Kann man gekündigt werden wenn immer mit einer Fahne zur Arbeit kommt?

15 Antworten

Wenn ein AN permanent mit einer "Fahne" zur Arbeit kommt, muss der AG prüfen, ob der AN überhaupt arbeitsfähig ist. Das gebietet auch die Fürsorgepflicht gegenüber diesem AN und den anderen Mitarbeitern.

Isst der AN (um es mal überspitzt auszudrücken) regelmäßig vor Arbeitsbeginn eine Schnapspraline und riecht dann nach Alkohol, wird er arbeiten können und diese Praline kann der AG ihm nicht verbieten.

Ist er aber alkoholisiert, darf der AG ihn nicht arbeiten lassen und kann ihn abmahnen, da er durch "Eigenverschulden" seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen kann.

Bevor ein AN deswegen gekündigt werden kann, muss der AG ihm aber Hilfe anbieten, z.B. einen Entzug zu machen um die Krankheit zu bekämpfen damit er danach "nüchtern" wieder zur Arbeit kommen kann

Lehnt der AN das ab oder wird nach einem Entzug rückfällig, kann der AG kündigen.

Das kommt auf die Art des Betriebes an. Nach eine Abmahnung, kann es sogar zu einer fristlosen Kündigung kommen, wenn du weiterhin mit einer Fahne erscheinst.

Familiengerd  13.10.2021, 13:27
Nach eine Abmahnung, kann es sogar zu einer fristlosen Kündigung kommen, wenn du weiterhin mit einer Fahne erscheinst.

Das trifft aber nicht zu, wenn die "Fahne" Ausdruck einer Erkrankung (Alkoholsucht) ist.

Durchaus. Alkohol hat während der Arbeitszeit tabu zu sein (auch unmittelbar vor der Arbeitszeit).

Natürlich.

Alkohol am Arbeitsplatz ist auch bei dir sicher untersagt! Das bedeutet auch, dass du nüchtern zur Arbeit erscheinst.

Ja, und das sogar ziemlich wahrscheinlich.