Kann man zuviel gezahlte Grundsteuer zurückfordern
Nach Dem Tod meiner Mutter habe ich festgestellt, dass die in ihrem Steuerbescheid erhobene Grundsteuer zu hoch berechnet wurde. Kann man hier als Erbe eine Rückerstattung fordern
5 Antworten
also man kann alles - du must gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen (schriftlich oder zu Protokoll) dabei mußt du die "Einsetzung in den vorherigen Stand" beantragen und diesen Antrag begründen (warum du vorher nicht konntest, ggf. weil du erst später von den Umständen erfahren hast). Sprech doch mal mit dem Steueramt der Gemeinde. Das gleiche gilt ggf. auch für den Grundsteuermeßbescheid, der normalerweise die Grundlage für den Grundsteuerbescheid ist.
Hallo Leandie,
leider ist es mir nicht bekannt, dass man vom PAPA Staat auch nur etwas zurückfordern kann. Mit deinem Erbe, kannst du nun versuchen, wenn sie dir diesen Bescheid geben, Widerspruch einzulegen. Aber nein es ist nicht möglich, dass du das Geld zurückbekommst, da deine Muter Verstorben ist. Mein Beileid
Lese Dir mal den Steuerbescheid genau durch. Daraus wird hervorgehen das Du keine Erstattung bekommst. "Der Grundsteuermessbetrag kann nicht mehr angefochten werden" so steht es geschrieben.
Was wurde denn zu hoch berechnet bzw. wie bist du darauf gekommen, dass dieser falsch sei. Also es gibt bestimmte fristen beim Widerspruch, diese müssen auch eingehalten werden.
Bescheide von Behörden habe ja immer eine Widerspruchsfrist. Wenn die abgelaufen ist, kann man nichts mehr machen.