Tagesmutter hat uns gekündigt?
Guten Morgen,
Wir hatten gestern einen Disput mit unsere Tagesmutter. Unsere Tochter ist knapp zwei Jahre alt und schon ein Jahr bei ihr.
Meine Frau sollte ein Gespräch mit ihr führen. Meine Frau hat eine halber Stunde früher Feierabend gemacht weil sie mit Bus und Bahn fährt. Als sie früher ankam hat sich die Tagesmutter nur um eine andere Mütter gekümmert.
Als meine Frau dann los musste zum Bus wurde sie patzig und sagte ich habe doch gesagt ich muss mit dir reden.
Meine Frau meinte nur ich muss meinen Bus bekommen weil ich meinen Sohn noch aus du hort abholen muss.
Die Situation hat sich dann aufgeheizt und die Tagesmutter meinte wenn du schlechte Laune hast dann geh. Daraufhin ist meine Frau auch gegangen weil die den Bus bekommen muss und es auch zu blöd war weil sie es vor einer anderen Mutter getan hat.
Es hat sich nur aufgeheizt weil wir einen Ersatz brauchen für den Ausfall.
Es ging darum das sie in den Herbstferien eine Woche Urlaub hat und und das nicht mitgeteilt hat. Die andere Sache ist das sie sich einer knie Operation unterziehen muss. Wir haben sie dann gebeten in dem Fall um einen Ersatz zu sorgen. Sie sagt es geht nicht.
Oder ständig so Sachen eure Tochter ist beim Mittagsschlaf früher wach geworden und macht die anderen wach.
Meine Frage ist nun , darf die Tagesmutter den Vertrag einfach so kündigen. Das ist ja wohl kein Grund zum kündigen. Wie sollen wir in vier Wochen eine neue Tagesmutter finden.
Ist das ein Grund zum kündigen ?
Eigentlich wollen wir auch nicht mehr das unsere Tochter da hin geht.
Können Montag erst beim Tagesmutter Verein anrufen und beim Jugendamt.
Bitte um Hilfe.
7 Antworten
Es gibt sicher auch hier einen Vertrag, in dem die Kündigungszeiten geregelt sind.
Ansonsten muss die TM natürlich mitteilen, dass sie Urlaub macht. Ich glaube nicht, dass sie das nicht gemacht hat. Dann würden die Kinder ja vor verschlossener Türe stehen. Und einen Ersatz muss sie natürlich nicht suchen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht kann. Das müsst Ihr selbst machen. Sie kann, muss aber nicht.
Wegen dem "Aufheizen" der Stimmung. Das kommt ja meist von zwei Seiten. Und wenn ich nur ein bestimmtes Zeitfenster habe, dann teile ich das gleich zu Beginn mit, dann wissen beide Seiten, was Sache ist.
Ansonsten braucht sie keinen Grund, um zu kündigen. Wenn sie Eure Tochter nicht mehr betreuen will, dann will sie nicht mehr.
Kann leider nicht verstehen, was Du meinst.
Ist aber egal. Die Stadt und dort das zuständige Jugendamt sind euer Ansprechpartner. Und Grundlage ist der Vertrag, den ihr mit denen habt. Nicht, was die TM will und auch nicht, was Ihr Euch vorstellt.
Wir haben ja Anspruch auf Betreuung.
Sie kann ja nicht einfach so sagen nach einem Jahr ich will nicht mehr.
Für ne Kündigung muss es einen Grund geben.
Schön, dass Du uns das mitteilst, das mit der Stadt.
Wenn das also über die Stadt läuft, dann kann nur die kündigen.
Wenn im Vertrag steht, dass ein Ersatz gestellt werden muss, dann muss der gestellt werden.
Wenn es über die Stadt läuft, dann ist die Euer Ansprechpartner.
Das Recht auf Betreuung habt Ihr - aber nicht bei dieser Tagesmutter.
Und nein: Wenn sie nicht weisungsgebunden ist, also wirklich von der Stadt bestellt, dann muss es keinen Kündigungsgrund geben, wenn die Fristen eingehalten werden.
Doch muss sie. Haben ja einen Vertrag.
Das läuft ja alles über die Stadt und nicht privat 1 zu 1 Betreuung
Wenn ihr einen Vertrag hat mit der Tagesmutter, was steht denn da drin zur Kündigung? Wenn es eine Kündigungsfrist gibt, dann müsst ihr die doch dort aufgeführt sein.
Dass die Tagesmutter für ein Ersatz sorgen muss, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, kenne ich allerdings nicht so.
bei einer fristlosen Kündigung zumindest ja, innerhalb der Frist kann man ja in der Regel grundlos kündigen.
