Ich finde meine Vorladung nicht, was nun
Hallo
Morgen müssen meine Frau und ich vor Gericht als Zeugen aussagen. Nun wollte ich nochmal auf der Ladung nachschauen wo genau wir hin müssen. Meine Ladung habe ich gefunden. Aber die meiner Frau ist verschwunden. Gestern noch hatte sie diese in der Hand um zu schauen um wieviel Uhr wir da sein müssen und sie zurück gelegt. Doch nun ist sie weg. Die Kinder sagten uns das sie sich Blätter zum Basteln aus dieser Schublade geholt hätten. Egal..........wir finden sie einfach nicht. Was machen wir nun. Auf meiner Ladung steht ja, das man die Ladung zum Termin mitnehmen muss.
LG Andre
8 Antworten
Die Ladung wird vom Gericht nicht abverlangt. Den Perso mitzunehmen, ist sicher sinnvoll, aber ich habe noch nie erlebt, dass der vom Gericht mal verlangt wurde. Zur Identität wird man schliesslich zu Beginn der Vernehmung gefragt - eine Falschaussage wäre auch insoweit strafbar.
Dass die Ladung fehlt, macht nichts. Gültigen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen (Ihr beide! Nicht nur Deine Frau...) und flughafenmäßige Sicherheitskontrolle einplanen. Und falls Ihr Foto-Handys habt: Lasst sie Zuhause. Kameras bzw. Handys mit Kamera- oder Diktiergerätefunktion dürfen nicht mit ins Gericht genommen werden.
danke für den Tip
ist nicht so schlimm aber ausweiss mitnehmen!
Wenn ihr bei derselben Verhandlung geladen seid, ist ja eine Ladung vorhanden, die für beide gelten kann. Dass Deine Frau geladen ist, ist ja bei Gericht bekannt. Mit einem amtlichen Lichtbildausweis kann sie (anstelle der Ladung) nachweisen, dass sie die geladene Person ist.
meldet euch einfach beim Justizwachtmeister an der Pforte; wenn ihr wirklich sicher gehen wollt, Zeit der Vorladung durch kurzen Anruf klären; es könnte theoretisch sein, dass ihr beide zu verschiedenen Zeiten geladen sein; ich gehe davon aus, dass ihr beide zum gleichen Thema aussagen müßt, also werdet ihr wohl zur selben Stunde geladen sein; als Zeugen werdet ihr dann sowie einzeln vernommen. keine Panik
Das ist kein Problem, auf die Ladung kommt es nicht an. Eure Verhandlung ist im Gericht ausgehängt, und man kann Euch dann sagen, wo ihr hinmüßt. Ausweis mitnehmen und die eine Ladung. Das reicht völlig. Nur kein Streß, ihr seid ja nicht verklagt.