Kann ich das Ergebnis meiner praktischen Fahrprüfung (Kl B) anfechten?
Hallo, ich bin heute bei der praktischen Prüfung (Führerschein Kl. B) durchgefallen. Ich bin bei erlaubten max. Geschwindigkeit 50 km/h mehrmals nur 40 km/h gefahren (teilweise ohne triftigen Grund). Ich bin nur deswegen durchgefallen. Kann ich das anfechten?
7 Antworten
Hallo,
anders als alle anderen sehe ich "nur 40 km/h" noch nicht als Grund zum Durchfallen und darin nicht unbedingt eine Verkehrsbehinderung.
Das kann man nicht verallgemeinern und nicht beurteilen, ohne die Situation genau zu kennen.
Schließlich heißt es "zulässige Höchstgeschwindigkeit" und nicht "Mindestgeschwindigkeit".
ABER ...
... wahrscheinlich bist du nicht nur mehrmals sondern überwiegend langsamer als erlaubt gefahren und hast zudem einen unsicheren Eindruck auf den Prüfer gemacht.
Der Prüfer macht sich über die gesamte Prüfungsfahrt ein Bild und selbst wenn du keinen konkreten Fehler gemacht hast, der sofort zum Durchfallen führt, so kann das Ergebnis am Ende dennoch "Durchgefallen" heißen.
Und zwar vollkommen zu Recht - das Anfechten kannst du dir sparen!
Was hat eigentlich dein Fahrlehrer dazu gesagt?
Viele Grüße
Michael
Diese Aussage - einfach so pauschal - von jemandem, der in einer Fahrschule arbeitet, ist ziemlich traurig.
Wenn sich da jemand dran hält, führt das nämlich irgendwann dazu, dass derjenige im Straßengraben oder sonst wo landet, weil er die Geschwindigkeit nicht den Verhältnissen angepasst hat.
Wenn 40 km/h bei erlaubten 50 km/h eine Verkehrsbehinderung darstellen sollen, dann dürften Leichtkraftfahrzeuge - diese sogenannten "Mopedautos" - die ebenfalls mehrspurig, aber nur 45 km/h langsam sind, nicht mehr auf deutschen Straßen unterwegs sein.
Vor allem nicht außerhalb geschlossener Ortschaften mit dort erlaubten 100 km/h.
Gruß Michael
Du hast nicht nur durch das kriechen nicht nur behindert so gar auch genötigt das andere langsamer fahren mussten und das ist Nötigung im Straßenverkehr was bestraft wird .
Nötigung im Straßenverkehr", z.B. eine schikanöse Behinderung, ein absichtliches Langsamfahren ! und das gibst du auch noch offen zu .
(teilweise ohne triftigen Grund)
Und das reicht um den Füherschein zu verlieren und bei einer Prüfung nicht zu bekommen mit Recht !
Nein, kannst Du nicht. Du fährst nicht sicher. Hier ein Auszug aus den Kriterien für das Bestehen der Prüfung:
"Die ein Mal ist kein Mal-Fehler, die erst beim zweiten Mal das Ende der Prüfung zur Folge haben, sind:
Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit, das heißt,
entweder zu schnell oder zu langsam, jedoch muss hier immer auch auf die
Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer geachtet werden. Wird ein
anderer Verkehrsteilnehmer durch die nicht angepasste Geschwindigkeit
gefährdet, hat dies den unmittelbaren Abbruch der Praktischen
Führerscheinprüfung zur Folge."
Ja, war aber nur 40 km/h von erlaubten 50 km/h - ich denke das geht doch noch klar oder? Alles andere lief wirklich perfekt.
Du schreibst selbst, dass du ohne triftigen Grund mit 40 gefahren bist. (Hast also andere Verkehrsteilnehmer behindert).
Das ist für den Prüfer ein Zeichen, dass du noch nicht sicher bist, das Fahrzeug zu beherrschen.
Ja, war aber nur 40 km/h von erlaubten 50 km/h - ich denke das geht doch noch klar. Alles andere lief wirklich perfekt.
Anfechten kann man .. aber deine Chancen sind gleich Null!
Du hast mehrfach die Geschwindigkeit um einiges unterschritten, warst damit ein Verkehrshindernis für andere .. da gibt es keinerlei Spielraum.
Ich arbeite ja in einer Fahrschule und mehrfaches unterschreiten der Geschwindigkeit führt definitiv zum durchfallen.