Arbeitsvertrag unterschreiben, dann noch eine andere Zusage?
Hallo,
ich habe heute eine Arbeitszusage von einem Unternehmen erhalten, jedoch habe ich Anfang nächster Woche noch ein anderes Vorstellungsgespräch bei einem Unternehmen wo ich lieber hin möchte. Allerdings will ich dem Unternehmen jetzt auch nicht absagen, weil ich sonst nachher gar keine Arbeitsstelle habe.
Wenn ich den Vertrag beim Unternehmen unterschreibe, kommt man da noch irgendwie wieder raus wenn ich dann nächste / übernächste Woche eine andere Zusage bekomme, wo ich lieber hin möchte?
4 Antworten
Darüber, was wäre wenn, würde ich mir an deiner Stelle noch gar keine Sorgen machen. Schließlich hast du noch keine zweite Zusage und es ist auch nicht sicher, ob du eine zweite Zusage kriegen wirst. Daher warte doch erstmal ab, wie sich die Dinge entwickeln.
Grundsätzlich kannst du so kündigen, wie es in deinem Arbeitsvertrag festgelegt ist. Eine andere Möglichkeit ist, dass du beiden Arbeitgebern zusagst und somit zwei halbe Stellen hast. Dafür müssen beide Arbeitgeber jedoch voneinander wissen und dem jeweils anderen Arbeitsverhältnis zustimmen. Ich weiß das, weil ich bereits einmal zwei Halbzeitstellen parallel hatte.
In der Probezeit ist ein Vertrag durch beide Seiten kündbar, es kann eben nur sein dass du dich mit einer entsprechenden Kündigungsfrist arrangieren musst.
DU kannst genau so wie der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit sofort kündigen.
Aber solange du die neue Stelle nicht hast und auch kein Gehalt verhandelt hast ist obiges keine Option.
DU kannst genau so wie der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit sofort kündigen.
Allerdings nur unter Einhaltung der Kuendigungsfrist.
Wenn der Vertrag bspw. zum 01.04. abgeschlossen wurde. Kann ich dann auch erst ab dem 01.04. kündigen oder könnte ich schon vorher kündigen?
Ein Arbeitsverhaeltnis kann in aller Regel auch schon vor dessen Antritt fristgemaess gekuendigt werden. Sofern eine Probezeit vereinbart wurde, geht das dann auch schon mit der fuer diese vereinbarten Frist. Wenn zwar eine Probezeit, nicht aber eine waehrend dieser gelten sollenden Kuendigungsfrist vereinbart wurde, gilt bis zum Ablauf der Probezeit die gesetzliche Kuendigungsfrist von 14 Tagen zu jedem beliebigen Kalendertag.
Es gibt aber auch Ausnahmen. Wenn arbeits- oder ggf. tarifvertraglich eine Kuendigung vor Antritt des Arbeitsverhaeltnisses ausdruecklich ausgeschlossen wurde, kann erst ab Beginn des Arbeitsverhaeltnisses gekuendigt werden. Die Kuendigung kann dem Arbeitgeber aber natuerlich schon vorher zugehen, die Kuendigungsfrist beginnt dann aber erst am auf den Tag des Arbeitsantritts folgenden Kalendertag.
Eine weitere Ausnahme gibt es bei befristeten Arbeitsvertraegen. Dies koennen naemlich gar nicht ordentlich gekuendigt werden, wenn vertraglich nicht ausdruecklich eine Kuendigungsmoeglichkeit vereinbart wurde.
Du musst bei Abschluss des Vertrages also darauf achten, ob es mit der Kuendigungsfrist hinhauen wuerde, ob der Vertrag ein Kuendigungsverbot vor Antritt des Arbeitsverhaeltnisses enthaelt und im Falle eines befristeten Vertrages, ob ueberhaupt eine Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung vereinbart werden soll.