Kann man vom Notarvertrag noch zurücktreten und wenn ja wie teuer wird es für mich?
Ich habe vor 2 Tagen den Vertrag beim Notar unterschrieben und glaube, dass es ein großer Fehler von mir war. Das Amt hat sich noch nicht zu ihrem Vorkaufsrecht gemeldet und das Finanzamt hat auch noch die Grunderwerbsteuerunbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Auch habe ich noch nicht die Bank angewiesen die Hypothek auszuzahlen. Kann ich den Vertrag jetzt noch stoppen, indem der Verkäufer kein Geld bekommt? Wie teuer wird es denn für mich?
6 Antworten
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du vom Vertrag zurücktreten. Da niemand - mit Sicherheit auch Du selbst nicht - weiß, ob Rücktrittsklauseln im Vertrag vereinbart wurden, ob es Gründe für ein gesetzliches Rücktrittsrecht (arglistige Täuschung über Mängel, der Wegfall der Geschäftsgrundlage) gibt, dürfte ein Anwalt der einzig sinnvolle Ansprechpartner sein.
Der Rest hängt von den Rahmenbedingungen des Immobilienmarktes ab. Wenn Du mir in einer Stadt wie Hannover für eine duchschnittliche 2- oder 3 Zimmerwohnung € 5000,-- Aufwandsentschädigung zahlst, könnten wir über eine Wandlung sprechen.
Hallo Regina0815,
wie von lastgasp, bereits geschrieben, grundsätzlich hast Du das Recht den Vertrag zu Widerrufen.
Ich empfehle Dir dennoch vorab den Vertrag mit Deinem Anwalt zu besprechen, damit Du auf der sicheren Seite bist.
Viel Erfolg.
Anna
Interhyp AG
Verträge sind einzuhalten! Für einen Rücktritt müssen gravierende Gründe vorliegen. Der "Glaube, dass es ein großer Fehler war", reicht da aber bei weitem nicht aus.
entscheidend ist wer als eigentümer im grundbuch steht ... stehst da du schon drin, musst du natürlich auch bezahlen
steht da noch der ursprüngliche besitzer, so musst du eigentlich nur dem beim grundbuchamt widersprechen dass die eintragung vorgenommen wird
die gebühren für notar und grundbuchamt sind dann aber natürlich auch schon weg... kann gut und gerne 6000 Euro sein
Wenn man so gar keine Kenntnisse hat............
"Kann ich den Vertrag jetzt noch stoppen, indem der Verkäufer kein Geld bekommt?"
Nein kannst du nicht, das wird dann noch teurer für dich wenn er es sich einklagen muss. Der Vertrag ist BINDEND
Hallo,
diese Frage kann nur der Notar oder ein Anwalt beantworten.