Kann meiner Arbeitgeber mich während der Prüfungszeit kündigen?

6 Antworten

Bezüglich zu vieler Krankheitstage kannst du nach der Probezeit nicht mehr gekündigt werden, außer deine Krankheitstage sind ohne Attest, also unentschuldigt.

Achte darauf, dass es nur eine begrenzte Anzahl von Krankheitstagen gibt, die auf deine Tochter gehen dürfen. Falls du diese Zahl überschreitest, musst du dir Urlaub nehmen ( bezahlt oder unbezahlt).

Auch du darfst nur eine bestimmte Anzahl von Fehltagen haben um an der Prüfung teilnehmen zu dürfen. Hast du diese Anzahl überschritten, kann es sein, dass du nicht mehr weiter geprüft werden darfst und erst zum nächst möglichen Zeitpunkt wieder antreten darfst.

Selbst wenn der Arbeitgeber dir SCHRIFTLICH kündigen würde, müsste er Fristen einhalten - da Du in der Ausbildung bist, kann er dich aber nicht "einfach so" kündigen!

Was dir aber klar sein sollte, mit bestehen deiner Abschlussprüfung endet deine Ausbildung und du bist arbeitslos, wenn dein Chef dir vorher keine Übernahme angeboten hat! (Steht i.d.r. so in jedem standardisierten ausbildungsvertrag)

Und selbst WENN er das getan hat, und du das schriftlich hast bringt dir das zwei Wochen! Denn mit Beginn des neuen Arbeitsvertrags beginnt auch eine neue Probezeit und während dieser beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage!

Also mach dir keine Gedanken wegen der Abschlussprüfung, such dir lieber schon einen neuen Job für die Zeit nach der Prüfung  

Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist praktisch unmöglich.

Nur wenn du unentschuldigt fehlen würdest, hätte der Arbeitgeber eine Chance. Wenn du die Tage bereits ausgeschöpft hast, die dir bei der Erkrankung des Kindes zustehen, kannst du allerdings nur Urlaub nehmen.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) lässt Kündigungen nach der Probezeit nur sehr schwer zu. Je näher ein Azubi dem Ausbildungsende ist, desto höher werden die Hürden für eine Kündigung.

Ich halte eine Kündigung bei Dir für ausgeschlossen. Da müsstest Du schon eine so schwere Verfehlung begehen, dass man Dich fristlos kündigen könnte. Krankheit Deines Kindes gehört dazu bestimmt nicht.

In deiner Prüfungszeit hast du sonderkündigungsschutz.

Das du *krank* bzw. dein Kind krank ist ist kein Grund dich in dieser Zeit zu kündigen.

Ich weiss nicht in was für ein Verhältnis ihr steht aber du brauchst die deswegen keine sorgen machen.

madamevijiona 
Beitragsersteller
 01.06.2016, 12:32

Danke das beruhigt mich sehr.

Simi051008  01.06.2016, 12:36
@madamevijiona

Gerne, und wie Der Hans sagt, du hast gewisse Tage für dein Kind zur Verfügung und wenn die aufgebraucht sind musst du Urlaub nehmen. Falls Sie dich aus irgend einem Grund kündigen können, darfst du zwar nicht mehr arbeiten aber deine Prüfung zuende machen.

madamevijiona 
Beitragsersteller
 01.06.2016, 23:36
@Simi051008

super danke schön :)