Staplerschein aushändigen?

5 Antworten

Der Schein ist ja an die Person gebunden, die die Berechtigung dafür hat. Wie will der AG denn nachweisen, dass der AN überhaupt legitimiert ist einen Stapler zu führen?

Abgesehen davon kann man den Schein sicherlich mit den entsprechenden Nachweisen auch neu ausstellen.

mSkill 
Beitragsersteller
 08.03.2020, 10:42

Wahrscheinlich möchte der AG den Schein einfach auch nicht aushändigen.

Die Stelle bei der der Staplerschein erworben wurde, kann sicher einen neuen ausstellen

Gehe mal dahin wo du den Schein gemacht hast und frage da nach. Da müssen ja deine Daten gespeichert sein. Vielleicht stellen sie dir eine Kopie aus wenn du nett fragst.

mSkill 
Beitragsersteller
 08.03.2020, 10:43

Den Schein habe ich nicht gemacht, sondern mein Arbeitnehmer, möchte ihm jedoch sehr ungern den Schein aushändigen, da ich diesen tatsächlich weggeworfen habe.

Das Verhalten des AN war unter aller Sau.

Andreaslpz  08.03.2020, 10:46
@mSkill

Hä? Na jetzt widersprichst du dir aber, wer hat denn jetzt den Schein gemacht bzw. wer ist berichtigt einen Stapler zu führen.

Und warum schmeißt man sowas weg? Da kann ja erstmal dein AG nix dafür, dass du deine Dokumente nicht behältst

booktolook  08.03.2020, 10:48
@mSkill

OK, jetzt habe ich verstanden. Trotzdem ist es von dir als AG nicht ok ihm den Schein nicht zu geben. Das finde ich persönlich eine sehr unüberlegte Handlung. Auch wenn dieser Mensch sich vielleicht falsch verhalten hat. Es ist 'seine' Leistung und ich denke mal, er hat ein Recht auf diesen Schein. Also, versuche eine Kopie zu besorgen, und schicke sie ihm. Ein AG sollte nicht so kindisch handeln, kann sein, dass du da den kürzeren ziehst. Außerdem muss man anderen nicht unnötig das Leben schwer machen, auch wenn der AN sich nicht besonders verhalten hat. Ich finde das ganze Arbeitsleben ist so schwierig geworden...da muss man auch mal beide Augen zudrücken. Wie heißt es so schön: der Klügere gibt nach ;-)

mSkill 
Beitragsersteller
 08.03.2020, 10:48
@Andreaslpz

Ich bin der AG und habe ein Lager mit 500m², da mir die Arbeit zu viel wurde stellte ich den Arbeitnehmer ein, diesen schickte ich zum Kurs und der Arbeitnehmer erwarb den Staplerschein.

Da ich ihn gekündigt hatte, schmiss ich seinen Schein weg. Den Schein hatte ich die ganze Zeit, nicht der Arbeitnehmer.

mSkill 
Beitragsersteller
 08.03.2020, 10:50
@booktolook

Ich habe einen Verlust von mehr als 10.000 Euro durch ihn, unter anderem sogar Diebstahl, nur kann ich es halt nicht nachweisen. Ich habe auch den Schein bezahlt, dieser Verlust kommt nochmal hinzu. Den Schein habe ich tatsächlich nicht mehr, von mir aus kann er sich gerne darum kümmern und beim Kursanbieter anrufen, ich möchte mich jedoch nicht mehr darum kümmern.

Andreaslpz  08.03.2020, 10:52
@mSkill

Okay, so wird es klarer, ändert aber nix daran, dass der Staplerschein zu den Personalunterlagen des AN gehört.

Ich weiß ja nicht wie lang die Trennung schon her ist, aber Personalunterlagen müssen 3 Jahre lang aufbewahrt werden, teilweise sogar länger. Meines Erachtens gehört der Schein dazu. Siehe auch hier:

https://www.personal-wissen.net/wissen/aufbewahrungsfristen-personalwesen-so-lang-muessen-personalakten-archiviert-werden-785/

Da ist es eigentlich irrelevant unter welchen Umständen und aus welchen Gründen das Arbeitsverhältnis beendet wurde.

booktolook  08.03.2020, 10:55
@mSkill

OK, habe verstanden, WAS möchtest du denn jetzt? Also ich denke mal, er hat ein Recht auf diesen Schein und wenn er vielleicht auch etwas sauer ist auf dich könnte er ihn einfordern, um jeden Preis. Andererseits, ich weiß manchmal nicht, warum man sich selber das Leben schwer machen muss. Verschwende doch deine wertvolle Zeit nicht mit so einem Menschen. Was ist dabei eine Kopie zu fordern, und sie ihm zuzuschicken?! So nimmst du ihn den Wind aus den Segeln gegen dich vorzugehen. Ist doch jetzt im Moment mal zweitrangig WAS er gemacht hat. Also ich würde an deiner Stelle jetzt versuchen alles schnell zu beenden, damit du da auch mal mit abschließen kannst. Das kann einen auch krank machen.

mSkill 
Beitragsersteller
 08.03.2020, 11:08
@booktolook

Deswegen hatte ich ihn gekündigt, weil es mir irgendwann egal war, ob ich es nun wieder alleine machen muss. Hätte ihn früher kündigen sollen, aber hier in der Gegend findest du keinen Ersatz.

Es geht mir darum, dass Diebstahl begangen wurde, definitiv. Im Lager fehlen Waren, wie soll ich an das Geld oder Waren rankommen? Gehalt immer pünktlich gezahlt, einmal einen Tag zu spät überwiesen und ich bekam sofort eine Drohung mit dem Anwalt.

Der AN hat alles geplant gehabt. Bei großen Anlieferungen war er auch immer "krank" und ich musste die Sachen abladen.

Für mich war die Geschichte mit der Kündigung abgeschlossen, aber der will ja immer mehr und irgendwann reicht es nun mal auch.

booktolook  08.03.2020, 11:14
@mSkill

OK, es liegt an deiner Entscheidung wie die Reise weiter geht. Ich kenne auch einen Maurer, der ein 'kleines Geschäft' hat. Mein Gott, der kann den ganzen Tag erzählen von Menschen, die mal für ihn gearbeitet haben. Da kann man graue Haare bekommen. Vielleicht warst du auch zu gutmütig, hast ihm zuviele Freiheiten gelassen, das hat er ausgenutzt. Eine schlimme Erfahrung, die du machen mußtest, weil du auch nichts beweisen kannst. Gut, ich habe dir meine Gedanken dazu geschrieben, mehr kann ich nicht tun. Alles Gute für dich.

Da wo der Kurs absolviert wurde, kann gewiss ein Ersatzdokument über den Kurs erstellt werden.

Nunja, der schein ist mit aller Wahrscheinlichkeit nicht verloren.

Den hat jedoch der AG bezahlt und der will dem AN den nicht überlassen, man hat Schotter investiert und man gönnt ihm das nicht, soll der faule Sack den halt nochmal machen.

Um jedoch jegliche Streitigkeiten rechtlicher Art von vorne herein abzublocken, bei dem es um die Scheinherausgabe gehen könnte, wird behauptet, das Ding sei verloren.

Nunja, beweise mal das Gegenteil..... also ist weg auch weg.

Wenn die Institution, bei welcher der Schein gemacht wurde, kein Ersatzdokument ausstellt, isser weg.