Darf ich mich beim gleichem Arbeitgeber nochmal bewerben und dort wieder arbeiten?
Die Stelle als Aushilfe war vom 01.02.08 bis 30.04.08 befristet. Ich habe dann zum 30.04.08 gekündigt. Kann der Arbeitgeber mich ablehnen oder habe ich eine 2. Chance?
liebe grüsse gueler
17 Antworten
Wenn die Stelle bis zum 30.04.08 befristet war hätten Sie gar nicht kündigen müssen, da das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Frist automatisch endet. Sie können sich jederzeit bei einem ehemaligen Arbeitgeber bewerben, auch ein zweites und drittes usw. Mal. Wer sollte Sie daran hindern? Der Arbeitgeber ist frei, in seiner Entscheidung ob er Sie ablehnt, oder einstellt. Wenn Sie glauben dass der Arbeitgeber mit Ihrer Leistung zufrieden war, dann sollten Sie sich bewerben. Peter Kleinsorge
na klar kannst du dich neu bewerben. und wenn dein Chef damals mit dir zufrieden war, hast du sogar eine große Chance, die Stelle zu bekommen (da weiß er was er bekommt und braucht dich evtl. nicht mehr großartig einarbeiten)
Du kannst dich erneut Bewerben. Klar kann er dich ablehnen wenn er mit Deinen Leistungen nicht zufrieden war.
Immer wieder bewerben - es lohnt sich immer. Schreibe rein, dass du der Form halber gekündigt hast, weil dein Arbeitsvertrag auslief, aber sehr gern weiter gearbeitet hättest. Ich habe mich bestimmt 20 mal bei meinem Arbeitgeber beworben, bis er die Schn.. (Kragen) voll hatte und mich einstellte.
Danke euch allen für eure Antworten.
lg Güler
Ein guter Tipp wäre in solchen Fällen, erst informieren, welche Möglichkeiten man als AN hat, dann nachdenken, dann handeln. Auf diese Weise kann man sich und anderen eine Menge unnötige Arbeit ersparen.
Was antwortest Du Deinem AG, wenn er Dich fragt, warum Du damals gekündigt hast? Jetzt Dich aber erneut bei Ihm bewirbst?
Rechtlich betrachtet, ist es möglich aus einem befristeten einen unbefristeten Vertrag zu machen.
Danke sehr für Ihre Antwort. Eine ältere Kollegin hat mir gesagt, dass ich zusätzlich schriftlich kündigen muss - deswegen. Habe mich nun dort beworben...