Muss der Arbeitgeber einen Arbeitgeber beschäftigen,nicht gekündigt, ausgesteuert und ALG I bezieht?

2 Antworten

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Natürlich kann der Chef das nicht verweigern. Immerhin besteht noch ein Arbeitsverhältnis.

Allerdings sollte man dem AG sicherlich eine Chance geben, entsprechend disponieren zu können. Es kommt ja garantiert nicht Knall auf Fall, dass der Mitarbeiter wieder arbeiten kann. So wäre dem AN doch zu raten, einen Gesprächstermin mit dem AG zu vereinbaren sobald absehbar ist, dass er im Laufe der nächsten (ich nenn die Zahl jetzt aus dem Bauch) 4 Wochen wieder arbeiten kommen wird.

johnnymcmuff 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 21:25

Nach einem Telefongespräch mit dem Schichtführer,der beim Schichtmeister angefragt hat ob Interesse besteht. Rief nach ca. einer Stunde die Buchhaltung an und fragte,ob ich den wieder voll arbeiten könne oder erst mal auf der Basis einer Wiedereingliederung und ab wann ich wieder arbeiten kann.

Ich sagte,dass ich sofort Vollzeit und ab sofört arbeiten kann.

Die Sekretärin sagte dann,sie müsse noch mit dem Chef reden(angemerkt sei,dass der zwischenmenschlich nicht immer die beste Seite zeigt und und ich ein paar Meinungsverschiedenheiten hattte.Er sah,bzw. sieht es nicht ein,Überstunden mit den gesetzlichen Prozenten zu bezahlen.Lohnerhöhung kennt er nicht.)

Na ja in der heutigen Zeit muss man halt Abstriche machen.

Da er aber vom Schichtführer weiß,dass ich sehr gut arbeiten kann,kam nach einer weiteren Stunde ein zweiter Anruf,dass ich Morgen wieder in der Firma arbeiten kann.

ralosaviv  10.04.2012, 21:37
@johnnymcmuff

Wow. Das ging ja dann doch recht schnell. Dann wünsche ich dir einen guten Start;-)

johnnymcmuff 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 22:31
@ralosaviv

Vielen dank ud einen schönen abend noch.

Ja, muss er.