Schufa-Auskunft von Arbeitgeber ohne Einwilligung vom Arbeitnehmer eingeholt. Darf er das?
Hallo liebe Community.. ich hoffe ich bekomme oder Rat, weil wir ziemlich eingeschüchtert und geschockt sind. Folgende Sachlage: meine Freundin hat vor 4 Wochen eine neue Tätigkeit begonnen. Ich denke mal was genau sie dort macht ist eher sekundär. Sie musste zunächst mal, nachdem Sie eine Woche die Kollegen und den groben Arbeitsablauf kennen gelernt hat, auf Seminare um die Produkte der Firma kennen zu lernen. Sie wurde in dieser Kennenlern-Woche auch freundlich empfangen und jeder ist gut mit Ihr umgegangen. Nachdem die Seminare beendet waren, musste Sie wieder im Betrieb Ihre Tätigkeit aufnehmen. Direkt am Montag bekam meine Freundin dann eine merkwürdige E-Mail von der Personalchefin, dass Sie zu einem persönlichen Gespräch mit dem Chef höchstpersönlich geladen wird. Als dann der Tag des Gesprächs gekommen war hat die Personalchefin einen Ausdruck auf den Tisch geknallt und meine Freundin gefragt was das denn ist. Es handelte sich hier wohl um eine negative Schufa-Auskunft. Die Personalchefin hat den Namen meiner Freundin durch ein System laufen und prüfen lassen. Ihr wurde gesagt, dass Sie mit einer negativen Schufa die Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und sie soll das ganz schnell klären. Es wird wohl nicht gut angesehen wenn Mitarbeiter dieser Firma eine negative Schufa aufweisen. Meine Freundin ist daraufhin aus allen Wolken gefallen. Sie war grade mal ein paar Wochen im Betrieb und dann sowas. Sofort war Ihr auch klar ,dass da was nicht stimmt. Sie hat weder irgendwann mal eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt noch hat sie mal einen Kredit aufgenommen oder irgendwas. Daraufhin hat Sie eine gute Freundin beauftragt Ihre Schufa prüfen zu lassen. Alles sauber! Nix mit negativer Schufa ! Jetzt fragen wir uns natürlich zum einen wieso sowas der Arbeitgeber behauptet!? Aber das wird hier wohl leider auch niemand beantworten können. Es sei denn vielleicht gibt es hier ja sogar welche , die auch schonmal so einen Fall hatten..für uns sieht es ein wenig so aus, als wolle hier der Arbeitgeber meine Freundin schnell los werden. Aber sie ist ja in der Probezeit!? Wieso nicht ehrlich sein und sagen: es passt nicht!!?? Zum anderen die Frage: darf der Arbeitgeber einfach so die Daten meiner Freundin prüfen lassen auf negative Schufa ohne zu fragen? Wie gehen wir jetzt am besten vor? Meine Freundin hat am Freitag noch ein Gespräch aber mich ärgert diese ganze Angelegenheit einfach so sehr , dass ich hoffe dass hier jemand was erzählen kann.. danke schonmal
5 Antworten
Arbeitet sie bei einer Bank?
Dann wäre eine Schufaauskunft (sie musste ja auch bestimmt ein Führungszeugnis abgeben) normal und ich bin sicher, dass sie die Einwilligung auch unterschrieben hat. Sie soll sich mal ihre Vertragsunterlagen durchlesen.
Wann immer man ein Konto eröffnet oder auch bei manch anderen Verträgen, gibt es Klauseln, die die Schufa betreffen. Man ist einverstanden, dass Daten an die Schufa gesendet werden, und diese dann von anderen Geschäftspartnern der Schufa abgefragt werden können.
Völlig normal.
Trotzdem klingt die Geschichte etwas strange. Eher wie eine Ausrede.
In der Probezeit kann man immer gekündigt werden, ohne Angabe von Gründen. Sinnlos da mit der Schufa zu kommen.
