Tagesmutter hat uns gekündigt?

7 Antworten

Es gibt sicher auch hier einen Vertrag, in dem die Kündigungszeiten geregelt sind.

Ansonsten muss die TM natürlich mitteilen, dass sie Urlaub macht. Ich glaube nicht, dass sie das nicht gemacht hat. Dann würden die Kinder ja vor verschlossener Türe stehen. Und einen Ersatz muss sie natürlich nicht suchen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht kann. Das müsst Ihr selbst machen. Sie kann, muss aber nicht.

Wegen dem "Aufheizen" der Stimmung. Das kommt ja meist von zwei Seiten. Und wenn ich nur ein bestimmtes Zeitfenster habe, dann teile ich das gleich zu Beginn mit, dann wissen beide Seiten, was Sache ist.

Ansonsten braucht sie keinen Grund, um zu kündigen. Wenn sie Eure Tochter nicht mehr betreuen will, dann will sie nicht mehr.


denizc 
Beitragsersteller
 02.09.2017, 09:05

Na klar nicht bei dieser wenn sie ausfällt.
Bei einer anderen aber stellt sich dagegen. Die erste Herbstferien Woche hat sie Urlaub und in der zweiten soll die op angeblich sein. Wir wollten nur für die op Zeit und Zeit danach einen Ersatz bis sie wieder fit ist b

tinalisatina  02.09.2017, 14:56
@denizc

Kann leider nicht verstehen, was Du meinst.

Ist aber egal. Die Stadt und dort das zuständige Jugendamt sind euer Ansprechpartner. Und Grundlage ist der Vertrag, den ihr mit denen habt. Nicht, was die TM will und auch nicht, was Ihr Euch vorstellt.

denizc 
Beitragsersteller
 02.09.2017, 08:29

Wir haben ja Anspruch auf Betreuung.
Sie kann ja nicht einfach so sagen nach einem Jahr ich will nicht mehr.
Für ne Kündigung muss es einen Grund geben.

tinalisatina  02.09.2017, 08:31
@denizc

Schön, dass Du uns das mitteilst, das mit der Stadt.

Wenn das also über die Stadt läuft, dann kann nur die kündigen.

Wenn im Vertrag steht, dass ein Ersatz gestellt werden muss, dann muss der gestellt werden.

Wenn es über die Stadt läuft, dann ist die Euer Ansprechpartner.

Das Recht auf Betreuung habt Ihr - aber nicht bei dieser Tagesmutter.

Und nein: Wenn sie nicht weisungsgebunden ist, also wirklich von der Stadt bestellt, dann muss es keinen Kündigungsgrund geben, wenn die Fristen eingehalten werden.

denizc 
Beitragsersteller
 02.09.2017, 08:23

Doch muss sie. Haben ja einen Vertrag.
Das läuft ja alles über die Stadt und nicht privat 1 zu 1 Betreuung

Wenn ihr einen Vertrag hat mit der Tagesmutter, was steht denn da drin zur Kündigung? Wenn es eine Kündigungsfrist gibt, dann müsst ihr die doch dort aufgeführt sein.

Dass die Tagesmutter für ein Ersatz sorgen muss, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, kenne ich allerdings nicht so.

ninchens  02.09.2017, 08:32

bei einer fristlosen Kündigung zumindest ja, innerhalb der Frist kann man ja in der Regel grundlos kündigen.

denizc 
Beitragsersteller
 02.09.2017, 08:31

Kündigung ist fristgemäß 4 Wochen.

