu planen (§ 106 Gewerbeordnung).
Ich habe Deine vorherige Frage zu diesem Thema gelesen. Du wirst von Deinen Kollegen systematisch gemobbt und die Firmenleitung schaut dabei zu.
Es war taktisch ungeschickt, die Anschlussheilbehandlung nicht anzutreten, aus Sorge um die Firma. In dieser Zeit hättest Du nämlich keinen Arbeitslohn erhalten, sondern Krankengeld.
Bei der bestehenden Situation erhältst Du Arbeitslohn, da Krankengeld erst nach sechs Wochen krankheitsbedingten Ausfall bezahlt wird.
Für den Arbeitgeber wäre es also, wirtschaftlich betrachtet, besser gewesen, wenn Du statt 3 Monaten gleich vier Monate ausgefallen wärst.
Trotzdem ist das keine Entschuldigung dafür, wie Deine Firma jetzt mit Dir umgeht.
In einem Kommentar habe ich Dir bereits empfohlen, Deinen Marktwert für andere Unternehmen zu testen und ggf. den Arbeitgeber zu wechseln.
Zusätzlich sollest Du die Korrespondenz mit Deinen Kollegen ausdrucken und Dich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Deine Firma versucht, Dich loszuwerden, denn mit einem zuverlässigen und geschätzten Mitarbeiter geht man nicht so um.
Dein Chef stellt sich bewusst dumm und lässt die Drecksarbeit von Deinen Kollegen erledigen. Warte nicht ab, bis Du keine Kraft mehr hast, dagegen zu kämpfen.
Wenn Du aufgibst und krankheitsbedingt verrentet wird, spart sich Dein Arbeitgeber die Abfindung.
Alles Gute für Dich,
Giwalato
Das ist Dein gutes Recht.
Nach krankheitsbedingter Absenz wieder voll einzusteigen ist auch nicht jedermanns Sache. Dafür gibt es Wiedereingliederungsprogramme, und auch das durftest Du mit gutem Gewissen tun, falls Du es in Anspruch genommen hast.
Du glaubst, daß Dein Chef Dich schätzt, aber sein Verhalten spricht eine andere Sprache. Er will, daß Du klaglos funktionierst, und greift Dich dort an, wo Du derzeit am empfindlichen bist, Deiner angeschlagenen Gesundheit.
Das ist angesichts Deiner jahrzehntelangen Berufsleistung mehr als erbärmlich von ihm.
Nein. Das ist Aufgabe des Arbeitgebers. Du musst nur rechtzeitig (möglichst 1 Monat vorher) den Termin mitteilen.
Du hast bereits zahlreiche brauchbare + richtige Aussagen dazu bekommen:
Du hast den AG rechtzeitig informiert. Fertig.
Als "normaler" Arbeitnehmer ist damit Deine Pflicht erfüllt.
In unserem Unternehmen würde ich von einigen Mitarbeitern (längst nicht von allen!) erwarten, dass sie sich mit ihrem Teamleiter oder der Gesch.-Leitung zusammensetzen und die Weiterführung ihrer Projekte / Objekte, ggf. die Betreuung einiger "VIP"-Kunden besprechen, zumal sie "geplant ausfallen".
Aber es ist ganz bestimmt NICHT Deine Aufgabe, Deine Vertretung zu benennen! Das würde Dir die Zuständigkeit in Personalfragen unterstellen und eine Weisungsbefugnis bedeuten!
Deswegen ist das eine ganz einfache Geschichte:
Die Geschäftsführung oder -Leitung bestimmt die Vorgehensweise oder hat dafür Mitarbeiter eingestellt, die in den verschiedenen Abteilungen den Ablauf organisieren.
Lass Dir da keine Märchen erzählen!
LG
Laut meinem Chef ist er mit meiner Leistung sehr zufrieden. Lediglich, als ich aus der Krankheit zurück kam, hat es gerappelt und ich habe die Schwerbehinderten Vertretung eingeschaltet. Darüber war er sauer.