Grundabgabenrückerstattung Grundsteuer B?
Hallo,
muss ich als neuer Eigentümer rückwirkend die Grundsteuer B an den ehemaligen Eigentümer bezahlen?
Folgende Situation:
Unterzeichnung des Kaufvertrages am 17.11.2017 . Rechtlicher Eigentumswechsel (nachdem der Notar seine Aufgabe vollendet hatte) 16.01.2018 . Grundabgabenbescheid nach Eigentumswechsel durch die Stadt ab 01.02.2018 .
Der ehemalige Eigentümer fordert nun Rückerstattung für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 .
Wie verhält sich das ganze nun?
Seit 01.02.2018 wird uns folgendes berechnet:
Abfallentsorgung
Niederschlagswasser
Straßenreinigung
Winterdienst
5 Antworten
https://www.recht-finanzen.de/faq/408-wer-zahlt-die-grundsteuer-bei-eigentuemerwechsel
Die Grundsteuer wird zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (§ 9 Absatz 1 GrStG). Hieraus folgt, dass derjenige, der am 1. Januar Steuerschuldner der Grundsteuer war, für das ganze Jahr die Steuer zu entrichten hat.
Private Vereinbarung über anteilige Bezahlung der GrundsteuerUnabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen steht es Verkäufer und Käufer aber frei, Erstattungsansprüche mittels einer privatrechtlichen Regelung im Kaufvertrag zu vereinbaren. Ist eine anteilige Erstattung im Kaufvertrag nicht ausdrücklich geregelt, bleibt der frühere Eigentümer der Grundsteuerschuldner und kann vom Käufer keinen Anteil an der Grundsteuer für das Jahr des Verkaufs fordern.
Das ist eine sehr gute und aussagekräftige Information. Vielen Dank.
Das ist in der Regel im Notarvertrag/Kaufvertrag geregelt.
Also nachlesen.
Ich sehe es auch so. Aus meiner Sicht hat der ehemalige Eigentümer gar keine Grundlage gezahlte Beträge von mir zu fordern.
Er hat ja an die Stadt/Gemeinde gezahlt.
Na frag doch den Alteigentümer wie er darauf kommt. Grundsteuer zahlt man ja nur auf das was man besitzt und das kann zu dem Zeitraum nur Einer sein.
Steuern bezahlt man an das Finanzamt. Nicht an Privatpersonen
Falsch.
Diese Abgabe wird ja von der Stadt/Gemeinde erhoben. Ist ja deren wichtigste Einnahmequelle.