Darf der Vermieter eine einmalige Barzahlung der Miete ablehnen?
Normalerweise überweise ich meine Miete immer, aber weil ich letztens sonst in Verzug gekommen wäre, wollte ich bar bezahlen. Der Mieter hat das abgelehnt. Darf der das? Eigentlich kann es ihm ja egal sein, wie er sein Geld bekommt, oder?
11 Antworten
das darf er.er hat ja extra ein konto für mieteinnahmen.das hat ja auch steuerrechtliche gründe.er muss die einnahmen ja auch verbuchen können,sonst kann es probleme mit dem finanzamt geben.zahle es doch normal auf sein konto ein.
Ja. schau in den Mietvertrag... dort steht sicher Bargeldlos oder Überweisung... es geht um die Beweispflicht der Überweisung
ist doch einfach... In diesem Fall hat der Vermieter immer die Möglichkeit einen Nachweis über die Kontenbewegungen zu führen. Es kann ja durchaus sein, dass Mietzahlungen grundsätzlich auf ein Sonderkonto laufen.
Ja klar darf er das ablehnen, wenn ihr vertraglich die Zahlung per Überweisung vereinbart hat!!! Ist das nicht völlig logisch? Ich würde auch kein Bargeld nehmen, wenn meine Mieter mir die Miete bar geben wollen würden!!!
Es müsste doch egal sein, wie der Mieter dem Vermieter seine Miete bezahlt. Hauptsache ist doch, er bekommt seine Miete. Es gibt schon komische Menschen. Kopfschüttel !