Kann man mich als Wohnungseigentümer zwingen das Dach zu renovieren?
Bei der letzten Eigentümerversammlung hat uns der Nachbar aus dem Dachgeschoss ein Gutachten vorgelegt das das Dach renovierungsbedürftig sei und das die Renovierungskosten bei ca.45000 eur liegen würden. Allerdings haben mit mir noch 3 weitere Eigentümer also 4 von insgesamt 6 Eigentümer dagegen entschieden weil wir momentan leider finanziell nicht in der Lage sind und deshalb die Kosten nicht tragen können... jetzt habe ich natürlich bedenken das die 2 Parteien mit Anwalt druck machen werden und dazu habe ich echt kein bock... Das Mehrfamilienhaus hat leider mehrere Probleme die wir eigentlich nach und nach angehen wollen! Das braucht halt Zeit und Geld... Noch dieses Jahr wurde das Haus am Fundament ausgegraben und neu Isoliert (Gesamtkosten ca.10000eur) Für nächstes Jahr wurde beschlossen die Giebelseite zu dämmen (Gesamtkosten ca.9000eur) Und jetzt kommt noch das Dach hinzu:( wie ist also die Rechtliche Lage? Kann man die Mehrheit zum renovieren zwingen weil es notwendig ist? Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen....
3 Antworten
In Ihrem Fall, leider JA.
Sie sind nämlich gem. § 21 WEG zur Instandsetzung und -haltung des gemeinschaftlichen Eigentums verpflichtet. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, machen Sie sich Schadenersatzpflichtig. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie finanziell dazu in der Lage sind.
TIPP: Sie sollten gemeinsam mit Ihrem Verwalter und einem Architekten einen Instandhaltungs- und Finanzierungsplan aufstellen, damit die notwendigsten Dinge zuerst angegangen werden können. Das sind in jedem Fall die Dinge, die Schadenersatz zur Folge haben können.
ihr müst schon dafür sorgen, das das Dach dicht ist. Notreparaturen müssen immer durchgeführt werden. Dazu braucht es nicht einmal einen Beschluss. Natürlich wäre - auch im Bezug auf verringerung des co2 Ausstoßes eine Dämmung zu empfehlen. Aber wenn die Rücklage nicht viel hergibt sollte dies in die Planung für die nächsten Jahre aufgenommen werden. Aber euer Verwalter kennt sich hier ja aus. Besprecht das mit ihm.
Das Erfordernis der Dachsanierung kann auch nur von einem einzigen Miteigentümer gerichtlich durchgebracht werden, wenn es ihm z.B. reinregnet oder er sonswie durch den schlechten Zustand des Daches in seiner Wohnquälität unangemessen beeinträchtigt ist. Das Gericht kann dann alle Miteigentümer zur Zahöung einer Sonderumlage veruteilen. die Kosten des Verfahrens trägt die Geminschaft unter ausschlu8lß des Klägers. Das Zauberwort haeißt hier also "freiwillige Sonderumlage"! Kann ein Miteigentümer die nicht bringen, dann könnte dies bis hin zum Entzug des Wohnungseigentums durch Versteigerung führen.