Zeugen Jehovas und andere Probleme
Mein Sohn ist jetzt 1 1/2 Jährig. Die Mutter meiner Frau, also meine Schwiegermutter ist bei den Zeugen Jehovas... Ich habe meiner Frau gesagt das ich es nicht will das mein Sohn zu denen geht, für mich ist das nämlich einfach nur eine Sekte. Meine Frau hat gesagt das es Ok wäre und sie nicht mit ihm hin ginge. Meine Frau hat eigentlich nichts mit den Zeugen am Hut, sie ist eigentlich nur ihrer Mutter hörig... Und genau da ist das Problem, offenbar gehen sie doch ab und zu mit ihm zu den Versammlungen obschon ich es nicht will. Was kann ich machen damit das aufhört? Es geht mir um das wohl meines Kindes, wenn er grösser ist und hingehen will dann kann er das. Aber jetzt solange er noch Klein ist und sich sehr beeinflussen lässt möchte ich es nicht! Gibt es auch Rechtliche Möglichkeiten?
16 Antworten
Klar gibt es in diesem Fall rechtliche Möglichkeiten! Da Du der Ehemann und Vater Eures Kindes bist, hast Du ebenso Sorgerecht, wie Deine Frau auch. Gesetzlich bedeutet das: Wenn einer von Euch zu etwas nein sagt, dann gilt auch nein, bis eine gemeinsame Lösung gefunden wurde, auf die sich beide einigen können!
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In Deinem Fall sieht es so aus, dass man den Großeltern das Umgangsrecht nicht verweigern kann - Ja, auch Oma und Opa steht gesetzlich der Umgang mit ihrem Enkel zu. Aber Du musst ja nicht die Einflussnahme des Glaubens dulden. Den Besuch bei den Versammlungen der Zeugen Jehovas kannst Du also sehr wohl verbieten.
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Desweiteren würde ich an Deiner Stelle vielleicht versuchen, Deine Frau an einem emotionalen Punkt zu erreichen. Zeugen Jehovas dürfen nämlich keine christlichen Feiertage halten, wie Weihnachten, Ostern usw. Ich denke nicht das es in ihrem Ermessen liegt, darauf zu verzichten, da es doch gerade für Kinder die schönste Zeit ist. Darüber hinaus dürfen auch Geburtstage nicht gefeiert werden.
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Ich kann verstehen, dass Du vorerst den Kontakt mit dieser sektenähnlichen Vereinigung meidest - Ich halte auch nicht viel davon. Und ich gehe schon davon aus, dass auch Kinder hier stark beeinflusst werden. Andernfalls kann ich mir nicht vorstellen, warum man ein Kind zu so einer Veranstaltung schleppt, die für Deinen Sohn nur pure Langeweile darstellen dürfte. Welches Kind interessiert sich schon dafür, stundenlang auf einem Stuhl zu hocken und einem Prediger geduldig zuzuhören?!
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Wiege Dich ruhig im Recht, denn das bist Du auch - Sogar gesetzlich! Wenn Du verbietest, dass Dein Kind zu diesen Treffen mitgenommen wird, muss das Deine Frau, wie auch die Oma respektieren. Anderfalls handeln sie krass gesagt gesetzeswidrig!
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Im übrigen könnte man das sogar bei einem Familiengericht einstweilig verfügen lassen, sollte das Thema derart ausweiten und Deine Frau Dich weiterhin hintergehen, in dem sie Euren Sohn zu diesen Veranstaltungen mitnimmt.
Und ob es genau genommen gesetzeswidrig ist! Beide haben das Sorgerecht und damit gilt, es darf nur gemacht werden, womit beide Elternteile einverstanden sind.
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Du widersprichst Dir ausserdem selbst. Erst sagst es ist nicht gesetzeswidrig und im selben Atemzug schreibst Du, dass er für ein Verbot klagen soll. Wogegen soll er denn klagen, wenn es laut Deiner Aussage nicht gesetzeswidrig ist?! ;)
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Und für Kinder sind die Feiertage wie Geburtstag, Weihnachten und Ostern sicher was weltbewegendes! Erklär mal einem kleinen Kind, dass diese Tage nicht gefeiert werden und es keine Geschenkte gibt, während alle Freunde und Klassenkameraden davon erzählen - Das weint Dir den Schoß voll!
