Zwangsräumung?

6 Antworten

Wenn Du als Mieterin zwangsgeräumt wirst und Deine Tochter nicht im Mietvertrag steht, wirst Du an die frische Luft gesetzt und damit auch Deine Tochter. Sie hat keinerlei Rechte, sich weiter in der Wohnung aufzuhalten.

wilees  22.05.2022, 19:33

Da irrst Du :

https://www.streifler.de/artikel/raeumungsvollstreckung-3a-minderjaehrige-kinder-muessen-nicht-namentlich-im-raeumungstitel-bezeichnet-sein-_3637

Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Vermieters, der gegen seine Mieterin ein Urteil zur Räumung und Herausgabe der Wohnung erstritten hatte. Der Gerichtsvollzieher lehnte jedoch die Vollstreckung des Räumungstitels gegen die Mieterin ab, weil gegen deren auch in der Wohnung lebende volljährige Tochter und deren Ehemann kein Vollstreckungstitel vorlag.

LePetitGateau  22.05.2022, 19:35
@wilees

Wenn man zitiert, sollte man lesen. Die Feststellung des Urteils wurde für minderjährige (!) Kinder getätigt. Nicht für Kinder, die schon aus der Unterhaltspflicht raus sind.

schleudermaxe  22.05.2022, 22:14
@wilees

Ich lese, Zitat:

Wenn der Mieter mit seinen minderjährigen Kindern zusammenlebt, werden die Kinder als sogenannte Besitzdiener angesehen, nicht als Mitbesitzer an der Wohnung.

Der Gerichtsvollzieher kann daher grundsätzlich den Räumungstitel auch gegen die minderjährigen Kinder vollstrecken:

Somit ist mit 25 auch kein Schutz zu erkennen.

anitari  22.05.2022, 19:41

Falsch. Wenn die Tochter nicht im Räumungsurteil benannt wurde darf sie nicht geräumt werden.

Bei einer Zwangsräumung bleibt in einer Wohnung nichts zurück!

Nach beendeter Räumung händigt der Gerichtsvollzieher dem Vermieter alle Schlüssel aus, so dass niemand außer ihm die Wohnung wieder betreten kann.

Ihr Schuldnerberater verfügt scheinbar tatsächlich über eine Grauzone in seinem Wissensstand.

Bei der Zwangsräumung wird ja wohl dein Mietverhältnis aufgelöst worden sein also bist du ab der Räumung raus aus der Wohnung.

Klar betrifft es deine Tochter nicht aber nur weil sie ja auch keine Mieterin ist also hat sich dein Plan eh erledigt.

Mobiliar kann man meines Wissens nach nicht überschreiben. Höchtens verschenken.

Deiner Beschreibung nach ist eher Deine Tochter bei Dir zu Besuch.

Wenn sie dem Mietvertrag übernehmen kann und die Schulden zahlt, könnte alles in Ordnung kommen. Dann könntest Du bei ihr wohnen.

Wenn sie die Schulden so zahlt, könntest Du evtl. HauptmieterIn bleiben,

Ich bin Laie, und diese Antwort ersetzt keine Rechtsberatung.

Was bringt es das Mobiliar zu überschreiben? Die Zwangsräumung gilt für die Wohnung und die wird durchgezogen - egal wem die Möbel da im Moment gehören

wilees  22.05.2022, 19:35

Wenn gegen die mit in der Wohnung lebende - gemeldete - volljährige Tochter kein Räumungstitel ergangen ist, so kann ein GV diese ( wie auch deren Hab und Gut ) nicht räumen.

Natalie4711 
Beitragsersteller
 22.05.2022, 20:48
@wilees

genau das sehe ich auch so! Danke Dir

Natalie4711 
Beitragsersteller
 22.05.2022, 19:28

das stimmt so nicht, denn der Titel geht nur gegen mich!

LePetitGateau  22.05.2022, 19:29
@Natalie4711

Was hat das damit zu tun? Wenn eine Zwangsräumung ansteht, dann fliegen die Mieter. Mieter bist offziell nur du!

DerHans  22.05.2022, 19:33
@Natalie4711

Na und? Die Tochter hat dort doch gar keinen Mietvertrag.

Dorfkind63  22.05.2022, 19:34
@Natalie4711

Wie viele Leute hier müssen denn noch immer die gleiche Antwort geben, bis zu es glaubst? Deine Tochter hat kein Recht dort zu wohnen, denn sie hat keinen Mietvertrag. Die Wohnung wird geräumt, die ist dann leer. Ihr kommt nicht mehr da rein.