Bekommt man nach Ausbildungsbeginn noch Überbrückungsgeld?

4 Antworten

Hallo, kannst du nicht während der ausbildung aufstockendes alg 2 erhalten?

Dorado2  12.07.2015, 14:48

ahh, okay. dann einfach mal nachfragen :-). Wünsche dir einen erfolgreichen ausbildungsstart :-)

Venodir 
Beitragsersteller
 12.07.2015, 14:51
@Dorado2

Dankeschön, ich freu mich schon wie verrückt darauf :D

Dorado2  12.07.2015, 15:17

super. viel Erfolg nochmals :-)

Dorado2  12.07.2015, 14:53

ja glaube ich dir. als was wirst du die ausbildung beginnen? :-)

Venodir 
Beitragsersteller
 12.07.2015, 15:00
@Dorado2

Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung :D

Venodir 
Beitragsersteller
 12.07.2015, 14:47

Nein, ich bekomm gutes Gehalt, dazu noch BAB, Kindergeld und Halbwaisenrente... 
Das passt ja nachher alles.

Es dreht sich nur um diesen einen Monat, man will ja nichts verschenken ;)

Wenn du schon in deiner eigenen Wohnung lebst,dann hast du ab Beginn deiner Ausbildung nach § 7 Abs. 5 SGB - ll keinen Leistungsanspruch mehr,weil dir dann dem Grunde nach BAB - zusteht !

Du kannst also nur versuchen ein zinsloses Darlehen zu bekommen,bis du dann deine erste Azubi Vergütung / BAB - und Waisenrente evtl. Kindergeld bekommst.

Das musst du dann spätestens nach Beendigung deiner Ausbildung wieder zurück zahlen.

Einfach so bekommst du das nicht.

Du kannst es aber beantragen bis zur ersten Gehaltszahlung. Dann kommt es darauf an, wann dein erstes Geld fließt, ob du es in 6 Raten zurück zahlen musst, oder eben nicht.

isomatte  12.07.2015, 18:21

Wenn der Azubi nicht mehr bei seinen bedürftigen Eltern lebt,dann hat dieser ab Beginn der Ausbildung nach § 7 Abs. 5 SGB - ll keinen Leistungsanspruch mehr !

Deshalb würde es hier auch unerheblich sein,wann die Vergütung ( Zuflussprinzip ) auf dem Konto eingehen würde.

Es stünde dem Azubi auf Antrag max. ein zinsloses Darlehen zu und das ist auf jeden Fall dann zurück zu zahlen,spätestens nach Beendigung der Ausbildung.

Venodir 
Beitragsersteller
 12.07.2015, 14:43

Ah... ok also müsste ich morgen mal hin, da muss ich dann also nach einem Antrag für ein Darlehen fragen oder?

Du bekommst doch Ende Juli noch Geld vom Jobcenter und Ende August deine Ausbildungsvergütung. Wo ist das Problem?

isomatte  12.07.2015, 18:25

@ Deichnixe

Wenn der Bescheid zum 01.08.2015 aufgehoben wurde,dann gibt es auch am letzten Bankarbeitstag im Monat Juli keine Leistungen für den August gezahlt.

Dann müsste der Bescheid zum 01.09.2015 aufgehoben sein,dann stünde ihm für den August noch Leistungen zu.

Venodir 
Beitragsersteller
 12.07.2015, 14:34

die Entscheidungen über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II werden ab 01.08.2015 ganz aufgehoben.
Das Heißt dann ich bekomme wirklich Ende Juli nochmal Geld von denen? *.*

DerHans  12.07.2015, 14:37
@Venodir

AlG 2 wird ja vorrangig gezahlt. Am 31.7. würdest du die Leistung für August bekommen. Durch den Aufhebungsbescheid, fällt das also weg. Überbrückungsgeld wird nur auf speziellem neuen Antrag gezahlt.