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Desweiteren versteh ich nicht, was der Vergleich mit dem Islam soll?! Die Rede und Frage ist hier um die Zeugen Jehovas gestellt und nicht auf den Islam - Also sehr schlechter Vergleich!
ich sagte doch es ist nicht gesetzeswidrig. wenn er etwas ändern will muss er klagen gehen. ob er dann recht bekommt ist eine andere frage, da die religion im leben der mutter eine rolle spielt und sie auch durch ihre familie bezug dazu hat. somit ist es fraglich ob er in der geschichte überhaupt recht bekommt. somit habe ich mir nicht widersprochen.
ein kind was weihnachten, ostern oder geburtstag nicht kennt, heult dir den schoß nciht voll, weil es weiß warum es nicht gefeiert wird. es bekommt an anderen tagen im jahr dafür geschenke. ein muslime bekommt auch nix zu weihnachten und zu ostern, man feiert das zuckerfest viel später. die jüdischen kinder haben chanukka und das ist auch nicht zum christlichen weihnachtsfest. sorry und mit geschenken hat weihnachten ursprünglich überhaupt nix zu tun, auch nicht der baum. was du feierst ist ein konsumfest und ein heidnisches fest. von daher nicht weltbewegend da fake. selbiges gilt für ostern, welches in der kirche stattfindet um der kreuzigung zu gedenken und nicht dem heidnischem osterhasen mit seinem fruchtbarkeitssymbol dem ei... wenn also ein kind in solch einer religion lebt, dann lebt es das konsequent durch und heult nciht. ob die zeugen jehovas oder islam oder die jüdische religion ist doch egal. es geht um eine frage zum rechtsthema religion und das kann der vater nicht verbieten, wenn die mutter es erlaubt. er muss ein verbot erklagen oder er kann garnix. deine antwort ist also nicht richtig.
Nachzulesen im Gesetz über die religiöse Kindererziehung:
http://www.gesetze-im-internet.de/kerzg/BJNR009390921.html
Ich versteh die Aufregung irgendwie nicht.
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Dein Sohn ist 1 1/2-jährig und wird gelegentlich zu den Zusammenkünften der Zeugen Jehovas mitgenommen. Na und? Es wird ihm dort nicht böses geschehen.
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Wenn Deine Frau dort ab und zu hingeht, ist das ihre Sache. Und sicher ist es besser, sie nimmt Deinen Sohn dann mit, als ihn in diesem Alter allein zu Hause zu lassen.
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Sie nimmt keine leblose Puppe mit dorthin, sondern ein Kleinkind, welches durch diese Eindrücke oder Gehirnwäsche geprägt wird.
In der Schule wird ein Kind geprägt, im Kindergarten, in der Kirche, von Freunden, vom Fernseher, vom Internet...also Sally, falls Du mal ein Kind hast- immer schön wegsperren.
Sally, Du hast echt nicht die geringste Ahnung, wovon Du sprichst!
Jedenfalls will ich das mal zu Deinen Gunsten annehmen.
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Ich denke, Du willst doch weiter mit Deiner Frau zusammenleben, und ihr wollt auch bestimmt das Kind gemeinsam großziehen. Ein Rechtsstreit hilft da nicht wirklich weiter.
Mein Vorschlag wäre, dass Du Dir diese Versammlungen selber anguckst, damit Du genau weißt, was dort passiert. Dann könntest Du Deine Kritik auch konkret formulieren.
Dann hoffe ich, dass Du mit eurem Kind viel Zeit verbringen kannst, und ihm von den Dingen erzählst, die Dir wichtig sind, und die der Ideologie der Zeugen Jehovas vielleicht entgegenstehen.
Zeige eurem Kind die Welt, und lasse nicht zu, dass es von seinen Freunden und Klassenkameraden aus ideologischen Gründen isoliert wird. Sollte das aber passieren, müsstest Du, finde ich, wirklich härter vorgehen, und eine direkte Konfrontation wagen.
Auch ich würde versuchen, mein Kind auf jeden Fall vor dieser als Religionsgemeinschaft anerkannten Sekte zu schützen. Ich würde mich selbst als liberalen Atheisten bezeichnen, von daher sind für mich Vereine aller Art, die ihre Mitglieder einer "Gehirnwäsche" unterziehen, als gefährlich anzusehen. Nein, mann sollte die Z.J. nicht mit den Scientologen verwechseln - da gibt es schon gravierende Unterschiede. Aber Parallelen sind durchaus vorhanden. - Interessant finde ich den Erfahrungsbericht unter folgendem Link: http://www.ciao.de/Sekten__Test_2790932
dazu bedarf es keine rechtlichen Möglichkeiten sondern ein Durchsetzungsvermögen das konsequent umgesetzt wird.
sie handeln nicht gesetzeswidrig. wenn der vater es verbieten will, müsste er klagen gehen. gegen das mitnehmen des kindes zu solchen veranstaltungen wird er jedoch nichts machen können, da das kind ja nicht in die religiöse gemeinschaft aufgenommen wird, bevor es fast erwachsen ist und dann nur auf seinen ausdrücklichen wunsch hin. selbst wenn die veranstaltungen ausfallen würden. wer will der mutter verbieten dem kind ihre sicht der religion zu vermitteln. und ob ostern,weihnachten oder geburtstag nun sowas von weltbewegend sind ist dahingestellt, es ist jedenfalls nicht lebenswichtig. die moslems feiern auch kein weihnachten oder ostern in deutschland.