Kann meine Miete ab 1.4 Wegen Jobverlust nicht mehr bezahlen, Vermieter sagte das Er mich dann Kündigen wird, aber darf Er das denn überhaupt so einfach?

10 Antworten

Hallo,

In der Tat ist eine Kündigung wegen eines Zahlungsverzuges möglich. Gemäß §§ 543, 569 BGB gilt jedoch, dass die Kündigung erst dann möglich ist, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete (d.h. einen Betrag, der eine Monatsmiete übersteigt) in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, so kann der Vermieter den Mietvertrag aufgrund Zahlungsverzugs außerordentlich kündigen.

Dann gibt es ALG und zur Not bezahlt doch das Job-Center alle Kosten der Unterkunft.

Erzähle hier bitte nicht, dass noch kein Antrag von Dir dafür gestellt wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

https://www.vorwaerts.de/artikel/so-mieterinnen-waehrend-corona-krise-kuendigungen-geschuetzt

%Mieter*innen, die wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können, müssen bis Ende Juni keine Kündigung befürchten. Das hat der Bundestag am Mittwoch beschlossen." 

Lass das doch mal Deinen Vermieter lesen.

pool56  25.03.2020, 17:48

Da müsste aber zunächst geklärt werden OB der Jobverlust auch TATSÄCHLICH mit Corona zu tun hat !

beangato  25.03.2020, 17:51
@pool56

Nein. Das gilt für alle.

pool56  25.03.2020, 17:54
@beangato

NEIN, brauchst nur deinen eigenen Link ganz durchlesen.

DaKaBo  25.03.2020, 19:10
@beangato

Nein, ganz sicher nicht.

HurraEsSchneit 
Beitragsersteller
 25.03.2020, 17:48

Super, jetzt wird die Miete 3 Monate vom Amt bezahlt :-))

beangato  25.03.2020, 17:50
@HurraEsSchneit

Die Miete wird nur gestundet - irgendwann musst Du sie nachzahlen.

schleudermaxe  25.03.2020, 18:03
@HurraEsSchneit

Wie, jetzt? Die wurde schon seit dem Kohl komplett bezahlt, wenn die lieben Mieter klamm waren. Wofür denn sonst wurde der Schröder vom Hof gejagt?

Der ist genauso vorgeprescht, wie Du auch. Kein Wunder!

Wann hast Du Deinen Job verloren? Wie lange hattest Du ihn? Hast Du ihn wirklich der Corona-Krise verloren?

Falls Du ihn kürzlich wegen der Corona-Krise verloren hast, steht Dir noch das volle Gehalt für März zu. Weshalb solltest Du dann am 1.4. kein Geld für die Miete haben?

Und warum gehst Du von Arbeitslosigkeit ab 1.4. aus? Siehst Du keine Möglichkeit, schnell wieder in Arbeit zu kommen? Es gibt Branchen, die werden wohl (weiterhin) suchen:

Bau

Landwirtschaft

Gesundheitswesen

Pflege

Lebensmittelhandel

Lebensmittel-Logistik

und einige mehr.

Glaubst Du, Du hast in diesen Branchen keine Chance, wenigstens übergangsweise Arbeit zu finden? Zum Beispiel als Spargelstecher, wo doch die Ostarbeiter Schwierigkeiten haben, ins Land zu kommen?

Sollte es wirklich für Dich keine Arbeit geben, wirst Du wenigstens Arbeitslosengeld bekommen und dann kannst du auch die Miete bezahlen. Das alles läßt sich in der Regel innerhalb kurzer Zeit, also bis Ende März oder sp. Anfang April regeln, sodass Du auch noch im Mai, Juni, Juli usw. Deine Miete bezahlen kannst.

Es wundert mich wirklich nicht, warum Dir Dein Vermieter gleich mit Kündigung droht. Er kann Dir nämlich kündigen, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass Du wegen Corona plötzlich kein Einkommen mehr hast und wenn es nur darum geht, dass Du wegen Arbeitslosengeld 1 oder 2 nicht genug hast, um die volle Miete zu berappen, kann man immer noch über eine teilweise Zahlung reden.

Ich erkenne Dein Problem nicht, sehr wohl aber das Deines Vermieters.

HurraEsSchneit 
Beitragsersteller
 25.03.2020, 17:58

vor 1 Monat schon....

DaKaBo  25.03.2020, 18:43
@HurraEsSchneit

Dann hat dein Jobverlust also nichts mit Corona zu tun.

Evtl. hast du Anspruch auf Wohngeld, da kenne ich mich persönlich aber nicht so aus.

https://www.wohngeld.org/anspruch.html

Und ja, unter den Voraussetzungen darf dein Vermieter fristlos kündigen bei zwei fehlenden aufeinanderfolgenden Mieten.

Sie können Beihilfen beantragen und die Miete dann weiter zahlen.