Und im Vertrag müsste die Schufa als Bedingung genannt werden. So einen Arbeitsvertrag habe ich noch nie gesehen...
Grundsätzlich gilt: Wer Daten an die Schufa
liefert, darf auch Daten bei der Schufa einsehen. Allerdings müssen die
Beteiligten dabei die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.
Das bedeutet: Ohne das Einverständnis des Kunden geht erst einmal gar
nichts – und zwar sowohl was die Eintragung als auch was die Abfrage der
Daten anbelangt. Mit anderen Worten: Solange der Kunde die
Schufa-Klausel nicht unterschrieben hat, bleibt er Herr über seine
Daten.
"Das bedeutet: Ohne das Einverständnis des Kunden geht erst einmal gar nichts – und zwar sowohl was die Eintragung als auch was die Abfrage der Daten anbelangt."
Ich bin zu 1000% überzeugt, dass keiner damit einverstanden war, dass er einen Eintrag in die Schufa bekommen hat, sind jetzt alle Einträge nichtig?
Beim Handykaufen fragt mich auch keiner , ob er beim "kurz hintergehen " in meine Schufa gucken darf. Eigentlich bräuchte man aber eine schriftliche Einwilligung , das schert aber keinen. Außerdem , welches "berechtigte Interesse" sollte ein Arbeitgeber haben. Mir fällt nix ein. Evtl mtl.Lohnpfändungsbearbeitung vermeiden . Wer aber sowas scheut , den bischen Aufwand , ist sowieso bekloppt.
Wenn du einen Handyvertrag machst, unterschreibst du die Schufaklausel, also ist deine Aussage falsch.
Ein Arbeitgeber hat eine berechtigte Interesse in die Schufa zu gucken, wenn der MA mit Geld umgeht, oder er Firmeneigentum benutzt, oder Ware auf Kommission bekommt, was so wie es aussieht, hier auch der Fall wäre.
ich bin zwar eigentlich ein höflicher typ, aber ,tolikschatz,den ag geht meine schufa einen dreck an,auch bei deinem beispiel
Das mit dem Arbeitgeberinteresse sehe ich ähnlich wie @tolikschatz, und wenn der AG Schufa-Mitglied ist (und nur dann), ist es für ihn ein Leichtes, eine entsprechende Auskunft zu erhalten.
Im Übrigen denkt sich die Schufa nichts aus - sie dokumentiert das, was ihr die Mitgliedsunternehmen melden.
Und wenn man meint, eine Eintragung sei zu unrecht, kann man sich mit der Schufa in Verbindung setzen. Dann wird die Eintragung geprüft, und man bekommt detaillierte Auskunft darüber, wann/warum die Eintragung erfolgt ist, ob sie nach den Schufa-Regularien zu recht besteht, und wenn ja, wie lange sie noch geführt wird.
Genau!
Eine Bank als Arbeitgeber darf nicht erfahren, dass du mit deinen Konten Mist getrieben hast. Warum auch.
Öffentlicher Dienst darf ja gar nicht wissen, dass gegen dich Haftbefehle laufen.
Ein Geldtransportunternehmen braucht nicht wissen, dass du 10 EV abgelegt hast, nee, da gibt es keinen Interessenkonflikt.
Wenn du allerdings auf dem Bau arbeitest, da hast du Recht, geht den AG deine Schufa einen Dreck an.
Ja beim Handykauf ist es nichts anderes das stimmt. Jedoch kann ich mich dran erinnern,dass ich zumindest gefragt wurde Bzw dass ich über die Prüfung meiner Schufa informiert wurde beim handykauf.. in dem oben geschilderten Fall wurde ohne jegliche Information nachgeforscht.. ich für meinen Teil hab sowas zumindest noch nicht erlebt in meiner beruflichen Laufbahn.. alles sehr komisch
Denke eher, dass deine Freundin hier nicht ganz die Wahrheit sagt.
Heißt ja dann,dass der Arbeitgeber das Datenschutzgesetz verletzt hat..