Kann Vermieter kündigen, wenn die Miete 2/3 Tage später kommt?

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Miete muss nach neuem Recht für Neuverträge ab 2001 bis zum dritten Werktag auf dem Konto des V. eingegangen sein. Ist dieser Tag ein Samstag, gilt der nächstfolgende Werktag lt. aktueller Rechtsprechung des BGH,(demzufolge also der folgende Montag). Sind erhebliche Zahlungsverspätungen ständig gegeben (mehr als eine Woche) kann der Vermieter fristlos kündigen. Zuvor bedarf es einer Abmahnung, aus welcher die Konsequenzen für den Mieter ersichtlich sind (LG Kleve WuM 95, 537). Sobald danach trotzdem verspätet gezahlt wird, kann gekündigt werden (BGH WuM 2006, 193).

Bei ständig verspäteter Zahlung ist eine ordentliche fristgerechte Kündigung ohne Abmahnung (3 Monate Frist) möglich (BGH WuM 2008, 31), Der Vermieter muss dabei in der Begründung die Zahlungsdaten der unpünktlichen Zahlungen benennen.

Verspäterer Lohneingang wird als Grund für verspätete Zahlung nicht anerkannt (BGH WuM 2006, 193; LG Düsseldorf DWW 99, 377).

wenn im MV ein Stichtag angegeben ist, z.B. spätestens am 3. Werktag eines Monats, so hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, daß die Miete auch spätestens am 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. dabei ist unerheblich, wann der MIeter sein Geld bekommt oder nicht. (Wenn es sich hierbei um das Geld vom Amt handelt wäre es gut, wenn das Amt direkt an den Vermieter bezahlt, so kommt zukünftig kein Streß mehr auf.) Natürlich kann auch der Vermieter deshalb kündigen, aber ob die Kündigung vor Gericht durchsetzbar ist, ist fraglich.

Nein, der Vermieter kann dir nicht kündigen. Du hast zwar verspätet bezahlt, aber du schuldest keinen Mietzins. Insofern wäre eine Kündigung ohne Aussicht auf Erfolg. Viele Vermieter wären froh, wenn sie nur 2 oder 3 Tage auf die Mietzahlung warten müssten. In den meisten Mietverträgen wird vereinbart, dass eine Kündigung dann ausgesprochen werden kann, wenn die Miete auf zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht gezahlt wird. Auch hier gibt es unterschiedliche Klauseln.

Wenn die Mietzahlungen fortlaufend verspätet auf dem Konto des Vermieters eingehen ist das ein Grund zu einer fristgerechten Kündigung. Denn per Mietvertrag sind die Zahlungsziehle fest geregelt.

Mein Tip, mit dem Vermieter reden. Erklär ihm und weis ihm per Kontoauszug nach das der AG erst zum 5. des Monats (z. B.) zahlt.

Wenn der Vermieter nett ist hat er Verständnis und vereinbart mit Dir einen anderen Zahlungstermin.

Aber nicht vergessen sich das Ganze schriftlich geben zu lassen!

Kommt das nicht allzu oft vor , darf er deswegen nicht kündigen. Üblicherweise bekommt man die Kündigung nach zwei fehlenden Monatsmieten...hängt aber immer ab vom Vertrag. Schau mal rein!!

Aber wenn die Miete mal was später kommt wird schon nix passieren

liebebieni 
Beitragsersteller
 17.08.2010, 18:08

Unser Geld kommt immer unregelmäßig, daher haben wir ihm erklärt, das es auch mal vorkommen kann, das wir später überweisen, er sagte das er das so nicht hinnehmen kann, hat uns schon eine Abmahnung geschickt, aber was sollen wir machen, wenn wir unser Geld auch nicht eher bekommen???

Orchidee1  03.10.2010, 13:30
@liebebieni

Dann setzt Euren Chef auf den Pott.

Der Vermieter kann da nichts für, er leistet das, wofür er bezahlt werden will.

Regelmäßige Unregelmäßigkeiten erwirken, dass er Euch kündigen kann.

Er braucht auch das Geld. Ansonsten kann er sich besser andere Mieter suchen.