Muss ja einen richtigen Grund haben zur Kündigung

ninchens  02.09.2017, 08:23

an und für sich müsste doch auch zum Thema fristlose Kündigung was im Vertrag stehen, also wann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist und wann nicht. Denn es könnte ja umgekehrt genauso sein, dass ihr auf einem bestimmten Grund eure Kinder von einem Tag auf den anderen auf keinen Fall mehr dorthin bringen wollte.

denizc 
Beitragsersteller
 02.09.2017, 08:21

Doch laut Tagesmutter Verein. Hatten wir ja schon einmal.
Innerhalb eines Monats kann von beiden Seiten gekündigt werden.
Meine Frage nur ist eine Auseinandersetzung ein Grund zur Kündigung

Soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist, gilt der Vertrag mit der Tagesmutter als Dienstvertrag. Ein Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis ist - wie in dem Fall hier - kann mit Fristen gem. § 621 BGB gekündigt werden - siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__621.html

Vermutlich ist die Vergütung für die Tagesmutter nach Monaten bemessen. Dann kann das Dienstverhältnis spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats gekündigt werden.

Eine ordentliche Kündigung (fristgemäße) ist darüber hinaus immer eine einseitige Willenserklärung. Gesetzlich gilt, sie bedarf keines Grundes. Wer kündigt, muss sich also nicht rechtfertigen.

Ungeachtet dessen sollte im Vertrag geregelt sein, in welcher Form der Vertrag gekündigt werden kann. Arbeitsverträge und andere - siehe beispielsweise wikipedia zu "Schriftform" - bedürfen immer der Schriftform; Dienstverträge, die kein Arbeitsvertrag sind, unterliegen zumindest gesetzlich nicht dieser Bindung.

Woher soll hier jemand wissen was ihr für einen Vertrag mit dieser Tagesmutter habt?

Wenn sie für Geld Ihre Dienstleistung anbietet, IST ES IHRE Sache, auch für Ersatz bei Urlaub und Krankheit zu sorgen.

Natürlich kann sie euch FRISTGEMÄSS kündigen. Hält sie diese Frist nicht ein, wird sie schadensersatzpflichtig.

Komisch, frag mal beim Jugendamt nach. Bei uns ist es so geregelt, dass innerhalb von 24 Stunden eine Vertretung durch Tagesmutter / Jugendamt zu benennen ist.

Da ihr ein Rechtsanspruch auf Betreuung habt, wäre hier das Jugendamt / Träger der Gemeinde auch Ansprechpartner, wenn es um einen neunen und kurzfristigen Platz geht.

Außerdem sollte das JA über das Verhalten der Tagesmutter Bescheid wissen. Wegen so einer Lappalie sollte man nicht gleich kündigen....diese Personen haben keine Frustrationstoleranzgrenze und sind für Betreuung Kleinkinder ungeeignet!

GroupieNo1  02.09.2017, 21:41

Naja ich glaube es steht hier keinem zu, das Verhalten der Tagesmutter zu beurteilen. Denn jeder sieht eine Situation anders. Vielleicht gab es schon viele Situationen und wenn ein Kind nicht tragbar für die Gruppe ist, weil es dauernd die anderen Kinder weckt, deren Eltern sich ja auch darauf verlassen, dass sie ihren nötigen Schlaf haben, ist das sehr wohl ein guter Grund zur Kündigung und hat nichts mit frustrationstoleranz zu tun.
Und wenn man ein Gesprächstermin hat, dann sollte man auch Zeit mit bringen. Es ist ja wohl über all so, wenn man gerade im Gespräch mit jemand ist und der nächste kommt muss er warten, das lernt man schon kleinen Kindern.

EinGast99  03.09.2017, 08:09
@GroupieNo1

Dann macht man aber einen festen Termin und nicht nach der Devise "ich will morgen mal mit dir reden"

nicht tragbar ist ein Grund. Nicht so lang zu schlafen aber nicht. Da wäre mein Kind nirgends tragbar. Sie schläft zwischen 15 Minuten und zwei Stunden, nicht alle Kinder sind gleich. Bei uns betreut zum Mittagsschlaf eine Erzieherin 15 Kinder und das klappt auch!

KaeteK  02.09.2017, 09:15

Ich werde es verstehen, wie man Kinder in dem Alter an fremde Leute abgeben kann.

denizc 
Beitragsersteller
 02.09.2017, 08:26

Ich danke. Endlich jemand der es versteht.