Kann man einen Untermieter ohne Kündigung auf die Straße setzen?
Hi. Eigentlich beantwortet sich die Frage zwar von selbst, trotzdem sind wir unsicher. Auch bzgl. der "möblierung".
1) Der Vermieter meiner Freundin möchte einen Unbefristeten Vertrag, der nach schriftlicher Kündigung verlangt, auflösen und einen Nachmieter morgen einziehen lassen. --> Hier fehlt doch sowohl Frist als auch Kündigung, oder?
2) Das Zimmer befindet sich in der Wohnung des Hauptmieters, aber im Haus des Vermieters, der mit der Sache aber nichts zu tun hat. Die Wohnung ist neben dem Zimmer schon komplett ausgestattet gewesen, das Zimmer wurde zwar mit Möbeln übernommen, diese mussten aber vom Vormieter abgekauft werden. Gilt die Wohnung jetzt als möbliert? Der Mietvertrag wurde über die Wohnung, nicht nur über das Zimmer abgeschlossen.
Und welchen Kündigungsschutz hat sie in dem Fall?
6 Antworten
Kann man einen Untermieter ohne Kündigung auf die Straße setzen?
Nein. Auch für sog. Untermieter und deren Vermieter gilt das Mietrecht.
Kündigungsfrist i. d. R. für Mieter 3 Monate, für Vermieter mindestens 3 Monate.
Vermieter können dem Mieter nur aus wichtigem, rechtlich zulässigem Grund kündigen.
Das gilt auch wenn Vermieter und Mieter im selben Haus oder der selben Wohnung wohnen und das Zimmer des Mieters nicht überwiegend vom Vermieter mit Möbeln ausgestattet ist.
Ist es in diesem Fall nicht, denn die Möbel gehören dem Mieter.
Dass es sich im Mietvertrag um eine Untermietung der Wohnung handelt spielt dabei keine Rolle?
Nein.
Da Mietrecht den Begriff Untervermietung gar nicht.
Gilt die Wohnung trotzdem nicht als "Überwiegend möbliert?"
Es zählt nur die Möblierung des vermieten Zimmers. Das ist in diesem Fall keine. Keine die dem Vermieter gehört. Von wem der Rest der Wohnung eingerichtet ist spielt keine Rolle.
alles klar, herzlichen dank.
Kann man einen Untermieter ohne Kündigung auf die Straße setzen?
Ohne schriftliche Kündigung und ohne wichtigen Grund kann der Mieter nicht fristlos gekündigt werden und erst recht nicht auf die Straße setzen.
das Zimmer wurde zwar mit Möbeln übernommen, diese mussten aber vom Vormieter abgekauft werden.
Ergo war das Zimmer nicht überwiegend mit Möbeln des Vermieters ausgestattet. Die Möbel gehören dem Mieter, der kann sie bei Auszug mitnehmen - bedeutet 3 Monate Kündigungsfrist.
Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform! Und eine Kündigung seitens des Vermieters braucht immer eine zulässige Begründung.
Wie kommt der Vermieter eigentlich auf so eine Schote? Dahinter muss doch noch mehr stecken.
Auch mündliche Verträge sind rechtsgültig! Somit wäre zumindest die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten, wie lang die bei einem Untermietverhältnis auch immer sein mag und solange keine Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen. Die Kündigung muß , anders als der Vertrag, schriftlich erfolgen, der Empfang vom "Gekündigtem" bestätigt werden (im Interesse des "Kündigendem").
Die Möbel sind, da ja "abgekauft", Eigentum des Käufers....mit Kaufvertrag oder Zeugen ließe sich das belegen...somit liegt m.M. auch keine "Möblierung" vor, da es sich ja dann um das Eigentum des Untermieters handelt.
Der Empfang der schriftlichen Kündigung muss nicht vom Gekündigten gegenüber dem Kündigenden bestätigt werden, denn die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Der Kündigende muss aber im Zweifelsfalle nachweisen, dass dem Gekündigten die Kündigung fristgemäß zugegangen ist. Der Nachweis durch Einwurfeinschreiben oder bezeugter Briefeinwurf ist ausreichend.
Danke! Mir ging diese "Bestätigung" der Kündigung durch den Kopf, weil ich kürzlich die schriftliche Bestätigung der Kündigung eines Wartungsvertrages habe entgegennehmen und meinem Chef überreichen müssen. Du hast natürlich Recht!
wie lang die bei einem Untermietverhältnis auch immer sein mag
Im Normalfall genau so lang/kurz wir bei jedem anderen Mietverhältnis auch.
Wer hat nun eigentlich wem die Möbel abgekauft? Der Hauptmieter seinem Vormieter? Oder der Vermieter des Hauptmieters dessen Vormieter?
Hat der Hauptmieter seine komplette Wohnung untervermietet?
Dass es sich im Mietvertrag um eine Untermietung der Wohnung handelt spielt dabei keine Rolle?
Natürlich bewohnt jeder ein Zimmer, jedoch gibt es ein gemeinsames Bade- & Wohnzimmer und ein Badezimmer, welches vom Hauptmieter gestellt und ausgestattet wurde.
(Das geht nicht aus dem Vertrag hervor, aber ich gehe davon aus)
Gilt die Wohnung trotzdem nicht als "Überwiegend möbliert?"
Schonmal herzlichen Dank für die rasche Antwort.