Eigentumswohnung nach Trennung. Wer trägt welche Kosten?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer und die evtl. gegenübder einer Bank aus der Finanzeirung verpflichteten Personen haften für alle Kosten gegenüber der WEG, der Kommune und dem Finanzierungsgläubiger solidarisch.

Eine Trennung von Personen oder Änderugne der Nutzung ändert an dieser Haftungsfrage nichts.

Wenn sie mit der Hälfte im Grundbuch eingetragen ist - ja

Aber im Ernstfall könnte sie Dir gleichzeitig die Kosten für Deine Nutzung ihres Anteiles aufbrummen - solche Dinge sollte man also vorher klären *g*

Formal trägt sie die Kosten für Hypothek und so zu 50%mit. Sie wird dir die Kosten dann aber als "Miete" für Ihre Hälte auferlegen, soweit du Zahlen kannst.

Für die Nutzung, also Nebenkosten Hausgeld Strom u.s.w. sollte schon der Haus-/Wohnungsbenutzer zahlen. Rechtlich wenn dort nichts zu holen ist wird sie jedoch mit Zahlen müssen.

Letztendlich wird es darauf hinnaus laufen, den zweiten Teil abzukaufen, oder die Wohnung komplett zu verkaufen.

Ich bin der Meinung das die kosten dann auch zu 50:50 gezahlt werden müssen .
Es sei denn ihr trennt euch und du zahlst ihr ihren Teil aus. Dann trägst du -logischerweise- die kosten alleine .

Hallo :-)

Ist es schriftlich niedergeschrieben, dass die Eigentumswohnung jeweils 50% dir und 50% deiner Frau gehört?

Viele Grüße :)

MrFOX 
Beitragsersteller
 31.10.2015, 22:58

Ja ist es. Im Grundbuch.