Haus Anteil überschreiben
Zusammen mit meinem Lebensgefährten besitze ich ein Haus. Jeder ist mit 50% im Grundbuch als Besitzer eingetragen. Das Haus ist noch durch eine Grundschuld belastet. Nun möchte ich meine Hälfte meiner Tochter jetzt schon überschreiben. Geht das und was muss ich beachten. Mein Lebensgefährte wäre damit einverstanden.
4 Antworten
Das kannst du machen, aber es muss eine Menge beachtet werden. Zum Beispiel dass du und dein Partner ein lebenslängliches, kostenloses Wohnrecht habt, ihr den Nießbrauch habt. Damit wird sichergestellt dass sie ohne euer Einverständnis das Haus nicht verkaufen kann. Lasst euch auf nichts anderes ein. Deine Tochter steht dann im Grundbuch als Eigentümerin, aber auch die Nießbrauchklausel steht im Grundbuch. Des weiteren wird im Übergabevertrag festgehalten, wie die Pflege und Hege des Hauses und Grundstückes von statten gehen soll. Wie die Belastungen abgetragen werden müssen. Dass deine Tochter die noch vorhandenen Belastungen übernehmen muss wenn du stirbst. Dies sind wirklich nur wenige von mir aufgezählte Punkte. Ein Notar wird dir alles erklären was für eine solche Übergabe erforderlich ist. Macht auf keinen Fall den Fehler und überschreibt ihr komplett, dass sie frei darüber verfügen kann. Ich habe den großen Fehler gemacht und meiner Tochter ein sechsstelliges Vermögen überschrieben. Sie hat es innerhalb von zwölf Monaten geschafft 30 % dieses Vermögens zu verkaufen. Nicht nur das, sondern mein darauf liegendes "Altenteil" gleich mit. Das hätte ich meiner damals 40-jährigen Tochter nicht zugetraut, zumal unser Verhältnis zu ihr und ihrer Familie wirklich einmalig schön war.
Es ist zwar fünf Jahre her und man sagt immer die Zeit heilt alle Wunden, aber diesen unschönen Vorgang werde ich bis an mein Lebensende nicht vergessen. Sie versucht über meine Jüngste wieder in Familie zu machen. Kommt wieder zu den Geburtstagen Weihnachten und Ostern. Aber ein Kind was in den Brunnen gefallen ist, ist unwiederbringlich verloren. Bei manchen Menschen verdirbt Geld den Charakter und wenn sie noch so alt sind.
Das stimmt und man kann manche Dinge auch nicht mehr ändern, da gibt es nur eins, in die Zukunft schauen und alles hinter sich lassen.
empfehle alle offenen Fragen mit einem Notar abzuklären
Das ist kein Problem. Wieso sollte das nicht gehen?
Mach das in jedem Fall NUR mit einem Notar!!! Dann ist alles in sauberen Tüchern!
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/testament/haus_ueberschreiben.html
Deine Bank hat eine Grundschuld an dem Grundstück. Das ist aber kein Veräußerungsverbot. Du kannst mit deinem Eigentum machen was du willst.
Das habe ich auch vor, wollte nur wissen, ob jemand vorab sagen kann, ob das überhaupt machbar ist oder ob die finanzierende Bank da ein Wort mitredet. Muss ich so etwas bei der Bank melden oder ist das reine Erbangelegenheit!
Du kannst mit Deinem Haus machen, was Du willst!
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das mit dem Wohnrecht und Nießbrauch hatten wir ohnehin vor, denn leider lernt man seine eigenen Kinder auch erst richtig kennen, wenn es ums Erbe bzw. Geld geht. Das Du solche Erfahrungen machen musstest tut mir wirklich leid.