Mietbescheinigung für die Ausländerbehörde aber Vermieter möchte sie nicht erteilen?
Hallo meine Frage dreht sich um eine Mietbescheinigung für die Ausländerbehörde.
Ich bewohne eine Wohnung zusammen mit meiner Freundin. Ich werde als Hauptmieter geführt meine Freundin wird nicht im Mietvertrag genannt. Nun muss meine Freundin der Ausländerbehörde eine Mietbescheinigung vorlegen. Wir haben dem Vermieter eine Vorlage vorbereitet, diese kam aber ununterschrieben zurück und eine pauschale Mietbescheinigung auf meinen Namen wurde gemacht. Meine Frage nun wie hier vorzugehen ist, oder ob jemand den Fall schonmal gehabt hat. Hat Sie das Recht eine Mietbescheinigung zu bekommen, auch wenn Sie nicht im Mietvertrag erwähnt wird?
Danke im Voraus. Viele Grüße Frank
5 Antworten
Sie ist ja nicht der Mieter der Wohnung sondern Du, stelle ihr also einen Untermietvertrag aus, den Du dann auch unterschreibst, Standarduntermietverträge gibts im Schreibwarenladen
Es ist doch egal, ob er bis jetzt nicht vorhanden war- man stellt ihn als Hauptmieter eben nachträglich für einen Mitbewohner aus.
Wer kontrolliert das, ob die zusammen wohnen oder im Verhältnis Hauptmieter zu Untermieter?
Das Ausländeramt macht Kontrollen
Für eine Person, die im Mietvertrag nicht genannt ist, braucht der Vermieter auch keine Bescheinigung auszustellen.
Der richtige Weg wäre erst mal, dem Vermieter deine Freundin als zusätzlichen Bewohner zu melden.
Danach kannst du die Bescheinigung wieder anfordern.
Zunächst einmal. Die Zeiten der 'Mietbescheinigung' sind vorbei. Was Du wahrscheinlich meinst ist die 'Meldebescheinigung'. Die bekommst Du/Deine Mitbewohnerin im Rathaus/Meldebehörde ausgestellt. Dort muss der Vermieter (der auch Du sein kannst / Untervermietung) namentlich angegeben werden. Die Situation ist eine andere, wenn Sozialleistungen 'beantragt' werden. Da Du aber vom AA sprichst, geht es ja wohl nur um den Wohnsitz. Dieser wird per Meldebescheinigung bestätigt.
Die ist kein Mieter, also kann auch keine Mietbescheinigung ausgestellt werden. Sie ist aber Meldepflichtig, das wird gemeint sein. Meldebescheinigung vom Rathaus.
Natürlich habt ihr da kein Anrecht drauf. Ich würde als Vermieter auch nicht für irgendeine Person die ich nicht kenne und die nicht im Vertrag genannt ist, eine Bescheinigung ausstellen.
Ganz abgesehen davon, dass es schon seltsam ist, wenn ein Vermieter oder zumindest seine Exekutive die Menschen nicht kennt, die in seiner Wohnung wohnen, wird jedes Amt eine Ausstellung der Mietbescheinigung anordnen, wenn der Mensch dort als wohnhaft auf dem Einwohnermeldeamt registriert ist.
wird jedes Amt eine Ausstellung der Mietbescheinigung anordnen, wenn der
Mensch dort als wohnhaft auf dem Einwohnermeldeamt registriert ist.
da hast Du wohl etwas nicht verstanden. Für die Anmeldung (Registrierung) ist die Mietbescheinigung voraussetzung und nicht umgekehrt.
Vorsicht, Sie wohnen zusammen: also kann auch kein Untermietvertrag vorhanden sein.