Gehört die Abwasserleitung in einem Mehrfamilienhaus immer zur Gemeinschaft oder ist das Sondereigentum eines jeden Einzelnen?

7 Antworten

siehe Renicks Antwort vor 2 Tagen und in Verbindung die von imager761 oder mir.

Ob ihr das jetzt mit einem Pümpel macht oder imagers "Fassbrause", aber reinigt erstmal den Siphon. Falls aus Plastik => schnell mal aufschrauben.

Normalerweise sollte - bei einem Strang Abflussrohr - das Schmutzwasser bereits in der Dusche stehen, bevor es zur Spüle kommt.

.... wie sollte es denn bitte in einem Mehrfamilienhaus mit nur einem Grundbuch eine Gemeinschaft geben können?

Ist es eine WEG, gehören ab Anschluss im Sondereigentum alle Leitungen, auch Frischwasser (Eckventil incl.) und Strom, der WEG.

Wenn ich Aufträge habe mit Mietwohnung geht die Rechnung immer nach betroffene Leitung.

Wenn es die Stichleitung ist (Alleine ihre Leitung in der Wand bis zur Hauptleitung "Fallleitung" ) geht die Rechnung an den Mieter

Alles danach Fallleitung, Grundleitung (auf der alle fließen) ist es ein Fall für die Gemeinschaft bzw. Vermieter Sache

Die Abwasserleitungen innerhalb des Wohneigentum bis zum Anschluss an das Fallrohr gehören zum Sondereigentum. Das Fallrohr selbst ist Gemeinschaftseigentum.

Wenn du also in der (Sondereigentums-) Wohnung einen verstopften Abfluss hast, geht das in der Regel zu deinen Lasten.

schleudermaxe  04.06.2018, 08:23

.... und warum weiß der BGH dies noch nicht? Beispiel,

Auszug:

Zu dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Versorgungsnetz gehören die Leitungen nicht nur bis zu ihrem Eintritt in den räumlichen Bereich des Sondereigentums, sondern jedenfalls bis zu der ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vorgesehenen Absperrmöglichkeit.

(BGH, Urteil v. 26.10.2012, V ZR 57/12)

vierfarbeimer  04.06.2018, 08:48
@schleudermaxe

Wie willst du denn eine Badewanne oder eine Duschtasse "absperren"? Die Abwasserleitungen verlaufen naturgemäss immer noch ein Stück innerhalb der Wohnung, dann noch ein Stückchen in der Wand und gehen dann ins Fallrohr. Die Praxis sieht anders aus als es sich die Herren in Karlsruhe denken. Deshalb meine ich mich auch daran zu erinnern, dass es in meiner Teilungserklärung dazu eine Klausel gibt, die das genauer differenziert. Eben so wie ich es geschrieben habe.

schleudermaxe  04.06.2018, 10:53
@vierfarbeimer

.... und nur weil in Deiner TE etwas rechtswidriges steht, ist es in allen anderen WEGen ebenso? Zum Glück in "meinen" nicht.

In einem Miethaus gibt es kein Sondereigentum.

Der jeweilige Mieter ist für seinen Abfluss bis zur Wand hin verantwortlich. Bei Verstopfungen wird grundsätzlich versucht, den Verantwortlichen dafür festzustellen.