Was bedeutet "ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist "?
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Eine Freundin von mir hat mich gefragt, ob sie dann Kündigen kann ohne eine zwei Wochenfrist einhalten zu müssen.... Leider verstehe ich das selber nicht ... Kamm sie kündigen und dann einfach gehen, ohne jeden Grund angeben zu müssen ?
2 Antworten
Eine Freundin von mir hat mich gefragt, ob sie dann Kündigen kann ohne eine zwei Wochenfrist einhalten zu müssen
Ja.
So sieht es das Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung" Abs. 1 vor:
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Und "ohne Einhalten einer Kündigungsfrist" heißt: sofort!
Wenn Deine Freundin ihrem Arbeitgeber also die schriftliche (!!) Kündigung (die sie auch nicht begründen muss) übergeben hat, ist in diesem Moment das Ausbildungsverhältnis beendet - also nicht erst "zum nächsten Tag", wie es in der Antwort von Verjigorm heißt.
Dir auch vielen Dank für die schnelle Antwort.
Genau das heißt es: Du kannst für den nächsten Tag kündigen und ab dann hat sich das.
Aber selbst zu kündigen bringt Nachteile mit sich, wie beispielsweise Sanktionen beim Bezug von Leistungen wie ALG. Daher sollte sowas immer abgewogen werden.
Genau das heißt es: Du kannst für den nächsten Tag kündigen und ab dann hat sich das.
Nicht nur für den nächsten Tag, sondern sofort, also mit Übergabe der (schriftlichen) Kündigung an den Arbeitgeber.
okay, verstehe. Vielen Dank für die schnelle Antwort.