Ist die Verpflichtung selbst eine Krankheitsvertretung suchen zu müssen rechtens?

6 Antworten

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So eine Vereinbarung kann eigentlich nicht rechtmäßig sein. Angenommen, du bist nicht nur arbeitsunfähig, sondern auch handlungsunfähig, sprich beispielsweise bewusstlos oder anderweitig nicht in der Lage, eine Vertretung zu suchen....

Während einer Arbeitsunfähigkeit ist man verpflichtet, die Genesung nicht zu gefährden und sich zu schonen. Das Einteilen von Personal ist erstens Aufgabe des Betriebs und zweitens ist es eindeutig auch "Arbeit". Und dazu ist man während einer Arbeitsunfähigkeit nicht verpflichtet.

Arbeitgeber neigen immer mehr dazu, das Betriebsrisiko so oft es geht auf die Arbeitnehmer zu verschieben. So auch hier.

Nemo84 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 13:39

Ja, das stimmt schon.

Aber lässt sich das auch irgendwie belegen, mit nem Gesetzesparagraphen oder so, damit ich das bei meinem Arbeitgeber anführen kann?

Sie können vertraglich verpflichtet werden/sind verpflichtet, den AG so früh über Ihren Ausfall zu informieren, dass er Ersatz organisieren kann. Möglicherweise kann der AG Sie bitten, für Ersatz zu sorgen. 

Eine "Strafzahlung" für den Fall, dass Sie keinen Ersatz finden, ist lächerlich und würde einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht statthalten. 

Die Frage ist, ob man überhaupt bei einem AG arbeiten möchte, der solche Klauseln im Vertrag schreibt..... 

Wenn du angestellt bist dann ist es im Krankheitsfall allein die Sache des Arbeitgebers Ersatz für dich zu besorgen. Du mußt es nur rechtzeitig melden. Wenn du die Zeitschriften zu spät aus trägst weil du keine Lust hattes dann kannst du eventuell dafür haftbar gemacht werden.

Nemo84 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 14:04

Ja, klar, dass ich nicht einfach sagen kann "Ich hab keinen Bock, heute bleibt das Zeug liegen". Aber dass die sagen können: "Wenn Sie krank sind besorgen Sie sich nen Vertreter, sonst dürfen Sie uns die Kosten für Ihren Ausfall ersetzen", das kann ich halt auch nicht recht glauben.

verreisterNutzer  17.06.2015, 14:54
@Nemo84

Die ersten beiden Sätze von @diroda sagen es. Lasse Dich nicht von anderen Meinungen ins Boxhorn jagen!

Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keine konkreten Paragraphen, die man dem AG vorhalten könnte, weil jeder Fall individuell betrachtet und ausgeurteilt werden müsste.

Die Erstellung von Vertretungen bei Urlaub, Krankheit und sonstiger Abwesenheit von Mitarbeitern fällt ganz klar unter die Orginsationspflicht des Arbeitgebers. Die von Dir angeführte Vertragsklausel ist nichtig, und würde dem Arbeitgeber im Streitfalle vom zuständigen Arbeitsrichter "um die Ohren" gehauen werden.

Also: Lehne Dich in dieser Hinsicht beruhigt zurück!

Nö, ist nicht rechtens, zumindest nicht wenn Du das auf Minijobbasis machst, bei einer selbstständigen Tätigkeit (wie bei der Bild am Sonntag der Sonntagshändler) wäre das was anderes.

Nemo84 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 13:40

Nö, ist keine Selbständigkeit. Bin Angestellter in geringfügiger Beschäftigung.

Urknall  17.06.2015, 14:55
@Nemo84

Gut, muss man immer abklären, bei der Bild am Sonntag bekommt man es leider auch nicht mitgeteilt das man eigentlich ein Gewerbe anmelden muss, dort gibt es aber auch keinen schriftlichen Vertrag, der einen als Minijober bezeichnet. ;-)

ich glaube das ist so eine art grauzone, war bei mir mal so beim pizza ausliefern. ich wurde gekündigt, weil ich natürlich kein ersatz gefunden habe und laut anwalt wäre es anfechtbar gewesen, wenn der aufwand lohnt..

Nemo84 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 01:07

Da würde ich mich freuen, wenn die mir kündigen würden. Da verdient man so gut wie nix (weit unter Mindestlohn), aber dank Knebelvertrag bin ich noch bis Ende Juli an die gebunden. :-]

fragegut5  17.06.2015, 01:08
@Nemo84

..unter Mindestlohn?! geht das legal noch? auch wenn vertrag davor unterschreiben wurde?

Nemo84 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 02:22
@fragegut5

Der Vertrag wurde nach Einführung des Mindestlohns geschlossen. Aber da ich ja pro Exemplar bezahlt werde (7-9 Cent pro Zeitschrift) rechnen die einfach dem Finanzamt einen unrealistischen Stundenlohn vor. So nach dem Prinzip: "Der kann doch innerhalb von 33 Sekunden ne Sendung Adressieren, einsortieren, die Adresse in die Route einarbeiten, zu der Adresse fahren und die Zeitschrift einwerfen". :-]

Genau so lange hab ich nämlich Zeit, wenn ich auf die 8,50 pro Stunde kommen will...

Urknall  17.06.2015, 05:53
@fragegut5

Klar, gibt Ausnahmen wo kein Mindestlohn greift.

Nemo84 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 13:42
@Urknall

Ja, aber inzwischen kaum noch. Ich glaube nicht, dass 1,50 die Stunde noch legal sein können.

Aber ich wart einfach mal die erste Lohnabrechnung ab, und erstatte dann gegebenenfals Anzeige.