Schufa-Auskunft von Arbeitgeber ohne Einwilligung vom Arbeitnehmer eingeholt. Darf er das?

5 Antworten

Arbeitet sie bei einer Bank?

Dann wäre eine Schufaauskunft (sie musste ja auch bestimmt ein Führungszeugnis abgeben) normal und ich bin sicher, dass sie die Einwilligung auch unterschrieben hat. Sie soll sich mal ihre Vertragsunterlagen durchlesen.

Wann immer man ein Konto eröffnet oder auch bei manch anderen Verträgen, gibt es Klauseln, die die Schufa betreffen. Man ist einverstanden, dass Daten an die Schufa gesendet werden, und diese dann von anderen Geschäftspartnern der Schufa abgefragt werden können.

Völlig normal.

Trotzdem klingt die Geschichte etwas strange. Eher wie eine Ausrede.

In der Probezeit kann man immer gekündigt werden, ohne Angabe von Gründen. Sinnlos da mit der Schufa zu kommen.

Und im Vertrag müsste die Schufa als Bedingung genannt werden. So einen Arbeitsvertrag habe ich noch nie gesehen...


Deine Freundin kann auch dir die Unwahrheit gesagt haben.

Grundsätzlich gilt: Wer Daten an die Schufa
liefert, darf auch Daten bei der Schufa einsehen. Allerdings müssen die
Beteiligten dabei die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.
Das bedeutet: Ohne das Einverständnis des Kunden geht erst einmal gar
nichts – und zwar sowohl was die Eintragung als auch was die Abfrage der
Daten anbelangt. Mit anderen Worten: Solange der Kunde die
Schufa-Klausel nicht unterschrieben hat, bleibt er Herr über seine
Daten.



Beim Handykaufen fragt mich auch keiner , ob er beim "kurz hintergehen " in meine Schufa gucken darf. Eigentlich bräuchte man aber eine schriftliche Einwilligung , das schert aber keinen. Außerdem , welches "berechtigte Interesse" sollte ein Arbeitgeber haben. Mir fällt nix ein. Evtl mtl.Lohnpfändungsbearbeitung vermeiden . Wer aber sowas scheut , den bischen Aufwand , ist sowieso bekloppt.

Denke eher, dass deine Freundin hier nicht ganz die Wahrheit sagt.