Kündigung ist fristgemäß 4 Wochen.
Muss ja einen richtigen Grund haben zur Kündigung
an und für sich müsste doch auch zum Thema fristlose Kündigung was im Vertrag stehen, also wann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist und wann nicht. Denn es könnte ja umgekehrt genauso sein, dass ihr auf einem bestimmten Grund eure Kinder von einem Tag auf den anderen auf keinen Fall mehr dorthin bringen wollte.
Doch laut Tagesmutter Verein. Hatten wir ja schon einmal.
Innerhalb eines Monats kann von beiden Seiten gekündigt werden.
Meine Frage nur ist eine Auseinandersetzung ein Grund zur Kündigung
Soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist, gilt der Vertrag mit der Tagesmutter als Dienstvertrag. Ein Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis ist - wie in dem Fall hier - kann mit Fristen gem. § 621 BGB gekündigt werden - siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__621.html
Vermutlich ist die Vergütung für die Tagesmutter nach Monaten bemessen. Dann kann das Dienstverhältnis spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats gekündigt werden.
Eine ordentliche Kündigung (fristgemäße) ist darüber hinaus immer eine einseitige Willenserklärung. Gesetzlich gilt, sie bedarf keines Grundes. Wer kündigt, muss sich also nicht rechtfertigen.
Ungeachtet dessen sollte im Vertrag geregelt sein, in welcher Form der Vertrag gekündigt werden kann. Arbeitsverträge und andere - siehe beispielsweise wikipedia zu "Schriftform" - bedürfen immer der Schriftform; Dienstverträge, die kein Arbeitsvertrag sind, unterliegen zumindest gesetzlich nicht dieser Bindung.
Woher soll hier jemand wissen was ihr für einen Vertrag mit dieser Tagesmutter habt?
Wenn sie für Geld Ihre Dienstleistung anbietet, IST ES IHRE Sache, auch für Ersatz bei Urlaub und Krankheit zu sorgen.
Natürlich kann sie euch FRISTGEMÄSS kündigen. Hält sie diese Frist nicht ein, wird sie schadensersatzpflichtig.
Komisch, frag mal beim Jugendamt nach. Bei uns ist es so geregelt, dass innerhalb von 24 Stunden eine Vertretung durch Tagesmutter / Jugendamt zu benennen ist.
Da ihr ein Rechtsanspruch auf Betreuung habt, wäre hier das Jugendamt / Träger der Gemeinde auch Ansprechpartner, wenn es um einen neunen und kurzfristigen Platz geht.
Außerdem sollte das JA über das Verhalten der Tagesmutter Bescheid wissen. Wegen so einer Lappalie sollte man nicht gleich kündigen....diese Personen haben keine Frustrationstoleranzgrenze und sind für Betreuung Kleinkinder ungeeignet!
Naja ich glaube es steht hier keinem zu, das Verhalten der Tagesmutter zu beurteilen. Denn jeder sieht eine Situation anders. Vielleicht gab es schon viele Situationen und wenn ein Kind nicht tragbar für die Gruppe ist, weil es dauernd die anderen Kinder weckt, deren Eltern sich ja auch darauf verlassen, dass sie ihren nötigen Schlaf haben, ist das sehr wohl ein guter Grund zur Kündigung und hat nichts mit frustrationstoleranz zu tun.
Und wenn man ein Gesprächstermin hat, dann sollte man auch Zeit mit bringen. Es ist ja wohl über all so, wenn man gerade im Gespräch mit jemand ist und der nächste kommt muss er warten, das lernt man schon kleinen Kindern.
Dann macht man aber einen festen Termin und nicht nach der Devise "ich will morgen mal mit dir reden"
nicht tragbar ist ein Grund. Nicht so lang zu schlafen aber nicht. Da wäre mein Kind nirgends tragbar. Sie schläft zwischen 15 Minuten und zwei Stunden, nicht alle Kinder sind gleich. Bei uns betreut zum Mittagsschlaf eine Erzieherin 15 Kinder und das klappt auch!
Ich werde es verstehen, wie man Kinder in dem Alter an fremde Leute abgeben kann.
Ich danke. Endlich jemand der es versteht.
Na klar nicht bei dieser wenn sie ausfällt.
Bei einer anderen aber stellt sich dagegen. Die erste Herbstferien Woche hat sie Urlaub und in der zweiten soll die op angeblich sein. Wir wollten nur für die op Zeit und Zeit danach einen Ersatz bis sie wieder fit ist b