Kann man einen Untermieter ohne Kündigung auf die Straße setzen?

6 Antworten

Kann man einen Untermieter ohne Kündigung auf die Straße setzen?

Nein. Auch für sog. Untermieter und deren Vermieter gilt das Mietrecht.

Kündigungsfrist i. d. R. für Mieter 3 Monate, für Vermieter mindestens 3 Monate.

Vermieter können dem Mieter nur aus wichtigem, rechtlich zulässigem Grund kündigen.

Das gilt auch wenn Vermieter und Mieter im selben Haus oder der selben Wohnung wohnen und das Zimmer des Mieters nicht überwiegend vom Vermieter mit Möbeln ausgestattet ist.

Ist es in diesem Fall nicht, denn die Möbel gehören dem Mieter.

dragonfire52062 
Beitragsersteller
 15.07.2016, 16:57

Dass es sich im Mietvertrag um eine Untermietung der Wohnung handelt spielt dabei keine Rolle? 

Natürlich bewohnt jeder ein Zimmer, jedoch gibt es ein gemeinsames Bade- & Wohnzimmer und ein Badezimmer, welches vom Hauptmieter gestellt und ausgestattet wurde. 

(Das geht nicht aus dem Vertrag hervor, aber ich gehe davon aus)

Gilt die Wohnung trotzdem nicht als "Überwiegend möbliert?"

Schonmal herzlichen Dank für die rasche Antwort.

anitari  15.07.2016, 17:03
@dragonfire52062

Dass es sich im Mietvertrag um eine Untermietung der Wohnung handelt spielt dabei keine Rolle?

Nein.

Da Mietrecht den Begriff Untervermietung gar nicht.


Gilt die Wohnung trotzdem nicht als "Überwiegend möbliert?"

Es zählt nur die Möblierung des vermieten Zimmers. Das ist  in diesem Fall keine. Keine die dem Vermieter gehört. Von wem der Rest der Wohnung eingerichtet ist spielt keine Rolle.

dragonfire52062 
Beitragsersteller
 15.07.2016, 17:11
@anitari

alles klar, herzlichen dank.

Kann man einen Untermieter ohne Kündigung auf die Straße setzen?

Ohne schriftliche Kündigung und ohne wichtigen Grund kann der Mieter nicht fristlos gekündigt werden und erst recht nicht auf die Straße setzen.

das Zimmer wurde zwar mit Möbeln übernommen, diese mussten aber vom Vormieter abgekauft werden.

Ergo war das Zimmer nicht überwiegend mit Möbeln des Vermieters ausgestattet. Die Möbel gehören dem Mieter, der kann sie bei Auszug mitnehmen - bedeutet 3 Monate Kündigungsfrist.

Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform! Und eine Kündigung seitens des Vermieters braucht immer eine zulässige Begründung.

Wie kommt der Vermieter eigentlich auf so eine Schote? Dahinter muss doch noch mehr stecken.

Auch mündliche Verträge sind rechtsgültig! Somit wäre zumindest die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten, wie lang die bei einem Untermietverhältnis auch immer sein mag und solange keine Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen. Die Kündigung muß , anders als der Vertrag, schriftlich erfolgen, der Empfang vom "Gekündigtem" bestätigt werden (im Interesse des "Kündigendem").

Die Möbel sind, da ja "abgekauft", Eigentum des Käufers....mit Kaufvertrag oder Zeugen ließe sich das belegen...somit liegt m.M. auch keine "Möblierung" vor, da es sich ja dann um das Eigentum des Untermieters handelt. 

Gerhart  15.07.2016, 17:18

Der Empfang  der schriftlichen Kündigung muss nicht vom Gekündigten gegenüber dem Kündigenden bestätigt werden, denn die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Der Kündigende muss aber im Zweifelsfalle nachweisen, dass dem Gekündigten die Kündigung fristgemäß zugegangen ist. Der Nachweis durch Einwurfeinschreiben oder bezeugter Briefeinwurf ist ausreichend.

tuedelbuex  15.07.2016, 17:26
@Gerhart

Danke! Mir ging diese "Bestätigung" der Kündigung durch den Kopf, weil ich kürzlich die schriftliche Bestätigung der Kündigung eines Wartungsvertrages habe entgegennehmen und meinem Chef überreichen müssen. Du hast natürlich Recht!

anitari  15.07.2016, 17:04

wie lang die bei einem Untermietverhältnis auch immer sein mag

Im Normalfall genau so lang/kurz wir bei jedem anderen Mietverhältnis auch.

Wer hat nun eigentlich wem die Möbel abgekauft? Der Hauptmieter seinem Vormieter? Oder der Vermieter des Hauptmieters dessen Vormieter?

Hat der Hauptmieter seine komplette Wohnung untervermietet?