Was passiert wenn man nicht mehr zu Arbeit geht?

22 Antworten

Du wirst eine Abmahnung bekommen und für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht. Deine Arbeit bist du dann auch los und ich glaube kaum, dass du dann noch gute Chancen hast eine neue Tätigkeit zu finden. Denn das du zuverlässig bist wird man dir dann schriftlich bestätigen. LG

fagge  11.11.2013, 12:27

unzuverlässig.....:)))

bienemaus63  11.11.2013, 13:44
@fagge

Danke fagge, ja das stimmt, ich meinte: das du n i c h t zuverlässig bist!!!!!!! Wünsche dir noch einen schönen Tag und grüße dich , biene

Wallenstein15 
Beitragsersteller
 11.11.2013, 16:53
@bienemaus63

Mein AG ist unzuverlässig weil er mich mit einem Fahrzeug Hänger fahren lässt bei dem die Bremsen nicht mehr gehen (bremsleitung gerissen) ich hatte schon 2 unfälle bevor ich jemanden tot fahre oder mich selber bleib ich lieber zu hause

Mein AG weiß von der kaputten bremsleitung

DerHans  11.11.2013, 17:40
@Wallenstein15

Als Fahrer bist du verpflichtet, dich vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen, und notfalls sogar die Fahrt zu verweigern. Bei einem Unfall würdest AUCH DU bestraft.

bienemaus63  22.11.2013, 17:18
@DerHans

Danke Hans, du hast Recht, denn als Fahrer hat man auch gewisse Pflichten. Der Arbeitgeber redet sich dann raus und der Arbeitnehmer hat den Schaden alleine zu tragen. Wünsche dir ein schönes Wochenende und grüße herzlich, bienemaus63

Offenbar kennst Du Dich im Arbeitsleben noch nicht aus. Wenn Du nicht mehr zur Arbeit gehst, bekommst Du eine fristlose Kündigung. Das ist nicht gerade eine Empfehlung für einen neue Stelle. Außerdem bekommst Du eine Sperre, sofern Du Anspruch auf Arbeitlosengeld anmeldest.

Fristlose Kündigung, Sperre beim Arbeitsamt und es besteht tatsächlich die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Das Zeugnis dürfte auch nicht sehr gut ausfallen.

Fristlose Kündigung aufgrund von Arbeitsverweigerung.

Das klingt ja so als wenn ich ein Leibeigener der Firma geworden bin

Das hat mit "Leibeigenschaft", wie Du in einem Kommentar meinst, nun wahrhaftig nichts zu tun, sondern schlicht und einfach mit der Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen, die Du eingegangen bist! Umgekehrt wärst Du wahrscheinlich auch wenig "erfreut", wenn Dein Arbietgeber Dich grundlos "von heute auf morgen" rausschmeißen würde!

Ein Minimum von Gespür für vertraglich-geschäftliche Selbstverständlichkeiten sollte man schon erwarten können!

Was die Konsequenzen angeht:

Unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit - so wie Du Dir das vorstellst - rechtfertigt den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung mit der Folge einer berechtigten (!) Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld und evtl eines "schwarzen Flecks" im Lebenslauf.

Ein Schadenersatzanspruch des Arbietgebers ist dagegen wenig wahrscheinlich, da der Arbeitgeber den Schaden genau beziffern und auch nachweisen muss, dass der Schaden einzig und alleine aufgrund Deines unentschuldigten Fernbleibens entstanden ist und nicht auch bei plötzlicher Erkrankung entstanden wäre!