Montagebereitschaft Arbeitsrecht
Hallo,
mein Mann arbeitet seit einigen Jahrenn als Industriemechaniker in einem Betrieb und hat sich zur Montagebereitschaft erklärt. Mittlerweile ist er jedoch nur noch unterwegs (international), und wird von einer Montage schon zur nächsten gerufen, sodass er so gut wie gar nicht mehr zu Hause ist.
Meine Frage ist, ob der Betrieb einen so oft zur Montage "zwingen" kann, wenn "Montagebereitschaft" im Vertrag hinterlegt ist,
oder ob es gewisse Grundrechte gibt, die eine gewisse Grenze an Montagen aufweisen.
Soweit ich gelesen habe, kann der Betriebsrat (wird gerade im Betrieb durchgesetzt) ja bei solchen Angelegenheiten mitbestimmen.
Gibt es jedoch bis dahin seitens Arbeitnehmer Rechte auf die er sich stützen kann, eine Montage abzulehnen (Grundrecht, Grenzen der Direktionsrechte usw.) und im Zweifel sogar klagen? Oder muss man bei Arbeitsverweigerung mit einer Kündigung rechnen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
2 Antworten
Ich kenne mich mit dem Job des Industriemechaniker nicht so aus, hier aber einige allgemeine Regelungen zu solchen Dienstverträgen:
- Der Arbeitgeber darf prinzipiell immer zu den üblichen Arbeitszeiten deine Arbeitskraft verlangen (soweit klar)
- Zusätzlich bestimmt der Arbeitgeber auch deinen Urlaub, sollte aber deine Wünsche berücksichtigen.
- Berufstypische Besonderheiten müssen vom Arbeitnehmer eingehalten werden ins besondere dann, wenn sie explizit im Arbeitsvertrag geregelt sind.
Wenn ich das jetzt weiterspinne dann könnte man also sagen: Solange es zum typischen Berufsbild des Industriemechanikers gehört oft auf Montage zu sein und es dazu noch im Arbeitsvertrag geregelt ist (und nicht gegen einen evtl. Tarifvertrag verstößt) kann eine Arbeitsverweigerung zur Kündigung, mindestens aber zur Abmahnung führen.
Sollte es jedoch eher eine Ausnahme als die Regel sein, das auf Montage entsendet wird, dein Mann trotzdem oft geschickt wird kann man evtl. etwas machen.
Ansonsten zählt wie üblich, das die besonderen Anforderungen des Berufs (Beispielsweise mehr Stunden durch Montage) zeitnah ausgeglichen werden müssen. Entweder durch Geld oder Stundenabbau.
Montagebereitschaft oder nicht, der Chef kann einen immer auf Montage schicken .... in der Regel werden immer Ledige Arbeitnehmer dafür genommen, aber wenn das nicht reicht können auch Familienväter rangezogen werden
Ob es ein Arbeitsrecht dazu gibt weiß ich auch nicht....auf jeden Fall sollte er mal mit seinem Chef darüber sprechen das er nicht ständig auf Montage muss...schließlich leidet das Familienleben darunter
Der Anwalt wird Euer Problem nicht lösen - er wird nur Geld von Euch kassieren! Selbst wenn es rechtens wäre, dagegen vorzugehen - wollt Ihr ernsthaft Überlegungen anstellen, gegen den Arbeitgeber vorzugehen? Aus meiner Sicht völlig absurd...!
Das Problem liegt ganz woanders - nämlich darin, dass es schön ist, durch die Montage viel Geld zu verdienen, ihr es leider nicht zusammen ausgeben könnt. Das Ganze wird vielleicht noch eine Weile gut gehen, dann werdet Ihr Euch auseinandergelebt haben. Mein Rat: Dein Mann braucht eine andere Arbeitsstelle !!
Danke schon mal für die schnelle Antwort. Dann bleibt wohl nichts anderes übrig als sich mit einem Anwalt über die Grenzen des Direktionsrechtes und der Arbeitsrechte zu unterhalten.