Kann mein Mann seine Hälfte unserer Wohnung unserer Tochter überschreiben, wenn ich das nicht will?
Kann mein Mann seine Hälfte unserer Wohnung unserer Tochter überschreiben, gegen meinen Willen?
3 Antworten
Dein Mann hätte nur dann die Möglichkeit die WE auf Eure Tochter ohne Deine Einwilligung zu übertragen, wenn eben diese nicht Euer gesamtes Vermögen (Aktivvermögen, von welchem dingliche Belastungen abzuziehen sind) darstellt.
Vermutlich aber macht allein die WE Euer Gesamtvermögen über mehr als 85% aus, damit benötigt er zwingend Deine Einwilligung.
Der Notar wird Deinen Mann hierauf verweisen, sollte er die Übertragung im Alleingang versuchen.
Lies Deinem Mann mal den § 1.365 BGB vor, damit sollte er sich überzeugen lassen und kann sich den Gang zum Notar sparen:
§ 1365 Verfügung über Vermögen im Ganzen (1) Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er sich ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichtet, so kann er die Verpflichtung nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt.
Hallo Geige, vielen Dank auch für den Link. Wir haben außer der Wohnung kein nennenswertes Vermögen. Wir sind beide Rentner.
Außerdem, würden wir, wie ich ja schon geschrieben habe, wenn es denn dazu kömmen könnte, gleich ein großes Problem haben.
Meine Tochter würde ja, sobald sie "Vermögen" hätte, für ihren Freund gradestehen müssen.
Mein Mann möchte halt vermeiden, daß ich seine Hälfte bekomme. Ich habe 3 Töchter aus erster Ehe, die alle gut versorgt sind. Die vierte Tochter ist unser gemeinsames Kind.
Wie man schon aus dem Ganzen ersehen kann, ist unsere Ehe nicht die beste. Mein Mann geht halt immer davon aus, daß alles was da ist ihm gehört. Er hat das Geld vedient. Ich habe die Kinder großgezogen und bin nebenher noch 23 Jahre teilzeitarbeiten gegangen. Aber das zählt ja nicht.
Ich bin sehr froh, daß ich euch hier gefunden habe. Ihr macht mir sehr viel Mut. Denn ich bin unerfahren in sochen Dingen und habe einfach Angst.
Nein! Sie sind in jedem Falle Zustimungspflichtig; da spielen gleich eine ganze Reihe von Gründen rein, in eine solche Entscheidung. Der Natar klärt darüber auf.
Außer der Wohnung, ist kein größeres Vermögen da.
Dann ist die Zustimmung in jedem Falle erforderlich!
mmmh - wenn die Wohnung bezahlt ist, heißt keine Bank mehr im Grundbuch steht kann er das nach meiner Meinung machen. Wenn aber nicht hat die Bank ein Mitspracherecht. Und wenn nicht sicher gestellt ist, daß die Hypothek weieterhin gesichert ist wird sie wohl ablehnen.
Die Wohnung ist noch nicht ganz abbezahlt. Außerdem wohnt meine Tochter mit ihrem Freund in einer Lebensgemeinschaft zusammen in einer gemeinsamen Mietwohnung.
Der Freund hat bereits letztes Jahr die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Sollte meine Tochter jetzt die Hälfte unserer Wohnung bekommen, würde meiner Meinung nach sie für den Freund mithaften. . Nur sie hat ein Konto. Und der Freund hat mehrfach auf ihren Namen Gegenstände bestellt, da er ja nichts bestellen kann.
Unsere Tochter hat ein geringfügiges Einkommen von ca 500 Euro. Ich sehe da die Gefahr, daß die Wohnung in Kürze versteigert werden müßte.
Es kommt doch hierbei maßgeblich auf die Vermögensverhältnisse der Eheleute an. Ein grundsätzliches Nein als Antwort ist nicht richtig.