Warum haftet die KFZ-Haftpflicht nicht bei einem Unfall unter Verwandten?
Mein Mann und mein Schwiegervater sind mit ihren Autos beim Rückwärtsfahren zusammengestossen, Schuld hat mein Schwiegervater, es gibt dafür zwei Zeugen. Kann die Versicherung die Regulierung tatsächlich ablehnen?
14 Antworten
Bei Eigenschäden zahlt die Versicherung nicht. Hier hat Dich jedoch ein anderer (Schwiegervater) geschädigt. Wenn es nicht anders geht wende dich doch an den Verein Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632 in 10006 Berlin. Dies ist ein ehemaliger Richter und der kann Die Helfen. Einfach die Situation schildern.
Wenn der im Fahrzeugschein eingetragene Halter identisch ist, ist das so korrekt. Wenn der Halter der betroffenen Fahrzeuge unterschiedlich ist dann ist das nicht korrekt. Konkreter Fall: Vater hat Fahrzeug der Tochter versichert wegen SFR und das mit abweichendem Halter Tochter, Firmenfahrzeug des Vaters ist gegen das geparkte Fahrzeug der Tochter gefahren. Kein Eigenschaden also Regulierung ohne Probleme. Wenn also nicht irgendwo in den Bedingungen des Vertrages steht, dass dieser Fall (Verwandschaftsschäden) ausgeschlossen ist, zum Anwalt, Einschaltung des Ombudsmannes hemmt die Verfristung im Zweifelsfall nicht
das ist wirklich etwas schwierig, da eine menge angaben fehlen. die versicherung kann bereits schon vor der regulierung die hände heben, wenn vielleicht vom schwiegervater an den schwiegersohn rabatte in der kfz weitergegeben wurden. die klassische haftpflicht leistet ja auch nur bei schäden gegen 3., die also völlig außen vor bei solchen haftpflicht (auch kfz-haftpflicht) sind. am besten finde ich persönlich den tipp mit dem ombudsmann. das würde ich machen. grüße.
Wenn beide Fahrzeuge auf den selben versicherungsnehmer versichert sind, dann wird nichts geleistet. Ansonsten zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers, klare Sache. Verwandschaftsverhältnisse spielen keine Rolle, wenn zum Beispiel ein Fahrer eine Unfall verschuldet und im Auto sitzt seine Familie ( Frau, Kind z.B.) und diese haben dadurch Körperschäden - auch dann zahlt die Haftpflicht des Autos diese ( keine Sachschäden, nur Personenschäden). So ist es und wenn die nicht zahlen, da fehlt noch eine wichtige Angabe. Grüße Tom
Das hat nichts mit dem Versicherungsnehmer zu tun sondern mit dem Halter! sind diese identisch, so ist es ein Eigenschaden
Wenn die Vers. abgelehnt hat, dann steht es v ermutlich in den Vers.-Bedingungen. Das ist ja das Schlimme, daß man bei Vergleichen immer Äpfel mit Äpfel vergleichen muß,mit anderen Worten auch das "Kleingedruckte".Normalerweise, so wie ich das kenne, müßte sie zahlen. Gib' Dich mit der Ablehnung nicht zufrieden oder frage auf alle Fälle den Vers.-Obudsmann - neutrale Stelle - Adresse, Tel. im Internet.Sicher die Vers.vermutet, daß etwas "faul" ist, aber bei Zeugen oder notfalls ein Gutachter findet das raus.