Rundfunkbeitrag zuviel gezahlt, zurückfordern möglich?
Hallo! Mein Freund und ich haben versehentlich die letzten drei Monate beide den Rundfunkbeitrag bezahlt bzw er hat vergesse sich abzumelden. Kann man das zurückfordern?
7 Antworten
Bei der alten GEZ zumindest war das für die letzten 3 Jahre möglich.
Natürlich kannst du den doppelt gezahlten Beitrag zurückfordern. Das ist so ausdrücklich im Gesetz geregelt. Ihr müsst euch nur entscheiden, wer von euch das macht. Ich plädiere dafür, dass du das bist, weil es für deinen Freund evtl. Probleme mit der rückwirkenden Abmeldung gibt. Ihr müsst allerdings nachweisen, dass ihr beide in der selben Wohnung wohnt. Der Beitragsservice akzeptiert es, wenn du deine Meldebescheinigung des Meldeamts schickst und daneben mitteilst, mit welchem Beitragszahler (Name) du zusammen wohnst und welche Beitragsnummer er hat. Insoweit kann es sein, dass das telefonisch nicht klappt.
Du kannst die normal schon zurück fordern, wie lange sich die GEZ dafür zeit lässt, ist dann aber wahrscheinlich wieder eine andere Geschichte. Vielleicht könnt ihr mit denen auch klären das die 2. Überweisung schon eine Vorauszahlung ist oder so. Aber am besten einfach dort anrufen und nachfragen.
Wenn ihr beide unter der gleiche Adresse gemeldet seid, sollte es klappen, denn dann ist eine Doppelzahlung sehr leicht nachzuvollziehen. Vielleicht wird aber das Geld mit der nächsten zahlung verrechnet.
Viel Erfolg, Grüße.
Wie kann das gehen?
Vorgesehen ist ein Beitrag/Haushalt. Solltet Ihr die Überwei9sung selbst veranlasst haben, könnt Ihr nicht zurückbuchen; ist das Geld eingezogen worden, schon.
Ihr müsst aber unbedingt die Einzugsbehörde informieren; die verstehen keinen Spaß.