Ist die Verpflichtung selbst eine Krankheitsvertretung suchen zu müssen rechtens?

6 Antworten

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So eine Vereinbarung kann eigentlich nicht rechtmäßig sein. Angenommen, du bist nicht nur arbeitsunfähig, sondern auch handlungsunfähig, sprich beispielsweise bewusstlos oder anderweitig nicht in der Lage, eine Vertretung zu suchen....

Während einer Arbeitsunfähigkeit ist man verpflichtet, die Genesung nicht zu gefährden und sich zu schonen. Das Einteilen von Personal ist erstens Aufgabe des Betriebs und zweitens ist es eindeutig auch "Arbeit". Und dazu ist man während einer Arbeitsunfähigkeit nicht verpflichtet.

Arbeitgeber neigen immer mehr dazu, das Betriebsrisiko so oft es geht auf die Arbeitnehmer zu verschieben. So auch hier.

Sie können vertraglich verpflichtet werden/sind verpflichtet, den AG so früh über Ihren Ausfall zu informieren, dass er Ersatz organisieren kann. Möglicherweise kann der AG Sie bitten, für Ersatz zu sorgen. 

Eine "Strafzahlung" für den Fall, dass Sie keinen Ersatz finden, ist lächerlich und würde einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht statthalten. 

Die Frage ist, ob man überhaupt bei einem AG arbeiten möchte, der solche Klauseln im Vertrag schreibt..... 

Wenn du angestellt bist dann ist es im Krankheitsfall allein die Sache des Arbeitgebers Ersatz für dich zu besorgen. Du mußt es nur rechtzeitig melden. Wenn du die Zeitschriften zu spät aus trägst weil du keine Lust hattes dann kannst du eventuell dafür haftbar gemacht werden.

Nö, ist nicht rechtens, zumindest nicht wenn Du das auf Minijobbasis machst, bei einer selbstständigen Tätigkeit (wie bei der Bild am Sonntag der Sonntagshändler) wäre das was anderes.

ich glaube das ist so eine art grauzone, war bei mir mal so beim pizza ausliefern. ich wurde gekündigt, weil ich natürlich kein ersatz gefunden habe und laut anwalt wäre es anfechtbar gewesen, wenn der aufwand lohnt..