Kündigung einer untervermietete Garage?

1 Antwort

Also grundsätzlich würde ich mal sagen das du die Garage gepachtet hast. Sie gehört dem Vermieter, aber er stellt dir die Garage zur Weitervermietung zur Verfügung. Wenn du den Schlüsse nicht bekommst, würde ich das Schloss wechseln lassen (Denke das muss mit dem Vermieter abgesprochen werden, Schlüssedienst eventuell in Begleitung der Polizei). Somit hat der Untermieter dann keine andere Wahl, als mit dir in Kontakt zu treten. Dann gebe es noch die Möglichkeit die Garage nach Androhung räumen zu lassen.

Der Mieter kann dir nachdem du die Wohnung verlassen hast und Schlüsselübergabe war allerdings nicht Miete berechnen für die Wohnung. Er kann dies nur für die Garage, da du diese quasi noch nutzt. Er sollte entsprechend auch die Möglichkeit haben die Garage zu räumen. Ich denke auch das er wahrscheinlich einen Ersatzschlüssel für die Garage hat.

Ganz sicher könnte es dir wahrscheinlich eher ein Anwalt sagen.