Kann man Verwandte des Prozessgegners als Zeugen ablehnen wegen Befangenheit
Kann man Verwandte des Prozessgegners als Zeugen ablehnen wegen Befangenheit
Es geht mir darum Äusserungen und Verhaltensweisen meiner verstorbenen Ehefrau in einem Gerichtsprozess glaubhaft zu machen, Aus diesen Aussagen ergeben sich erhebliche Konsequenzen für mich, wenn sie akzeptiert werden. Dafür habe ich 2 Zeugen, die Eidesstattliche Erklärungen abgeben können. Es sind Bekannte von mir und meiner verstorbenen Frau.
Der Sohn Andi meiner Frau aus voriger Ehe bestreitet diese Äusserungen und Verhaltensweisen meiner Frau, seiner Mutter. ( Der Sohn Andi war mit mir und später auch mit seiner Mutt4er zerstritten. )
Andi benennt als Zeugen. 1. seinen Vater, den Exmann meiner Frau der fast keinen Kontakt mehr mit meiner Frau, seiner Exfrau hatte. 2. eine Schwester meiner Frau ( seine Tante). Beides sind Verwandte, von ihm, die mir nicht wohlgesonnen sind und total auf der Seite von Andi stehen.
Ich bin sicher, dass sie sich die Aussagen von Andi zu eigen machen und diese vor Gericht als eigene vorbringen.
Kann ich diese Personen wegen Befangenheit als Zeugen ablehnen ? Wie muss ich das beantragen ? Muss das ein Anwalt erledigen ?
6 Antworten
Zeugen sind ja immer irgendwie befangen, zumindest wenn sie in einem Verhältnis zu einer der Parteien stehen (familiär sowie auch freundschaftlich).
Daher glaube ich nicht, dass man damit Erfolg hat. Ob sie die Wahrheit sagen oder nicht, muss ja dann in der Gerichtsverhandlung geklärt werden eigentlich. Bereite deinen Anwalt darauf vor, vielleicht kann er so Fragen stellen, dass sie sich in Widersprüche versticken oder ans Tageslicht kommt, dass sie falsch aussagen?
Nein, das ist mir nicht bekannt! Zeugen unterliegen ja bekannterweise der Wahrheitspflicht und können auch vereidigt werden! Auf Meineid steht Freiheitsstrafe! Somit werden sich die Zeugen es sich gut überlegen, ob sie das wegen einer Falschaussage riskieren!
Nein,ich denke nicht...Da würde ja jeder seine gegnerischen Zeugen ablehnen können...Ein Grund zur Befangenheit ist schnell gefunden...
Erstmal ist es so, dass nur Personen, die direkt mit einem Verwandt sind, die Aussage verweigern dürfen. Du kannst sie nicht ausschließen. Was man machen kann, wenn man glaubt, dass die Zeugen lügen, kann man diese vereidigen. Bei einer Falschaussage droht nämlich Freiheitsstrafe.
Der Richter bestimmt, ob ein Zeuge gehört wird. Der Anwalt kann alle möglichen Zeugen vorschlagen.