Bekommt man nach Ausbildungsbeginn noch Überbrückungsgeld?
Hallo, ab 01.08. beginnt meine Ausbildung, momentan bin ich noch im Leistungsbezug beim Jobcenter. Nun habe ich einen Brief erhalten in dem steht, dass ab 01.08. die Zahlungen eingestellt werden. D.h. ich stehe nächsten Monat ohne Geld und mit nem Haufen Rechnungen da. Kann man beim Jobcenter noch sowas wie Überbrückungsgeld oder so beantragen?
Logischerweise wird der Lohn ja rückwirkend gezahlt und daher siehts momentan etwas schlecht aus :(
4 Antworten
Hallo, kannst du nicht während der ausbildung aufstockendes alg 2 erhalten?
Dankeschön, ich freu mich schon wie verrückt darauf :D
super. viel Erfolg nochmals :-)
ja glaube ich dir. als was wirst du die ausbildung beginnen? :-)
Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung :D
Nein, ich bekomm gutes Gehalt, dazu noch BAB, Kindergeld und Halbwaisenrente...
Das passt ja nachher alles.
Es dreht sich nur um diesen einen Monat, man will ja nichts verschenken ;)
Wenn du schon in deiner eigenen Wohnung lebst,dann hast du ab Beginn deiner Ausbildung nach § 7 Abs. 5 SGB - ll keinen Leistungsanspruch mehr,weil dir dann dem Grunde nach BAB - zusteht !
Du kannst also nur versuchen ein zinsloses Darlehen zu bekommen,bis du dann deine erste Azubi Vergütung / BAB - und Waisenrente evtl. Kindergeld bekommst.
Das musst du dann spätestens nach Beendigung deiner Ausbildung wieder zurück zahlen.
Einfach so bekommst du das nicht.
Du kannst es aber beantragen bis zur ersten Gehaltszahlung. Dann kommt es darauf an, wann dein erstes Geld fließt, ob du es in 6 Raten zurück zahlen musst, oder eben nicht.
Wenn der Azubi nicht mehr bei seinen bedürftigen Eltern lebt,dann hat dieser ab Beginn der Ausbildung nach § 7 Abs. 5 SGB - ll keinen Leistungsanspruch mehr !
Deshalb würde es hier auch unerheblich sein,wann die Vergütung ( Zuflussprinzip ) auf dem Konto eingehen würde.
Es stünde dem Azubi auf Antrag max. ein zinsloses Darlehen zu und das ist auf jeden Fall dann zurück zu zahlen,spätestens nach Beendigung der Ausbildung.
Ah... ok also müsste ich morgen mal hin, da muss ich dann also nach einem Antrag für ein Darlehen fragen oder?
Du bekommst doch Ende Juli noch Geld vom Jobcenter und Ende August deine Ausbildungsvergütung. Wo ist das Problem?
@ Deichnixe
Wenn der Bescheid zum 01.08.2015 aufgehoben wurde,dann gibt es auch am letzten Bankarbeitstag im Monat Juli keine Leistungen für den August gezahlt.
Dann müsste der Bescheid zum 01.09.2015 aufgehoben sein,dann stünde ihm für den August noch Leistungen zu.
die Entscheidungen über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II werden ab 01.08.2015 ganz aufgehoben.
Das Heißt dann ich bekomme wirklich Ende Juli nochmal Geld von denen? *.*
AlG 2 wird ja vorrangig gezahlt. Am 31.7. würdest du die Leistung für August bekommen. Durch den Aufhebungsbescheid, fällt das also weg. Überbrückungsgeld wird nur auf speziellem neuen Antrag gezahlt.
ahh, okay. dann einfach mal nachfragen :-). Wünsche dir einen erfolgreichen ausbildungsstart :-)